Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

JapanSonstige Alle Filter entfernen
5Fälle aus 1 Jurisdiktion
113.203 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
113.203 €Größter Einzelfall: ein japanischer Hersteller von Angelködern
113.203 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231113.203 €
20241–
20252–
20261–

5 Fälle

18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Ab“-Preise und Lockangebote

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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08.08.2024 ein japanischer FitnessanbieterFitnessanbieter: Anordnungen wegen „24 Stunden“-Werbung und verdeckter Influencer-Posts JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert Anordnung

Der Anbieter warb für seine Fitnesskette damit, dass Zusatzangebote wie Selbst-Zahnaufhellung, Selbst-Haarentfernung, Massagesessel oder Arbeitsplätze ohne Aufpreis rund um die Uhr nutzbar seien, obwohl sie nur für eine begrenzte Zahl von Stunden am Tag zur Verfügung standen (etwa fünf Stunden bei der Zahnaufhellung). Zudem übernahm das Unternehmen Instagram-Beiträge, die Dritte gegen Entgelt verfasst hatten, als „Kundenstimmen“ auf die eigene Website, ohne den Auftrag offenzulegen; beides wurde am 8. August 2024 mit zwei Anordnungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Influencer-Inhalte bleiben Werbung und müssen als solche erkennbar sein – auch wenn das Unternehmen sie später selbst weiterverwendet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Influencer-Marketing kennzeichnen und Leistungsversprechen prüfen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2026 · Direktlink

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05.10.2023 ein japanischer Hersteller von AngelködernKöderhersteller: Surcharge für unbelegte „biologisch abbaubar“-Werbung bei Angelködern JapanIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert 113.203 €

Der Köderhersteller bewarb vier Serien künstlicher Angelköder auf Verpackungen, der Website und in Werbematerial – teils von April 2016 bis Februar 2023 – als biologisch abbaubar, auch wenn sie nach dem Gebrauch im Wasser zurückbleiben. Belege für diese Abbaubarkeit legte das Unternehmen nicht vor; nach einer Unterlassungsanordnung vom 19. Dezember 2022 folgte am 5. Oktober 2023 ein Surcharge von 17.740.000 JPY.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“ tragen nur mit Nachweisen für die konkrete Umgebung, in der das Produkt tatsächlich landet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Greenwashing: Umweltaussagen belegen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.10.2023

Originalbetrag 17.740.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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