Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-340/21 — 0 % · 1 Fall
- Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
2 Fälle
04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB —
Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.
Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.
- Behörde / Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
- Press Release No 107/25: Judgment of the Court in Case C-413/23 P EDPS v SRB Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.12.2023 Natsionalna agentsia za prihodite (NAP, bulgarische Steuerbehörde)EuGH: Nach Hackerangriff muss Bulgariens Steuerbehörde angemessene Sicherheit beweisen —
Nach einem Cyberangriff 2019 wurden Daten von Millionen Menschen aus dem IT-System der NAP im Internet veröffentlicht. Der EuGH entschied, dass der Verantwortliche die Angemessenheit seiner Schutzmaßnahmen beweisen muss, auch bei Angriffen Dritter haften kann und schon die Befürchtung eines Datenmissbrauchs einen immateriellen Schaden darstellen kann.
Nach einem Angriff trägt das Unternehmen die Beweislast für angemessene Sicherheit – Dokumentation der Maßnahmen ist Haftungsschutz.
- Behörde / Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-340/21
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 24, Art. 32, Art. 82
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 14.12.2023
- Press Release No 191/23: Judgment of the Court in Case C-340/21 Natsionalna agentsia za prihodite Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink