Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- Lettland 7,86 Mio. € 39 % · 1 Fall
- Frankreich 5 Mio. € 25 % · 1 Fall
- Portugal 4,47 Mio. € 22 % · 2 Fälle
- Irland 1,29 Mio. € 6 % · 3 Fälle
- Niederlande 635.000 € 3 % · 6 Fälle
- Griechenland 535.000 € 3 % · 3 Fälle
- Slowakei 187.200 € 1 % · 8 Fälle
- Dänemark 93.722 € 0 % · 3 Fälle
- Italien 73.000 € 0 % · 3 Fälle
- Rumänien 31.948 € 0 % · 1 Fall
- 5 weitere37.788 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- AS "Latvijas valsts meži" 7,86 Mio. € 39 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 5,06 Mio. € 25 % · 13 Fälle
- France Travail 5 Mio. € 25 % · 1 Fall
- Health Service Executive (HSE) 645.000 € 3 % · 1 Fall
- Department of Social Protection (DSP) 550.000 € 3 % · 1 Fall
- Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και Οικογένειας 350.000 € 2 % · 1 Fall
- Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden) 250.000 € 1 % · 1 Fall
- Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences) 175.000 € 1 % · 1 Fall
- University of Limerick 98.000 € 0 % · 1 Fall
- Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky 70.000 € 0 % · 1 Fall
- 16 weitere155.407 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 3 | 4,5 Mio. € |
| 2023 | 4 | 182.500 € |
| 2024 | 10 | 391.751 € |
| 2025 | 12 | 940.138 € |
| 2026 | 9 | 14,2 Mio. € |
38 Fälle
15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers 12.350 €
Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.
Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.
Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.
- ÚOHS uložil pokutu 300 tisíc korun resortu životního prostředí kvůli neošetření možného střetu zájmů Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs 8.000 €
Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.
Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 619 del 3 settembre 2026 [10294255] (ASIS Trento) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten 645.000 €
Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.
Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.
Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Data Protection Commission announces Final Decision following Inquiry into the Health Service Executive (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- EDPB – DPC announces Final Decision following Inquiry into the HSE Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität 7,86 Mio. €
Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.
Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Konkurences padome konstatē konkurences neitralitātes pārkāpumu AS „Latvijas valsts meži“ darbībā (13.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber 350.000 €
Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.
Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.
Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.
- ΑΠΟΦΑΣΗ 15/2026 (Αθήνα, 28 Ιουλίου 2026) Entscheidung einer Behörde
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων – Πράξεις της Αρχής: Απόφαση για περιστατικό παραβίασης προσωπικών δεδομένων ΕΕΤΑΑ (Ημερομηνία 28/07/2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Region SyddanmarkRegion Syddanmark: DSGVO-Buße nach offener Forschungsdatenbank im Berufungsweg halbiert 66.919 €
Das Stadtgericht Kolding verurteilte die Region Syddanmark im Dezember 2024 wegen zweier Verstöße gegen die Pflicht zu angemessener Datensicherheit zu 1.000.000 DKK. Das Vestre Landsret bestätigte am 23. März 2026 nur den ersten Vorwurf – in einer Datenbank für Forschung und Klinik konnten eingeloggte Nutzer durch Ändern der URL auf PDF-Dokumente von über 23.000 Registrierten zugreifen, darunter Gesundheitsdaten Minderjähriger aus der Psychiatrie – und setzte die Buße auf 500.000 DKK herab; vom Vorwurf zu Patientendaten in einer Präsentation auf der Website sprach es die Region frei.
Zugriffsrechte müssen serverseitig für jedes Dokument geprüft werden; eine veränderbare URL ist keine Zugangskontrolle.
Zugriffskontrolle in Webanwendungen (manipulierbare URLs)
- Behörde / Gericht
- Retten i Kolding; Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1, Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 9 DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 1, stk. 3 og 6
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.
- Datatilsynet: Region Syddanmark indstilles til bøde (2021, mit Update zu Byret und Landsret) Pressemitteilung einer Behörde
- Retten i Kolding, dom 23.12.2024, SS-5399/2023-KOL (Domsdatabasen) Gerichtsentscheidung
- Vestre Landsret, dom 23.03.2026, SS-113/2025-VLR (Domsdatabasen, ECLI:DK:VLR:2026:SS0000000101) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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03.02.2026 Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden)AP: je 25.000 Euro gegen zehn Gemeinden wegen Analysen muslimischer Gemeinschaften 250.000 €
Zehn Gemeinden (Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer) hatten von einem externen Forschungsbüro erstellte Analysen der örtlichen islamischen Gemeinschaft (meist sogenannte Kräftefeldanalysen, in Haarlemmermeer ein Quickscan) erhalten, gespeichert und genutzt, die auch Angaben zur Religion und weitere sensible Merkmale einzelner Personen enthielten. Die AP verhängte am 3. Februar 2026 in getrennten Bescheiden gegen jedes Kollegium 25.000 EUR (zusammen 250.000 EUR); bei sieben Gemeinden beschränkte sie zudem die weitere Verarbeitung der Analysen auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten und Gerichtsverfahren.
Wer extern erstellte Berichte mit Angaben zu Religion oder Weltanschauung übernimmt, verarbeitet selbst besondere Daten und braucht dafür eine eigene Ausnahmegrundlage.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Sicherheitsanalysen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO (AVG); Verarbeitungsbeschränkung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (sieben Bescheide)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- AP – Boetebesluiten tien gemeenten voor illegaal verwerken van informatie islamitische mensen (Dokumentseite) Entscheidung einer Behörde
- AP – Boetebesluiten 10 Nederlandse gemeenten (Sammel-PDF), 3 februari 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.01.2026 France TravailCNIL: 5 Mio. Euro gegen France Travail nach Social-Engineering-Angriff 5 Mio. €
Angreifer übernahmen Anfang 2024 per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten von Arbeitsuchenden der letzten 20 Jahre zu, darunter Sozialversicherungsnummern. Die CNIL rügte schwache Authentifizierung, unzureichende Protokollierung und zu weite Zugriffsrechte und verhängte 5 Mio. Euro sowie eine Anordnung mit 5.000 Euro Zwangsgeld je Verzugstag.
Konten externer Partner mit weitreichendem Datenzugriff brauchen starke Authentifizierung, enge Rechte und Anomalieerkennung – und die Nutzer eine Schulung gegen Social Engineering.
Social Engineering und Kontoübernahme
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- Violation de données : sanction de 5 millions d'euros à l'encontre de FRANCE TRAVAIL Pressemitteilung einer Behörde
- CNIL – Les sanctions prononcées par la CNIL (Eintrag 22/01/2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch 10.000 €
In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.
Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.
Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Απόφαση 1/2026 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack 175.000 €
Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.
Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- HAN krijgt boete van 175.000 euro voor onvoldoende beveiliging van persoonsgegevens Pressemitteilung einer Behörde
- Boete HAN Entscheidung einer Behörde
- AP: Besluit tot oplegging van een bestuurlijke boete aan Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.12.2025 University of LimerickDPC: 98.000 Euro gegen University of Limerick nach Phishing auf Dienstpostfächer 98.000 €
Zwischen 2018 und 2020 meldete die Universität zwölf Datenpannen, davon sechs, bei denen Unbefugte per Phishing in dienstliche E-Mail-Konten gelangten und teils Weiterleitungsregeln einrichteten. Die DPC stellte Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1) und 34(1) DSGVO fest, erteilte einen Verweis und verhängte Geldbußen von 45.000, 3.000, 35.000 und 15.000 Euro, zusammen 98.000 Euro.
Phishing-Schutz für Postfächer und klare interne Meldewege entscheiden darüber, ob Datenpannen fristgerecht an Aufsicht und Betroffene gemeldet werden.
Phishing-Erkennung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1), 34(1) DSGVO; ss. 110–111 Data Protection Act 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Die Universität erkannte die meisten Feststellungen an, übernahm Verantwortung und verbesserte Systeme, Schulungen und Richtlinien; die Bußen liegen deutlich unter dem Entwurf, eine Abhilfeanordnung entfiel.
- DPC: Inquiry concerning the University of Limerick (IN-19-7-1) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.10.2025 Comune di CurtaroloGemeinde Curtarolo: 15.000 EUR für Videoüberwachung von Straßen und Beschäftigten 15.000 €
Die Gemeinde in der Provinz Padua überwachte öffentliche Straßen und Arbeitsbereiche ohne tragfähige Rechtsgrundlage, ohne ausreichende Information und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung; Aufnahmen wurden für Disziplinarzwecke genutzt, eine Beschäftigte wurde während einer Krankschreibung heimlich gefilmt. Bußgeld 15.000 EUR (5.000 EUR öffentliche Überwachung, 10.000 EUR Arbeitsplatzüberwachung).
Videoaufnahmen dürfen nicht zweckentfremdet für Disziplinarverfahren genutzt werden; für Beschäftigte gelten eigene arbeitsrechtliche Schutzregeln.
Zweckbindung bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5, 6, 12, 13, 35, 88
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Provvedimento del 23 ottobre 2025 [10196164] Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet 4.938 €
Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.
Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.
Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.
- UODO, Decyzja DKN.5131.17.2024 vom 23.10.2025 (nicht rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.10.2025 Ministerstvo vnútra Slovenskej republikySlowakei: erneut 70.000 EUR gegen Innenministerium wegen Versetzung von Hinweisgebern 70.000 €
Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte erneut eine Geldbuße gegen das Innenministerium, diesmal 70.000 EUR. Ab Ende August 2024 hatte das Ministerium ohne Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen fünf geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, mit denen diese versetzt und aus ihren Funktionen abberufen wurden. Die Präsidentin des Amtes wies die Berufung am 24. November 2025 ab.
Wer bereits wegen Maßnahmen gegen Hinweisgeber sanktioniert wurde, braucht einen verbindlichen Freigabeprozess, der jede Personalentscheidung gegen das Schutzregister prüft.
Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.
- Úrad na ochranu oznamovateľov – Rozhodnutia úradu (2025, Nr. 8) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Rozhodnutie sp. zn. UOO-471/2025, č. z. 5152/2025 zo dňa 10. 10. 2025 Entscheidung einer Behörde
- Rozhodnutie o odvolaní sp. zn. UOO-729/2025, č. r. 6039/2025 zo dňa 24. 11. 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB –
Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.
Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.
- Behörde / Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
- Press Release No 107/25: Judgment of the Court in Case C-413/23 P EDPS v SRB Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung 6.000 €
Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.
Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.
Fristen und Transparenz im internen Meldesystem
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Rozhodnutie ÚOO z 24. 7. 2025, UOO-277/2025 (Slovenský pozemkový fond) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen 5.000 €
Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.
Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ÚOO, Rozhodnutie vom 16.06.2025 (UOO-104/2025), ÚPSVaR Entscheidung einer Behörde
- ÚOO, Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 Entscheidung einer Behörde
- Úrad na ochranu oznamovateľov: Rozhodnutia úradu (Liste der Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.06.2025 Department of Social Protection (DSP)DPC: 550.000 Euro gegen irisches Sozialministerium wegen Gesichtsabgleich ohne Rechtsgrundlage 550.000 €
Für die Registrierung zur Public Services Card erstellte das Ministerium biometrische Gesichtsvorlagen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne eine hinreichend klare Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Information und lückenhafter Datenschutz-Folgenabschätzung. Die DPC erteilte eine Rüge, verhängte 550.000 Euro und ordnete an, die biometrische Verarbeitung binnen neun Monaten einzustellen, falls keine gültige Rechtsgrundlage gefunden wird.
Biometrische Verfahren brauchen eine präzise gesetzliche Grundlage und eine vollständige Folgenabschätzung, bevor sie in der Fläche eingesetzt werden.
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 Abs. 7 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Keine Mängel bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festgestellt.
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- DPC announces conclusion of investigation into use of facial matching technology in connection with the Public Services Card Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert 7.000 €
Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.
Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.
Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ÚOO, Rozhodnutie vom 09.04.2025 (UOO-195/2025), Slovenské národné múzeum Entscheidung einer Behörde
- Úrad na ochranu oznamovateľov: Rozhodnutia úradu (Liste der Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise 200 €
Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.
Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ÚOO, Rozhodnutie vom 14.02.2025 (UOO-178/2025), Obec Sološnica Entscheidung einer Behörde
- Úrad na ochranu oznamovateľov: Rozhodnutia úradu (Liste der Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink