Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach Behörde- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização – 0 % · 2 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen – 0 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 2 | – |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 0 | – |
2 Fälle
09.08.2024 ein brasilianisches BundesministeriumANPD: Zwei Verwarnungen gegen ein Bundesministerium nach Sicherheitslücke in einem Zugangssystem Verwarnung
Die ANPD verhängte gegen ein brasilianisches Bundesministerium zwei Verwarnungen, weil über eine Schwachstelle einer Programmierschnittstelle seines Zugangs- und Berechtigungssystems bei Abfrage gültiger CPF-Nummern Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Name der Mutter und Anschrift abrufbar waren: eine wegen unzureichender Information der Betroffenen über den Sicherheitsvorfall (Art. 48 LGPD) und eine wegen mangelnder Sicherheit der Systeme (Art. 49 LGPD). Verbunden waren Abhilfemaßnahmen, u. a. die Berichtigung der Mitteilung auf der Website zu Datenkategorien, Risiken und Gründen der verspäteten Information sowie ein Zeitplan für technische Maßnahmen; den Widerspruch wies der Direktorenrat im Dezember 2025 zurück und bestätigte die von der Fiskalisierung festgesetzte Endfrist 31.12.2025 für die Umsetzung.
Nach einem Sicherheitsvorfall müssen Betroffene vollständig über die möglicherweise offengelegten Daten, die Risiken und die Gründe einer verspäteten Information unterrichtet werden.
Information Betroffener nach Datenpannen und Absicherung von Schnittstellen
- Behörde / Gericht
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 48 und 49 Lei nº 13.709/2018 (LGPD); Art. 55 § 2 I Regulamento de Fiscalização (Resolução CD/ANPD nº 1/2021)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
Fehler melden
31.01.2024 eine brasilianische regionale BildungsbehördeANPD: Verwarnungen gegen eine regionale Bildungsbehörde nach Sicherheitsvorfall Verwarnung
Die ANPD verhängte gegen eine regionale Bildungsbehörde vier Verwarnungen, u. a. weil sie die von einem Sicherheitsvorfall betroffenen Personen nicht benachrichtigt hatte (Art. 48 LGPD), sowie wegen Verstößen gegen Art. 37 und 38 LGPD und gegen die Aufsichtsverordnung. Auf Widerspruch hielt der Direktorenrat im August 2024 die Verwarnung wegen fehlender Benachrichtigung aufrecht und ersetzte die übrigen drei durch eine einzige Verwarnung wegen Behinderung der Aufsicht, weil die Behörde angeforderte Nachweise zu ihren Sicherheitsmaßnahmen nicht vorgelegt hatte.
Wer der Datenschutzaufsicht angeforderte Nachweise nicht liefert, riskiert neben dem eigentlichen Verstoß eine zusätzliche Sanktion.
Benachrichtigung Betroffener und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 37, 38 und 48 Lei nº 13.709/2018 (LGPD); Art. 5 I Regulamento de Fiscalização (Resolução CD/ANPD nº 1/2021)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 31.01.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.01.2026 · Direktlink