Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
—Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
—Größter Einzelfall
—Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-340/21 — 0 % · 1 Fall
  2. Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz — 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) — 0 % · 1 Fall
  2. Natsionalna agentsia za prihodite (NAP, bulgarische Steuerbehörde) — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20231—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20251—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz —

Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
04.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.12.2023 Natsionalna agentsia za prihodite (NAP, bulgarische Steuerbehörde)EuGH: Nach Hackerangriff muss Bulgariens Steuerbehörde angemessene Sicherheit beweisen EU-EbeneDatenpannen und Datensicherheit —

Nach einem Cyberangriff 2019 wurden Daten von Millionen Menschen aus dem IT-System der NAP im Internet veröffentlicht. Der EuGH entschied, dass der Verantwortliche die Angemessenheit seiner Schutzmaßnahmen beweisen muss, auch bei Angriffen Dritter haften kann und schon die Befürchtung eines Datenmissbrauchs einen immateriellen Schaden darstellen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Angriff trägt das Unternehmen die Beweislast für angemessene Sicherheit – Dokumentation der Maßnahmen ist Haftungsschutz.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-340/21
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 24, Art. 32, Art. 82
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
14.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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