Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.846 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20241–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

17.12.2024 Meta Platforms, Inc.Meta: 50 Mio. AUD Zahlungsprogramm für australische Betroffene von Cambridge Analytica AustralienDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Zur Beendigung des seit März 2020 vor dem Federal Court geführten Zivilstrafverfahrens nahm der Australian Information Commissioner eine Verpflichtungszusage (enforceable undertaking) von Meta Platforms an, mit der Meta ein Zahlungsprogramm über 50 Mio. AUD für australische Facebook-Nutzer einrichtet, deren Daten an die App „This is Your Digital Life“ weitergegeben worden sein könnten. Die Behörde hatte Meta mutmaßlich schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen APP 6.1 und 11.1 vorgeworfen; die Zusage erfolgte ohne Anerkennung einer Haftung, und das Verfahren wurde zurückgenommen. Nicht ausgeschöpfte Mittel fließen in den Bundeshaushalt; zusätzlich beteiligte sich Meta an den Verfahrenskosten der Behörde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen kontrollieren, welche Daten Drittanbieter-Apps über Nutzer und deren Kontakte abrufen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenzugriffe von Drittanbieter-Apps über Schnittstellen kontrollieren

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Regulatory Powers (Standard Provisions) Act 2014 (Cth) s 114; Vorwurf: Privacy Act 1988 (Cth) s 13G i. V. m. APP 6.1 und 11.1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Laut Zusage lässt Meta Drittanbieter-Apps nicht mehr auf Daten von Facebook-Freunden zugreifen, die die App nicht selbst installiert und freigegeben haben, hat die abrufbaren Datenfelder verringert, feinere Berechtigungen eingeführt und prüft App-Entwickler regelmäßig.
Veröffentlicht
17.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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