Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- Österreich 8 Fälle 22 % · 13,2 Mio. €
- Rumänien 5 Fälle 14 % · 79.265 €
- Malta 3 Fälle 8 % · 373.141 €
- Bulgarien 2 Fälle 6 % · 1,4 Mio. €
- Zypern 2 Fälle 6 % · 20.500 €
- Estland 2 Fälle 6 % ·
- Portugal 2 Fälle 6 % · 4,53 Mio. €
- Deutschland 1 Fall 3 % ·
- Dänemark 1 Fall 3 % · 8.031 €
- Spanien 1 Fall 3 % · 17.600 €
- 9 weitere9 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 16 Fälle 44 % · 13,3 Mio. €
- Kartellrecht und Wettbewerb 6 Fälle 17 % · 6,55 Mio. €
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 4 Fälle 11 % · 403.141 €
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 4 Fälle 11 % · 7 Mio. €
- Korruption und Bestechung 2 Fälle 6 % · 18,4 Mio. €
- Umwelt und Nachhaltigkeit 2 Fälle 6 % · 6.850 €
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 1 Fall 3 % · 16.500 €
- Sanktionen und Exportkontrolle 1 Fall 3 % · 215.000 €
Wen?
nach Unternehmen- „Българиън Дрийм Травъл“ ЕООД 1 Fall 3 % · 695 €
- „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООД 1 Fall 3 % · 1,4 Mio. €
- A. Tsokkos Hotels Public Limited 1 Fall 3 % · 16.500 €
- Aktiebolaget Trav och Galopp 1 Fall 3 % ·
- AMATO BESTSELLER S.R.L. 1 Fall 3 % · 54.316 €
- Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt) 1 Fall 3 % · 71.474 €
- AS Wasa 1 Fall 3 % ·
- Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA) 1 Fall 3 % · 8.200 €
- Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE) 1 Fall 3 % · 4,52 Mio. €
- B GmbH (in der Entscheidung anonymisiert) 1 Fall 3 % · 6.000 €
- 21 weitere21 Fälle
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 5.005 € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 3 | 215.695 € |
| Q4 2024 | 7 | 1,68 Mio. € |
| Q1 2025 | 2 | 7,43 Mio. € |
| Q2 2025 | 1 | — |
| Q3 2025 | 3 | 18,4 Mio. € |
| Q4 2025 | 3 | 97.600 € |
| Q1 2026 | 7 | 4,79 Mio. € |
| Q2 2026 | 4 | 13,1 Mio. € |
| Q3 2026 | 5 | 168.221 € |
36 Fälle
20.08.2026 Steuerberater nutzt Kanzleikonto für fremde Zahlungen: 30.000 Euro FMA-Strafe bestätigt 30.000 €
Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wickelte ab Dezember 2022 über das als Eigenkonto geführte Bankkonto seiner Steuerberatungsgesellschaft Zahlungen einer anderen GmbH von insgesamt rund 1,26 Mio. Euro ab, ohne dies der Bank offenzulegen – laut Gericht bewusst, um eine Compliance-Prüfung zu vermeiden. Das BVwG bestätigte die FMA-Geldstrafe von 30.000 Euro gegen ihn als Geschäftsführer der kontoinhabenden Gesellschaft, die für die Strafe haftet; die ordentliche Revision ist nicht zulässig.
Auch Kunden haben GwG-Pflichten: Wer über ein Eigenkonto fremde Gelder leitet, muss das der Bank offenlegen.
Offenlegungspflichten als Bankkunde bei Treuhand- und Durchlaufzahlungen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 27.11.2025
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 3 FM-GwG (Offenlegung des Handelns auf fremde Rechnung) i. V. m. § 34 Abs. 5 FM-GwG; § 9 Abs. 1 und 7 VStG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geldstrafe gegen den Geschäftsführer persönlich; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG
- BVwG W607 2331234-1 vom 20.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen 2.998 €
Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.
Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.08.2026 (Poliserv JG (PJG) SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls 54.316 €
Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.
Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.
Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 06.08.2026 (AMATO BESTSELLER S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest 13 Mio. €
Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.
Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- VwGH 24.06.2026, Ro 2025/04/0007 Gerichtsentscheidung
- VwGH bestätigt unrechtmäßige Verarbeitung von Partei-Affinitäten und setzt Geldbuße mit EUR 13 Mio. fest Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro 1.948 €
Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.
Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.
Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 15.06.2026 (SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht 16.500 €
Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.
Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (08.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (14.07.2025, Jahresbericht 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware 71.474 €
Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen und 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.
Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Zusätzlich Geldbuße von 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Delodajalcu, ki je prikrito nadzoroval vse aktivnosti zaposlenih na računalnikih, izrečena globa več kot 70.000 EUR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro 1.500 €
Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.
Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.
Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA „Fitsypro“), 24.03.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot 4,52 Mio. €
Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).
Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.
No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb 8.031 €
Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.
Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.
Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Datatilsynet – Klein2 ApS og Nordic Cleaning ApS indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 2. marts 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.02.2026 B GmbH (in der Entscheidung anonymisiert)LVwG Niederösterreich: Strafe für Überschreitung genehmigter Abfallmengen herabgesetzt 6.000 €
Eine Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle war für höchstens 150.000 t Jahresanlieferung und 60.000 t Lager genehmigt, nahm 2021 und 2022 aber rund 188.000 bzw. 224.000 t an und lagerte zeitweise 173.000 t. Das Gericht bestätigte die Bestrafung des verantwortlichen Beauftragten wegen Änderung der Anlage ohne Genehmigung, setzte die Geldstrafe aber von 8.400 auf 6.000 EUR herab (LVwG-S-1039/004-2024).
Genehmigte Durchsatz- und Lagermengen sind verbindlich; wer mehr annimmt, ändert die Anlage genehmigungspflichtig und haftet als verantwortlicher Beauftragter persönlich.
Überwachung genehmigter Mengen und Kapazitäten im Anlagenbetrieb
- Behörde / Gericht
- Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- § 79 Abs. 1 Z 9 i. V. m. § 37 Abs. 3 Z 5 AWG 2002; § 9 Abs. 2 VStG i. V. m. § 26 Abs. 6 AWG 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) als einziger Milderungsgrund; einschlägige Vorstrafen des Beauftragten wirkten erschwerend.
- Haftung von Führungskräften
- Bestraft wurde der nach § 9 Abs. 2 VStG bestellte verantwortliche Beauftragte der Gesellschaft.
- LVwG Niederösterreich, 13.02.2026, LVwG-S-1039/004-2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste 8.200 €
Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).
Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.
Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- AdC sanciona Associação de Guias de Informação Turística dos Açores por fixação de preços Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate 25.500 €
Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.
Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.
- Datenschutzbehörde, Straferkenntnis 2025-1.049.138 vom 19.01.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger 80.000 €
Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).
Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.
Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Απόφαση 44/2025 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer 17.600 €
Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.
Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).
- AEPD Resolución PS/00160/2024 (EXP202308414) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00160/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 13.10.2025) Entscheidung einer Behörde
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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen Anordnung
Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.
Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.
Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1.-4/25/1239-2660-6 (Zu Disain OÜ), 06.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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