Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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125Fälle aus 30 Jurisdiktionen
9,39 Mrd. €Summe der Geldbeträge (92 Fälle mit Betrag)
2,95 Mrd. €Größter Einzelfall: Google
2,94 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 8,88 Mrd. € 95 % · 77 Fälle
  2. USA 322,3 Mio. € 3 % · 12 Fälle
  3. Südkorea 96 Mio. € 1 % · 7 Fälle
  4. Vereinigtes Königreich 37,5 Mio. € 0 % · 9 Fälle
  5. Kanada 26,2 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  6. Brasilien 25,8 Mio. € 0 % · 4 Fälle
  7. Norwegen 840.774 € 0 % · 1 Fall
  8. Südafrika 211.657 € 0 % · 3 Fälle
  9. Singapur 39.609 € 0 % · 1 Fall
  10. Hongkong – 0 % · 3 Fälle
  11. 3 weitere0 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 4,48 Mrd. € 48 % · 28 Fälle
  2. Datenschutz 4,14 Mrd. € 44 % · 50 Fälle
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 412,8 Mio. € 4 % · 27 Fälle
  4. KI und digitale Regulierung 320,3 Mio. € 3 % · 7 Fälle
  5. Korruption und Bestechung 24,8 Mio. € 0 % · 1 Fall
  6. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6,47 Mio. € 0 % · 4 Fälle
  7. Sonstiges 3,85 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  8. Sanktionen und Exportkontrolle 503.321 € 0 % · 1 Fall
  9. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 153.300 € 0 % · 1 Fall
  10. Informationssicherheit und Cyber 4.266 € 0 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 3,64 Mrd. € 39 % · 59 Fälle
  2. Google 2,95 Mrd. € 31 % · 2 Fälle
  3. Meta 997,7 Mio. € 11 % · 3 Fälle
  4. TikTok Technology Limited 530 Mio. € 6 % · 1 Fall
  5. Google LLC und Google Ireland Limited 325 Mio. € 3 % · 1 Fall
  6. LinkedIn Ireland Unlimited Company 310 Mio. € 3 % · 1 Fall
  7. Meta Platforms Ireland Limited 251 Mio. € 3 % · 2 Fälle
  8. X 120 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Airbnb 64,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
  10. Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc. 30 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 51 weitere172 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20228932 Mio. €
2023311,92 Mrd. €
2024322,19 Mrd. €
2025284,23 Mrd. €
202626119,2 Mio. €

125 Fälle

26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger BrasilienDatenschutz 25,6 Mio. €

Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.08.2026

Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 30 Mio. €

Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren SüdkoreaInformationspflichten im Onlinehandel 1,39 Mio. €

Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
Veröffentlicht
06.07.2026

Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers DänemarkPlattformpflichten Anordnung

Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu HongkongKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern UngarnDatenschutz 140.706 €

Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern DänemarkDatenschutz Bußgeld

Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben Gewinnabschöpfung

StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 16,6 Mio. €

Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung BelgienKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle; Kronzeugen profitieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming USA, CACookies und Tracking 2,31 Mio. €

Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Liga do Futebol Brasileiro (Libra), Clube de Regatas do Flamengo, Sociedade Esportiva Palmeiras u. a. (6 Organisationen)CADE: Fußballliga Libra und fünf Klubs zahlen 559.267,26 BRL wegen Gun Jumping BrasilienFusionskontrolle 90.565 €

Das Tribunal des CADE stellte fest, dass die Liga Libra als Gemeinschaftsunternehmen von Klubs zur gemeinsamen Vermarktung von Übertragungs- und Geschäftsrechten anmeldepflichtig war und vor der Freigabe umgesetzt wurde, und genehmigte einen Vergleich (Acordo em APAC) mit der Libra sowie Flamengo, Palmeiras, Santos, São Paulo und Grêmio über einen mutmaßlichen Geldbeitrag von 559.267,26 BRL. Die Beteiligten müssen die bereits vollzogenen Vorgänge binnen 60 Tagen anmelden und drei Jahre lang Änderungen ihrer Vermarktungsstrukturen melden; bei der konkurrierenden Liga FFU (früher LFU) wurde mangels erreichter Umsatzschwellen kein Verstoß festgestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Vereine und Verbände, die Rechte gemeinsam vermarkten, können ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen bilden und müssen vor dem Start die Freigabe einholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rechtevermarktung als anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 559.267,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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04.02.2026 MediaLab.AI, Inc.ICO: 247.590 Pfund gegen Imgur-Betreiber MediaLab wegen Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 287.361 €

Die ICO verhängte gegen MediaLab.AI, Inc., die bis 30. September 2025 die Plattform Imgur im Vereinigten Königreich betrieb, eine Geldbuße von 247.590 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO ließ Imgur Kinder unter 13 Jahren nach eigener Darstellung unter elterlicher Aufsicht zu und stützte sich auf Einwilligung als Rechtsgrundlage, hatte aber keine Möglichkeit, das Alter der Nutzer festzustellen und damit die erforderliche elterliche Einwilligung einzuholen. Die ICO sah daher keine wirksame Rechtsgrundlage und stellte zudem das Fehlen einer Datenschutz-Folgenabschätzung fest (Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155(1)(a) DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 247.590 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr KanadaIrreführende Werbung und Preisangaben 24 Mio. €

Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.

Behörde / Gericht
Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.12.2025 Disney Worldwide Services, Inc. und Disney Entertainment Operations LLCDisney: 10 Mio. USD wegen falsch gekennzeichneter Kindervideos auf YouTube USAWerbung und Einwilligung 8,48 Mio. €

Das Bundesbezirksgericht für den Central District of California hat auf Klage des U.S. Department of Justice im Auftrag der FTC eine Anordnung gegen zwei Disney-Gesellschaften erlassen. Disney soll kindgerichtete Videos auf YouTube nicht als „Made for Kids“ gekennzeichnet haben, weil es die Einstufung nur kanalweise vornahm; dadurch konnten über YouTube Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Information und Einwilligung der Eltern erhoben und für zielgerichtete Werbung genutzt werden. Disney zahlt eine Zivilstrafe von 10.000.000 USD und muss ein Programm zur Prüfung und Kennzeichnung der Zielgruppe seiner Videos einrichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Inhalte über fremde Plattformen verbreitet, bleibt für deren Datenschutz-Einstellungen verantwortlich – Voreinstellungen auf Kanalebene müssen je Inhalt geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kinderdatenschutz bei Inhalten auf Drittplattformen; Pflege von Plattform-Einstellungen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice, Anordnung des U.S. District Court for the Central District of California
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
COPPA Rule, 16 C.F.R. Part 312; Children's Online Privacy Protection Act, 15 U.S.C. §§ 6502(c), 6505(d); Verfahren nach 15 U.S.C. §§ 45(m)(1)(A), 53(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.12.2025

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten 120 Mio. €

Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
05.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.11.2025 Jam City, Inc.Jam City: 1,4 Mio. USD in Kalifornien wegen fehlender Opt-outs in 21 Spiele-Apps USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 1,22 Mio. €

Auf Klage des kalifornischen Generalstaatsanwalts hat der Superior Court in Los Angeles ein Vergleichsurteil gegen den Entwickler von Mobile-Games Jam City erlassen. Nach den Ermittlungen bot Jam City in keiner seiner 21 Apps eine dem California Consumer Privacy Act (CCPA) entsprechende Möglichkeit, dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Daten für personalisierte Werbung zu widersprechen, und einige Spiele gaben Daten von Jugendlichen zwischen 13 und 16 Jahren ohne deren ausdrückliche Einwilligung weiter. Jam City zahlt 1.400.000 USD, muss Widerspruchsmöglichkeiten in den Apps anbieten, Daten unter 16-Jähriger nur mit Opt-in verkaufen oder weitergeben und die Empfänger zur Löschung solcher Daten auffordern. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Apps Daten für Werbung weitergibt, muss den Widerspruch dort ermöglichen, wo die Daten anfallen – direkt in der App.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerspruchsrecht gegen Datenverkauf in Apps; Schutz Minderjähriger bei Werbe-Tracking

Behörde / Gericht
Superior Court of California, County of Los Angeles, auf Klage des Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Cal. Civ. Code § 1798.100 ff.; Zahlung nach Cal. Civ. Code § 1798.199.90
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
21.11.2025

Originalbetrag 1.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 7,51 Mio. €

Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
30.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.10.2025 Twitter International Unlimited CompanyCNMV: 5 Mio. Euro gegen Twitter International wegen ungeprüfter Finanzwerbung SpanienKapitalmarkt und Finanzaufsicht 5 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Twitter International Unlimited Company eine Geldbuße von 5.000.000 Euro wegen einer fortgesetzten sehr schweren Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht. Das Unternehmen prüfte bei den Anzeigen, die die CNMV in einem Ersuchen vom 8. November 2023 aufgeführt hatte, nicht, ob der Werbende Quantum AI in Spanien Wertpapierdienstleistungen erbringen durfte oder auf Warnlisten der CNMV oder ausländischer Aufsichtsbehörden stand; es verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Plattformen, die Werbung für Finanzdienstleistungen ausspielen, müssen prüfen, ob der Werbende zugelassen ist und nicht auf Warnlisten der Aufsicht steht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfpflichten von Plattformen bei Finanzwerbung

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Art. 290.1.n) i. V. m. Art. 290.2.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.10.2025 Incruit CorporationIncruit: 463 Mio. KRW nach erneutem Datenleck bei 7,3 Mio. Jobsuchenden SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 278.912 €

Angreifer infizierten im Januar 2025 den Arbeitsrechner eines Beschäftigten des Online-Stellenportals Incruit mit Schadsoftware, übernahmen dessen Datenbankzugang und leiteten bis Februar 2025 Daten aller 7.275.843 Mitglieder sowie 54.475 gespeicherte Lebensläufe, Anschreiben und Zeugniskopien ab (insgesamt 438 GB). Trotz auffälliger Datenbankzugriffe außerhalb der Geschäftszeiten bemerkte das Unternehmen den Abfluss erst durch eine Erpressungsnachricht; bereits im Juli 2023 war es wegen mangelhafter Zugriffskontrollen sanktioniert worden. Die Behörde verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 463.000.000 KRW und ordnete die Benennung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten sowie einen Plan zur Vermeidung weiterer Vorfälle und zur Unterstützung der Betroffenen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach einem ersten Vorfall nur punktuell nachbessert, riskiert eine höhere Strafe – Datenbankzugriffe außerhalb der Geschäftszeiten müssen Alarm auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schadsoftware auf Arbeitsplatzrechnern und Erkennung ungewöhnlicher Zugriffe

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29; Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Minderung um 55 %, weil kein Vorteil erzielt wurde und das Unternehmen ein mittleres Unternehmen nach dem koreanischen KMU-Rahmengesetz ist, sowie um weitere 20 % wegen Kooperation, Abhilfe und Selbstregulierung; Erhöhung um 65 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren und der Sanktion vom Juli 2023.
Haftung von Führungskräften
Angeordnet wurde, einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten (CPO) neu zu benennen und seine Verantwortung klar festzulegen.
Veröffentlicht
23.10.2025

Originalbetrag 463.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.10.2025 WhatsApp Ireland Limited (Dienst „Channels“) und PinterestWhatsApp (Kanäle) und Pinterest: als „terroristischen Inhalten ausgesetzt“ eingestuft IrlandPlattformpflichten Anordnung

Nachdem beide Hostingdienste binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten, stufte Coimisiún na Meán sie nach der TCO-Verordnung als terroristischen Inhalten ausgesetzt ein. Sie müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen und binnen drei Monaten darüber berichten; die Behörde prüft deren Wirksamkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Entfernungsanordnungen lösen bei Plattformen zusätzliche, überwachte Präventionspflichten aus – Content-Moderation muss darauf vorbereitet sein.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.09.2025 TikTok Pte. Ltd.Kanadische Aufsichten: TikTok schützte Kinderdaten unzureichend KanadaWerbung und Einwilligung Sonstiges

Die gemeinsame Untersuchung ergab, dass jährlich Hunderttausende Kinder trotz Mindestalter 13 die Plattform nutzten und TikTok ohne wirksame Einwilligung Daten auch für Profilbildung und Werbung verarbeitete. TikTok sagte bessere Altersprüfung und verständlichere Datenschutzhinweise zu und stellte schon während der Untersuchung gezielte Werbung an unter 18-Jährige weitgehend ein (außer nach groben Kategorien wie Sprache und ungefährem Ort).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen genügen nicht – Plattformen brauchen wirksame Altersprüfung und kindgerechte Transparenz.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada gemeinsam mit den Aufsichten von Québec, British Columbia und Alberta
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
PIPEDA und Datenschutzgesetze für den Privatsektor von Québec, British Columbia und Alberta
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.09.2025 GoogleGoogle: 2,95 Mrd. EUR Geldbuße wegen Selbstbevorzugung in der Werbetechnologie EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 2,95 Mrd. €

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission missbrauchte Google spätestens seit 2014 seine beherrschende Stellung bei Publisher-Ad-Servern (DFP) und bei Einkaufstools für programmatische Werbung (Google Ads, DV360), indem es die eigene Anzeigenbörse AdX bevorzugte, etwa durch Vorabinformation über das beste Konkurrenzgebot. Neben der Geldbuße von 2,95 Mrd. EUR ordnete die Kommission an, die Selbstbevorzugung zu beenden und Maßnahmen gegen die Interessenkonflikte entlang der Adtech-Lieferkette vorzuschlagen; frühere Missbrauchsbußgelder gegen Google wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf mehreren Stufen einer Wertschöpfungskette tätig und marktbeherrschend ist, muss eigene Dienste gegenüber Konkurrenten gleich behandeln und Interessenkonflikte organisatorisch auflösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstbevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
05.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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