Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
997,7 Mio. €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
797,7 Mio. €Größter Einzelfall: Meta
498,9 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20241797,7 Mio. €
20251200 Mio. €
20261–

3 Fälle

09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.04.2025 MetaDMA: 200 Mio. Euro gegen Meta wegen „Consent or Pay“-Modell EU-EbenePlattformpflichten 200 Mio. €

Meta bot Nutzern von Facebook und Instagram zwischen März und November 2024 nur die Wahl zwischen Einwilligung in die Datenzusammenführung für personalisierte Werbung und einem Bezahlabo. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die DMA-Pflicht, eine gleichwertige, weniger datenintensive Alternative anzubieten, und verhängte 200 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein binäres „Zustimmen oder Zahlen“ genügt nicht, wenn das Gesetz eine gleichwertige Option mit weniger Datenverarbeitung verlangt.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Einwilligung zur Datenzusammenführung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.11.2024 MetaMeta: 797,72 Mio. EUR Geldbuße wegen Kopplung von Facebook Marketplace EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 797,7 Mio. €

Die Europäische Kommission stellte fest, dass Meta seine beherrschende Stellung bei persönlichen sozialen Netzwerken und bei Display-Werbung in sozialen Medien missbraucht hat: Der Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace war automatisch mit Facebook verbunden, und anderen Kleinanzeigenanbietern, die auf Facebook und Instagram werben, wurden unfaire Bedingungen auferlegt, die Meta die Nutzung ihrer werbebezogenen Daten für Marketplace erlaubten. Neben der Geldbuße von 797,72 Mio. EUR muss Meta das Verhalten abstellen und darf es nicht wiederholen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen dürfen Zusatzdienste nicht zwangsweise an ihr Kernprodukt koppeln und Daten von Werbekunden, die zugleich Wettbewerber sind, nicht für eigene Angebote verwerten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopplungsgeschäfte und Nutzung von Wettbewerberdaten durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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