Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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32Fälle aus 19 Jurisdiktionen
45,8 Mio. €Summe der Geldbeträge (27 Fälle mit Betrag)
18,4 Mio. €Größter Einzelfall: SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)
66.504 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. Frankreich 18,4 Mio. € 40 % · 1 Fall
  2. Österreich 13,1 Mio. € 29 % · 4 Fälle
  3. Italien 7 Mio. € 15 % · 1 Fall
  4. Portugal 4,53 Mio. € 10 % · 2 Fälle
  5. Bulgarien 1,4 Mio. € 3 % · 2 Fälle
  6. Slowakei 428.500 € 1 % · 1 Fall
  7. Malta 373.141 € 1 % · 3 Fälle
  8. Niederlande 215.000 € 0 % · 1 Fall
  9. Kroatien 89.935 € 0 % · 1 Fall
  10. Griechenland 80.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 9 weitere198.370 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Korruption und Bestechung 18,4 Mio. € 40 % · 1 Fall
  2. Datenschutz 13,3 Mio. € 29 % · 16 Fälle
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 7 Mio. € 15 % · 4 Fälle
  4. Kartellrecht und Wettbewerb 6,55 Mio. € 14 % · 6 Fälle
  5. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 373.141 € 1 % · 3 Fälle
  6. Sanktionen und Exportkontrolle 215.000 € 0 % · 1 Fall
  7. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 16.500 € 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale) 18,4 Mio. € 40 % · 1 Fall
  2. Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen) 13 Mio. € 29 % · 1 Fall
  3. Società Cooperativa Culture (CoopCulture) 7 Mio. € 15 % · 1 Fall
  4. Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE) 4,52 Mio. € 10 % · 1 Fall
  5. „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООД 1,4 Mio. € 3 % · 1 Fall
  6. Synot W, a.s.; Ing. Igor Vicel (Unternehmer) 428.500 € 1 % · 1 Fall
  7. Stanleybet Malta Limited 225.730 € 0 % · 1 Fall
  8. Hrvatski lovački savez 89.935 € 0 % · 1 Fall
  9. Goldwin Ltd 80.907 € 0 % · 1 Fall
  10. ONE WAY PRIVATE COMPANY 80.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 18 weitere299.269 €

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 202415.005 €
Q2 20240—
Q3 20243215.695 €
Q4 202471,68 Mio. €
Q1 202527,43 Mio. €
Q2 20251—
Q3 2025118,4 Mio. €
Q4 2025397.600 €
Q1 202664,79 Mio. €
Q2 2026413,1 Mio. €
Q3 20264138.221 €

32 Fälle

19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht ZypernVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.500 €

Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.08.2026

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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen und 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Zusätzlich Geldbuße von 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 1.500 €

Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot PortugalKartelle und Absprachen 4,52 Mio. €

Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.03.2026

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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb DänemarkBetroffenenrechte und Transparenz 8.031 €

Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste PortugalKartelle und Absprachen 8.200 €

Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger GriechenlandWerbung und Einwilligung 80.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 17.600 €

Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).

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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen EstlandDatenschutz Anordnung

Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex FrankreichBestechung von Amtsträgern 18,4 Mio. €

SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
03.09.2025

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.04.2025

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12.02.2025 Synot W, a.s.; Ing. Igor Vicel (Unternehmer)Glücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping SlowakeiFusionskontrolle 428.500 €

Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
Veröffentlicht
10.03.2025

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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd ZypernInternationale Datentransfers 4.000 €

Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller BulgarienKartelle und Absprachen 1,4 Mio. €

Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung MaltaKundensorgfalt 66.504 €

Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
13.11.2024

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30.10.2024 Untold SRLUntold SRL beantwortet Auskunfts- und Löschantrag nicht – 15.000 Euro RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 14.998 €

Untold SRL ließ einen Auskunfts- und einen Löschantrag einer betroffenen Person unbeantwortet, obwohl diese alle Kontaktdaten angegeben hatte. Die Aufsicht verhängte 49.741 Lei (10.000 Euro) für die Auskunft und 24.870,5 Lei (5.000 Euro) für die Löschung und ordnete Personalschulungen an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Ticketsystem mit Monatsfrist – auch bei saisonalen Veranstaltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Betroffenenanfragen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4, Art. 15, Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.10.2024

Originalbetrag 74.611,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2024.

Quellen

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

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30.09.2024 AS WasaWellnesshotel Wasa muss Videoüberwachung im Behandlungsbereich aussetzen EstlandVideoüberwachung Anordnung

Nach einem Hinweis, dass im Wasa Resort Spa auch im Behandlungsbereich und zur Kontrolle der Arbeitsdisziplin gefilmt werde und Kameras das Nachbargrundstück erfassten, ordnete die AKI an, die Videoüberwachung bis zur Vorlage einer tragfähigen Interessenabwägung auszusetzen, die Aufnahme des Nachbargrundstücks einzustellen und die Kamerainformationen auf der Website zu korrigieren. Das Hotel hatte Fristen der Aufsicht mehrfach verstreichen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras brauchen eine dokumentierte Interessenabwägung je Standort – Leistungskontrolle von Beschäftigten ist kein zulässiger Zweck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Beschäftigten und Gästen

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d und f, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet NiederlandeVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 215.000 €

Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro, der Geschäftsführer als faktisch Leitender 20.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer zahlte als faktisch Leitender 20.000 Euro.
Veröffentlicht
23.09.2024

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19.09.2024 „Българиън Дрийм Травъл“ ЕООДBulgarian Dream Travel täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 695 €

Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum Antragsteller SRT International. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.

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05.03.2024 EURO MINI STORAGE ROMANIA SRLEuro Mini Storage nach Cyberangriff wochenlang lahmgelegt – 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.005 €

Ein Cyberangriff auf den Server legte das Unternehmen mehrere Wochen lahm und ermöglichte Zugriff auf Kundendaten. Die Aufsicht verhängte 24.884,50 Lei (5.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete Zugriffsprotokollierung mit mindestens 30 Tagen Aufbewahrung sowie Backups an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Logging und getestete Backups entscheiden darüber, ob ein Angriff Tage oder Wochen Stillstand bedeutet.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
05.03.2024

Originalbetrag 24.884,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2024.

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