Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 8,88 Mrd. € 95 % · 77 Fälle
- USA 322,3 Mio. € 3 % · 12 Fälle
- Südkorea 96 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- Vereinigtes Königreich 37,5 Mio. € 0 % · 9 Fälle
- Kanada 26,2 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Brasilien 25,8 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- Norwegen 840.774 € 0 % · 1 Fall
- Südafrika 211.657 € 0 % · 3 Fälle
- Singapur 39.609 € 0 % · 1 Fall
- Hongkong – 0 % · 3 Fälle
- 3 weitere0 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 4,48 Mrd. € 48 % · 28 Fälle
- Datenschutz 4,14 Mrd. € 44 % · 50 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 412,8 Mio. € 4 % · 27 Fälle
- KI und digitale Regulierung 320,3 Mio. € 3 % · 7 Fälle
- Korruption und Bestechung 24,8 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6,47 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- Sonstiges 3,85 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 503.321 € 0 % · 1 Fall
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 153.300 € 0 % · 1 Fall
- Informationssicherheit und Cyber 4.266 € 0 % · 3 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 3,64 Mrd. € 39 % · 59 Fälle
- Google 2,95 Mrd. € 31 % · 2 Fälle
- Meta 997,7 Mio. € 11 % · 3 Fälle
- TikTok Technology Limited 530 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Google LLC und Google Ireland Limited 325 Mio. € 3 % · 1 Fall
- LinkedIn Ireland Unlimited Company 310 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Meta Platforms Ireland Limited 251 Mio. € 3 % · 2 Fälle
- X 120 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Airbnb 64,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc. 30 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 51 weitere172 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 8 | 932 Mio. € |
| 2023 | 31 | 1,92 Mrd. € |
| 2024 | 32 | 2,19 Mrd. € |
| 2025 | 28 | 4,23 Mrd. € |
| 2026 | 26 | 119,2 Mio. € |
125 Fälle
26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest Anordnung
Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.
Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- KFST – Wolt has abused its dominant position (26.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger 25,6 Mio. €
Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.
Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.
Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.
- ANPD – Despacho Decisório nº 27/2026/CGS/SFI, Processo nº 00261.006648/2024-02 (ByteDance Brasil) Entscheidung einer Behörde
- ANPD – ANPD multa TikTok em R$ 153,7 milhões por falhas na proteção de dados de crianças e adolescentes (25.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 25.08.2026 – Despacho Decisório nº 27/2026/CGS/SFI Amtliches Register oder Bekanntmachung
- ANPD – Decisões em Processos Sancionadores (Übersicht) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren 30 Mio. €
Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.
Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- FTC Cases and Proceedings: FTC v. Hopper (USA), Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), D. Mass. 1:26-cv-13058 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher 153.300 €
Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.
Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.
Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern
- Behörde / Gericht
- Nederlandse Arbeidsinspectie
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Nederlandse Arbeidsinspectie: Freelanceplatform en 9 bedrijven beboet voor illegale tewerkstelling Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge Anordnung
Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.
Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.
Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- 「SNOW」と称するアプリケーションの利用サービスの提供事業者2社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 06.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 06.08.2026 mit Maßnahmenanordnungen 消表対第681号 und 第682号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest Anordnung
In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.
Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.
Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- KommAustria, Entscheidung 2025-0.606.040-3-A (ORF, Sport aktuell) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen 200.000 €
Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.
Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.
Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen
- Behörde / Gericht
- Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) Anordnung
Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.
Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.
Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-MC-01 du 8 juillet 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-MC-01 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-MC-01 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren 1,39 Mio. €
Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.
Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.
- KMCC, 심의·의결 제2026-22-464호 (아고다 컴퍼니 유한회사, Agoda Company Pte. Ltd.), 06.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- KMCC, Entscheidungsdatenbank 심결정보 (Eintrag Nr. 776) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026: ‘환불 조건·수수료 불명확’ 아고다에 과징금 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers Anordnung
Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.
Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.
- Behörde / Gericht
- Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- KFST – The Competition Council rules against Meta (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren 1,03 Mio. €
Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.
Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- StubHub UK: consumer protection enforcement case Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu Anordnung
Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.
Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.
Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Competition Commission (Hongkong)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Competition Commission: Competition Commission accepts commitment offered by Keeta (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Commission: Notice regarding the Commission's acceptance of a commitment from Keeta in the Online Food Delivery Platform case (EC/12LD), 17.06.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp Anordnung
Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.
Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.
Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Commission imposes interim measures on Meta to preserve free access to WhatsApp for rival AI assistants (IP/26/1276) Pressemitteilung einer Behörde
- Presscorner-Schnittstelle, Volltext IP/26/1276 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern 140.706 €
Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.
Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.
Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- NAIH/962-10/2026 – Határozat (Mediaworks Hungary Zrt.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern Bußgeld
Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.
Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.
- Datatilsynet – Gyldendal indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 14. april 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren Gewinnabschöpfung
StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.
Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- FTC Cases and Proceedings: StubHub Holdings, FTC v. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), S.D.N.Y. 1:26-cv-02924 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen 4 Mio. €
Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.
Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- PS12962 - Sanzione di 4 milioni di euro a Trustpilot per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12962 (Trustpilot), adunanza del 17 marzo 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße 186.781 €
Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.
Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.
Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- KP konstatē SIA „SS“ dominējoša stāvokļa ļaunprātīgu izmantošanu … naudas sodu 186 780,65 EUR (18.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung 16,6 Mio. €
Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- ICO Enforcement: Reddit, Inc. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Reddit, Inc. (23 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage 1,4 Mio. €
Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.
Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.
Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.
- Nie można kopiować dokumentów bez podstawy prawnej - kara dla Glovo Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5112.33.2022 z 19 lutego 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern Anordnung
Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.
Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.
Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Check24 verpflichtet sich zur Aufgabe von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern (24.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Beschluss B8-40/25 vom 18.02.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung 11,9 Mio. €
Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität.
Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle; Kronzeugen profitieren.
Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
- BMA – Communiqué de presse N° 6/2026 (13.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BMA – Beslissing BMA-2026-RPR-04-AUD (Krantenconcessie), publieke versie, 12.02.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming 2,31 Mio. €
Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.
Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.
- Behörde / Gericht
- Attorney General of California (California Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- California Consumer Privacy Act (CCPA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.
- California Won't Let It Go: Attorney General Bonta Announces $2.75 Million Settlement with Disney Pressemitteilung einer Behörde
- Final Judgment and Permanent Injunction, People v. Disney DTC, LLC et al., LA Superior Court 26STCV04425 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.02.2026 Liga do Futebol Brasileiro (Libra), Clube de Regatas do Flamengo, Sociedade Esportiva Palmeiras u. a. (6 Organisationen)CADE: Fußballliga Libra und fünf Klubs zahlen 559.267,26 BRL wegen Gun Jumping 90.565 €
Das Tribunal des CADE stellte fest, dass die Liga Libra als Gemeinschaftsunternehmen von Klubs zur gemeinsamen Vermarktung von Übertragungs- und Geschäftsrechten anmeldepflichtig war und vor der Freigabe umgesetzt wurde, und genehmigte einen Vergleich (Acordo em APAC) mit der Libra sowie Flamengo, Palmeiras, Santos, São Paulo und Grêmio über einen mutmaßlichen Geldbeitrag von 559.267,26 BRL. Die Beteiligten müssen die bereits vollzogenen Vorgänge binnen 60 Tagen anmelden und drei Jahre lang Änderungen ihrer Vermarktungsstrukturen melden; bei der konkurrierenden Liga FFU (früher LFU) wurde mangels erreichter Umsatzschwellen kein Verstoß festgestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch Vereine und Verbände, die Rechte gemeinsam vermarkten, können ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen bilden und müssen vor dem Start die Freigabe einholen.
Gemeinsame Rechtevermarktung als anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 559.267,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.
- Diário Oficial da União, 23.02.2026, Seção 1, S. 116: Ata da 260ª Sessão Ordinária (11.02.2026), APAC nº 08700.007461/2023-22 und 08700.005511/2023-37 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 11.02.2026: Cade celebra acordo com Libra e FFU em investigação de consumação antecipada de atos de concentração Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.02.2026 MediaLab.AI, Inc.ICO: 247.590 Pfund gegen Imgur-Betreiber MediaLab wegen Kinderdaten ohne Altersprüfung 287.361 €
Die ICO verhängte gegen MediaLab.AI, Inc., die bis 30. September 2025 die Plattform Imgur im Vereinigten Königreich betrieb, eine Geldbuße von 247.590 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO ließ Imgur Kinder unter 13 Jahren nach eigener Darstellung unter elterlicher Aufsicht zu und stützte sich auf Einwilligung als Rechtsgrundlage, hatte aber keine Möglichkeit, das Alter der Nutzer festzustellen und damit die erforderliche elterliche Einwilligung einzuholen. Die ICO sah daher keine wirksame Rechtsgrundlage und stellte zudem das Fehlen einer Datenschutz-Folgenabschätzung fest (Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR).
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155(1)(a) DPA 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
Originalbetrag 247.590 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
- ICO Enforcement: MediaLab.AI, Inc. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Penalty Notice: MediaLab.AI, Inc. (4 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr 24 Mio. €
Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.
Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- Statement from the Acting Commissioner of Competition on appeal court's ruling in Cineplex deceptive marketing case Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau wins deceptive marketing case against Cineplex Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Disney Worldwide Services, Inc. und Disney Entertainment Operations LLCDisney: 10 Mio. USD wegen falsch gekennzeichneter Kindervideos auf YouTube 8,48 Mio. €
Das Bundesbezirksgericht für den Central District of California hat auf Klage des U.S. Department of Justice im Auftrag der FTC eine Anordnung gegen zwei Disney-Gesellschaften erlassen. Disney soll kindgerichtete Videos auf YouTube nicht als „Made for Kids“ gekennzeichnet haben, weil es die Einstufung nur kanalweise vornahm; dadurch konnten über YouTube Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Information und Einwilligung der Eltern erhoben und für zielgerichtete Werbung genutzt werden. Disney zahlt eine Zivilstrafe von 10.000.000 USD und muss ein Programm zur Prüfung und Kennzeichnung der Zielgruppe seiner Videos einrichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer Inhalte über fremde Plattformen verbreitet, bleibt für deren Datenschutz-Einstellungen verantwortlich – Voreinstellungen auf Kanalebene müssen je Inhalt geprüft werden.
Kinderdatenschutz bei Inhalten auf Drittplattformen; Pflege von Plattform-Einstellungen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice, Anordnung des U.S. District Court for the Central District of California
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- COPPA Rule, 16 C.F.R. Part 312; Children's Online Privacy Protection Act, 15 U.S.C. §§ 6502(c), 6505(d); Verfahren nach 15 U.S.C. §§ 45(m)(1)(A), 53(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 31.12.2025
Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.
- U.S. v. Disney Worldwide Services, Inc. et al., No. 2:25-cv-08223 (C.D. Cal.), Order for Permanent Injunction, Civil Penalty Judgment, and Other Relief (23.12.2025) Gerichtsentscheidung
- FTC-Pressemitteilung: Court Approves Order Requiring Disney to Pay $10 Million to Settle FTC Allegations (31.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC-Pressemitteilung: Disney to Pay $10 Million to Settle FTC Allegations the Company Enabled the Unlawful Collection of Children's Personal Data (02.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz 64,1 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.
Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- Consumo sanciona con 64 millones de euros a Airbnb por anunciar viviendas sin licencia (15.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- La justicia obliga a Airbnb a pagar los 64 millones de euros previstos en la multa que le impuso Consumo (23.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv 120 Mio. €
Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.
Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- Commission fines X €120 million under the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/25/2934 (Druckfassung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv Anordnung
Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.
Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- IP/25/2940: Commission accepts TikTok's commitments on advertising transparency under the Digital Services Act (05.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen –
Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.
Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.
- Behörde / Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- Press Release No 150/25: Judgment of the Court in Case C-492/23 Russmedia Digital and Inform Media Press Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.11.2025 Jam City, Inc.Jam City: 1,4 Mio. USD in Kalifornien wegen fehlender Opt-outs in 21 Spiele-Apps 1,22 Mio. €
Auf Klage des kalifornischen Generalstaatsanwalts hat der Superior Court in Los Angeles ein Vergleichsurteil gegen den Entwickler von Mobile-Games Jam City erlassen. Nach den Ermittlungen bot Jam City in keiner seiner 21 Apps eine dem California Consumer Privacy Act (CCPA) entsprechende Möglichkeit, dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Daten für personalisierte Werbung zu widersprechen, und einige Spiele gaben Daten von Jugendlichen zwischen 13 und 16 Jahren ohne deren ausdrückliche Einwilligung weiter. Jam City zahlt 1.400.000 USD, muss Widerspruchsmöglichkeiten in den Apps anbieten, Daten unter 16-Jähriger nur mit Opt-in verkaufen oder weitergeben und die Empfänger zur Löschung solcher Daten auffordern. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer über Apps Daten für Werbung weitergibt, muss den Widerspruch dort ermöglichen, wo die Daten anfallen – direkt in der App.
Widerspruchsrecht gegen Datenverkauf in Apps; Schutz Minderjähriger bei Werbe-Tracking
- Behörde / Gericht
- Superior Court of California, County of Los Angeles, auf Klage des Attorney General of California (California Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- California Consumer Privacy Act (CCPA), Cal. Civ. Code § 1798.100 ff.; Zahlung nach Cal. Civ. Code § 1798.199.90
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
Originalbetrag 1.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2025.
- People v. Jam City, Inc., Case No. 25STCV34029, Superior Court Los Angeles, Final Judgment and Permanent Injunction (21.11.2025) Gerichtsentscheidung
- California DOJ, Pressemitteilung: Attorney General Bonta Secures $1.4 Million Settlement with Mobile App Gaming Company (21.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- California DOJ: Privacy Enforcement Actions (Übersicht) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung 750.000 €
Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.
Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi Informatique et Libertés
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro 7,51 Mio. €
Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-10-30 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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29.10.2025 Twitter International Unlimited CompanyCNMV: 5 Mio. Euro gegen Twitter International wegen ungeprüfter Finanzwerbung 5 Mio. €
Die CNMV verhängte gegen Twitter International Unlimited Company eine Geldbuße von 5.000.000 Euro wegen einer fortgesetzten sehr schweren Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht. Das Unternehmen prüfte bei den Anzeigen, die die CNMV in einem Ersuchen vom 8. November 2023 aufgeführt hatte, nicht, ob der Werbende Quantum AI in Spanien Wertpapierdienstleistungen erbringen durfte oder auf Warnlisten der CNMV oder ausländischer Aufsichtsbehörden stand; es verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.
Online-Plattformen, die Werbung für Finanzdienstleistungen ausspielen, müssen prüfen, ob der Werbende zugelassen ist und nicht auf Warnlisten der Aufsicht steht.
Prüfpflichten von Plattformen bei Finanzwerbung
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Art. 290.1.n) i. V. m. Art. 290.2.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
- BOE-A-2025-23046: Resolución de 3 de noviembre de 2025 de la CNMV (sanción a Twitter International Unlimited Company) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV, Registro público de sanciones impuestas por la CNMV Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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22.10.2025 Incruit CorporationIncruit: 463 Mio. KRW nach erneutem Datenleck bei 7,3 Mio. Jobsuchenden 278.912 €
Angreifer infizierten im Januar 2025 den Arbeitsrechner eines Beschäftigten des Online-Stellenportals Incruit mit Schadsoftware, übernahmen dessen Datenbankzugang und leiteten bis Februar 2025 Daten aller 7.275.843 Mitglieder sowie 54.475 gespeicherte Lebensläufe, Anschreiben und Zeugniskopien ab (insgesamt 438 GB). Trotz auffälliger Datenbankzugriffe außerhalb der Geschäftszeiten bemerkte das Unternehmen den Abfluss erst durch eine Erpressungsnachricht; bereits im Juli 2023 war es wegen mangelhafter Zugriffskontrollen sanktioniert worden. Die Behörde verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 463.000.000 KRW und ordnete die Benennung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten sowie einen Plan zur Vermeidung weiterer Vorfälle und zur Unterstützung der Betroffenen an.
Wer nach einem ersten Vorfall nur punktuell nachbessert, riskiert eine höhere Strafe – Datenbankzugriffe außerhalb der Geschäftszeiten müssen Alarm auslösen.
Schadsoftware auf Arbeitsplatzrechnern und Erkennung ungewöhnlicher Zugriffe
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29; Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Minderung um 55 %, weil kein Vorteil erzielt wurde und das Unternehmen ein mittleres Unternehmen nach dem koreanischen KMU-Rahmengesetz ist, sowie um weitere 20 % wegen Kooperation, Abhilfe und Selbstregulierung; Erhöhung um 65 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren und der Sanktion vom Juli 2023.
- Haftung von Führungskräften
- Angeordnet wurde, einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten (CPO) neu zu benennen und seine Verantwortung klar festzulegen.
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
Originalbetrag 463.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.
- PIPC, 심의·의결서 제2025-022-256호 (인크루트(주)), 22.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, Entscheidungsdatenbank (위원회 결정문), Eintrag 2025조이0034 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PIPC-Pressemitteilung vom 23.10.2025: 취업 준비생 개인정보를 유출한 인크루트에 과징금 4.6억원 부과 Pressemitteilung einer Behörde
- PIPC press release (English), 24.10.2025: The PIPC Sanctions Incruit over Data Breach Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.10.2025 WhatsApp Ireland Limited (Dienst „Channels“) und PinterestWhatsApp (Kanäle) und Pinterest: als „terroristischen Inhalten ausgesetzt“ eingestuft Anordnung
Nachdem beide Hostingdienste binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten, stufte Coimisiún na Meán sie nach der TCO-Verordnung als terroristischen Inhalten ausgesetzt ein. Sie müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen und binnen drei Monaten darüber berichten; die Behörde prüft deren Wirksamkeit.
Wiederholte Entfernungsanordnungen lösen bei Plattformen zusätzliche, überwachte Präventionspflichten aus – Content-Moderation muss darauf vorbereitet sein.
- Behörde / Gericht
- Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Coimisiún na Meán: Further determinations made under Terrorist Content Online Regulation (TCOR) (17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Anordnung
Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.
Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
- CMA secures changes from Ticketmaster following Oasis tickets investigation Pressemitteilung einer Behörde
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23.09.2025 TikTok Pte. Ltd.Kanadische Aufsichten: TikTok schützte Kinderdaten unzureichend Sonstiges
Die gemeinsame Untersuchung ergab, dass jährlich Hunderttausende Kinder trotz Mindestalter 13 die Plattform nutzten und TikTok ohne wirksame Einwilligung Daten auch für Profilbildung und Werbung verarbeitete. TikTok sagte bessere Altersprüfung und verständlichere Datenschutzhinweise zu und stellte schon während der Untersuchung gezielte Werbung an unter 18-Jährige weitgehend ein (außer nach groben Kategorien wie Sprache und ungefährem Ort).
Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen genügen nicht – Plattformen brauchen wirksame Altersprüfung und kindgerechte Transparenz.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada gemeinsam mit den Aufsichten von Québec, British Columbia und Alberta
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- PIPEDA und Datenschutzgesetze für den Privatsektor von Québec, British Columbia und Alberta
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.09.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.09.2025 GoogleGoogle: 2,95 Mrd. EUR Geldbuße wegen Selbstbevorzugung in der Werbetechnologie 2,95 Mrd. €
Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission missbrauchte Google spätestens seit 2014 seine beherrschende Stellung bei Publisher-Ad-Servern (DFP) und bei Einkaufstools für programmatische Werbung (Google Ads, DV360), indem es die eigene Anzeigenbörse AdX bevorzugte, etwa durch Vorabinformation über das beste Konkurrenzgebot. Neben der Geldbuße von 2,95 Mrd. EUR ordnete die Kommission an, die Selbstbevorzugung zu beenden und Maßnahmen gegen die Interessenkonflikte entlang der Adtech-Lieferkette vorzuschlagen; frühere Missbrauchsbußgelder gegen Google wurden berücksichtigt.
Wer auf mehreren Stufen einer Wertschöpfungskette tätig und marktbeherrschend ist, muss eigene Dienste gegenüber Konkurrenten gleich behandeln und Interessenkonflikte organisatorisch auflösen.
Selbstbevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Unternehmen
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 05.09.2025
- Commission fines Google €2.95 billion over abusive practices in online advertising technology (IP/25/1992) Pressemitteilung einer Behörde
- Presscorner-Schnittstelle, Volltext IP/25/1992 Pressemitteilung einer Behörde
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