Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

EUÖffentlicher Sektor Alle Filter entfernen
38Fälle aus 15 Jurisdiktionen
20,2 Mio. €Summe der Geldbeträge (34 Fälle mit Betrag)
7,86 Mio. €Größter Einzelfall: AS "Latvijas valsts meži"
30.974 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Land
  1. Lettland 7,86 Mio. € 39 % · 1 Fall
  2. Frankreich 5 Mio. € 25 % · 1 Fall
  3. Portugal 4,47 Mio. € 22 % · 2 Fälle
  4. Irland 1,29 Mio. € 6 % · 3 Fälle
  5. Niederlande 635.000 € 3 % · 6 Fälle
  6. Griechenland 535.000 € 3 % · 3 Fälle
  7. Slowakei 187.200 € 1 % · 8 Fälle
  8. Dänemark 93.722 € 0 % · 3 Fälle
  9. Italien 73.000 € 0 % · 3 Fälle
  10. Rumänien 31.948 € 0 % · 1 Fall
  11. 5 weitere37.788 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 12,2 Mio. € 60 % · 27 Fälle
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. € 39 % · 1 Fall
  3. Hinweisgeberschutz 187.200 € 1 % · 8 Fälle
  4. Sonstiges 12.350 € 0 % · 1 Fall
  5. Informationssicherheit und Cyber 4.938 € 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. AS "Latvijas valsts meži" 7,86 Mio. € 39 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 5,06 Mio. € 25 % · 13 Fälle
  3. France Travail 5 Mio. € 25 % · 1 Fall
  4. Health Service Executive (HSE) 645.000 € 3 % · 1 Fall
  5. Department of Social Protection (DSP) 550.000 € 3 % · 1 Fall
  6. Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και Οικογένειας 350.000 € 2 % · 1 Fall
  7. Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden) 250.000 € 1 % · 1 Fall
  8. Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences) 175.000 € 1 % · 1 Fall
  9. University of Limerick 98.000 € 0 % · 1 Fall
  10. Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky 70.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 16 weitere155.407 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202234,5 Mio. €
20234182.500 €
202410391.751 €
202512940.138 €
2026914,2 Mio. €

38 Fälle

15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers TschechienSonstiges 12.350 €

Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
15.09.2026

Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs ItalienVideoüberwachung 8.000 €

Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten IrlandDatenpannen und Datensicherheit 645.000 €

Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität LettlandKartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. €

Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 350.000 €

Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.03.2026 Region SyddanmarkRegion Syddanmark: DSGVO-Buße nach offener Forschungsdatenbank im Berufungsweg halbiert DänemarkDatenpannen und Datensicherheit 66.919 €

Das Stadtgericht Kolding verurteilte die Region Syddanmark im Dezember 2024 wegen zweier Verstöße gegen die Pflicht zu angemessener Datensicherheit zu 1.000.000 DKK. Das Vestre Landsret bestätigte am 23. März 2026 nur den ersten Vorwurf – in einer Datenbank für Forschung und Klinik konnten eingeloggte Nutzer durch Ändern der URL auf PDF-Dokumente von über 23.000 Registrierten zugreifen, darunter Gesundheitsdaten Minderjähriger aus der Psychiatrie – und setzte die Buße auf 500.000 DKK herab; vom Vorwurf zu Patientendaten in einer Präsentation auf der Website sprach es die Region frei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte müssen serverseitig für jedes Dokument geprüft werden; eine veränderbare URL ist keine Zugangskontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle in Webanwendungen (manipulierbare URLs)

Behörde / Gericht
Retten i Kolding; Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 9 DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 1, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.02.2026 Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden)AP: je 25.000 Euro gegen zehn Gemeinden wegen Analysen muslimischer Gemeinschaften NiederlandeDatenschutz 250.000 €

Zehn Gemeinden (Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer) hatten von einem externen Forschungsbüro erstellte Analysen der örtlichen islamischen Gemeinschaft (meist sogenannte Kräftefeldanalysen, in Haarlemmermeer ein Quickscan) erhalten, gespeichert und genutzt, die auch Angaben zur Religion und weitere sensible Merkmale einzelner Personen enthielten. Die AP verhängte am 3. Februar 2026 in getrennten Bescheiden gegen jedes Kollegium 25.000 EUR (zusammen 250.000 EUR); bei sieben Gemeinden beschränkte sie zudem die weitere Verarbeitung der Analysen auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten und Gerichtsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer extern erstellte Berichte mit Angaben zu Religion oder Weltanschauung übernimmt, verarbeitet selbst besondere Daten und braucht dafür eine eigene Ausnahmegrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Sicherheitsanalysen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO (AVG); Verarbeitungsbeschränkung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (sieben Bescheide)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.01.2026 France TravailCNIL: 5 Mio. Euro gegen France Travail nach Social-Engineering-Angriff FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 5 Mio. €

Angreifer übernahmen Anfang 2024 per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten von Arbeitsuchenden der letzten 20 Jahre zu, darunter Sozialversicherungsnummern. Die CNIL rügte schwache Authentifizierung, unzureichende Protokollierung und zu weite Zugriffsrechte und verhängte 5 Mio. Euro sowie eine Anordnung mit 5.000 Euro Zwangsgeld je Verzugstag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konten externer Partner mit weitreichendem Datenzugriff brauchen starke Authentifizierung, enge Rechte und Anomalieerkennung – und die Nutzer eine Schulung gegen Social Engineering.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering und Kontoübernahme

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch GriechenlandBeschäftigtendaten 10.000 €

In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack NiederlandeDatenpannen und Datensicherheit 175.000 €

Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.12.2025 University of LimerickDPC: 98.000 Euro gegen University of Limerick nach Phishing auf Dienstpostfächer IrlandDatenpannen und Datensicherheit 98.000 €

Zwischen 2018 und 2020 meldete die Universität zwölf Datenpannen, davon sechs, bei denen Unbefugte per Phishing in dienstliche E-Mail-Konten gelangten und teils Weiterleitungsregeln einrichteten. Die DPC stellte Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1) und 34(1) DSGVO fest, erteilte einen Verweis und verhängte Geldbußen von 45.000, 3.000, 35.000 und 15.000 Euro, zusammen 98.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Phishing-Schutz für Postfächer und klare interne Meldewege entscheiden darüber, ob Datenpannen fristgerecht an Aufsicht und Betroffene gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1), 34(1) DSGVO; ss. 110–111 Data Protection Act 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die Universität erkannte die meisten Feststellungen an, übernahm Verantwortung und verbesserte Systeme, Schulungen und Richtlinien; die Bußen liegen deutlich unter dem Entwurf, eine Abhilfeanordnung entfiel.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.10.2025 Comune di CurtaroloGemeinde Curtarolo: 15.000 EUR für Videoüberwachung von Straßen und Beschäftigten ItalienVideoüberwachung 15.000 €

Die Gemeinde in der Provinz Padua überwachte öffentliche Straßen und Arbeitsbereiche ohne tragfähige Rechtsgrundlage, ohne ausreichende Information und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung; Aufnahmen wurden für Disziplinarzwecke genutzt, eine Beschäftigte wurde während einer Krankschreibung heimlich gefilmt. Bußgeld 15.000 EUR (5.000 EUR öffentliche Überwachung, 10.000 EUR Arbeitsplatzüberwachung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoaufnahmen dürfen nicht zweckentfremdet für Disziplinarverfahren genutzt werden; für Beschäftigte gelten eigene arbeitsrechtliche Schutzregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5, 6, 12, 13, 35, 88
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.10.2025 Ministerstvo vnútra Slovenskej republikySlowakei: erneut 70.000 EUR gegen Innenministerium wegen Versetzung von Hinweisgebern SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeber 70.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte erneut eine Geldbuße gegen das Innenministerium, diesmal 70.000 EUR. Ab Ende August 2024 hatte das Ministerium ohne Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen fünf geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, mit denen diese versetzt und aus ihren Funktionen abberufen wurden. Die Präsidentin des Amtes wies die Berufung am 24. November 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits wegen Maßnahmen gegen Hinweisgeber sanktioniert wurde, braucht einen verbindlichen Freigabeprozess, der jede Personalentscheidung gegen das Schutzregister prüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
04.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 6.000 €

Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen und Transparenz im internen Meldesystem

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 5.000 €

Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.06.2025 Department of Social Protection (DSP)DPC: 550.000 Euro gegen irisches Sozialministerium wegen Gesichtsabgleich ohne Rechtsgrundlage IrlandBetroffenenrechte und Transparenz 550.000 €

Für die Registrierung zur Public Services Card erstellte das Ministerium biometrische Gesichtsvorlagen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne eine hinreichend klare Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Information und lückenhafter Datenschutz-Folgenabschätzung. Die DPC erteilte eine Rüge, verhängte 550.000 Euro und ordnete an, die biometrische Verarbeitung binnen neun Monaten einzustellen, falls keine gültige Rechtsgrundlage gefunden wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Verfahren brauchen eine präzise gesetzliche Grundlage und eine vollständige Folgenabschätzung, bevor sie in der Fläche eingesetzt werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 Abs. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Keine Mängel bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 7.000 €

Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 200 €

Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18 weitere von 18 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen