Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

77Fälle aus 18 Jurisdiktionen
8,88 Mrd. €Summe der Geldbeträge (61 Fälle mit Betrag)
2,95 Mrd. €Größter Einzelfall: Google
4 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. EU-Ebene 4,07 Mrd. € 46 % · 8 Fälle
  2. Irland 3,61 Mrd. € 41 % · 12 Fälle
  3. Frankreich 630,1 Mio. € 7 % · 10 Fälle
  4. Spanien 489 Mio. € 6 % · 5 Fälle
  5. Italien 33,7 Mio. € 0 % · 10 Fälle
  6. Belgien 11,9 Mio. € 0 % · 1 Fall
  7. Litauen 9,89 Mio. € 0 % · 2 Fälle
  8. Polen 8,07 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  9. Schweden 6,1 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  10. Niederlande 6,03 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  11. 8 weitere4,31 Mio. €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 4,44 Mrd. € 50 % · 18 Fälle
  2. Datenschutz 4,01 Mrd. € 45 % · 31 Fälle
  3. KI und digitale Regulierung 320,3 Mio. € 4 % · 7 Fälle
  4. Verbraucherschutz und Onlinehandel 100,4 Mio. € 1 % · 14 Fälle
  5. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 5,63 Mio. € 0 % · 2 Fälle
  6. Sonstiges 3,85 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  7. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 153.300 € 0 % · 1 Fall
  8. Informationssicherheit und Cyber 870 € 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 3,29 Mrd. € 37 % · 38 Fälle
  2. Google 2,95 Mrd. € 33 % · 1 Fall
  3. Meta 997,7 Mio. € 11 % · 3 Fälle
  4. TikTok Technology Limited 530 Mio. € 6 % · 1 Fall
  5. Google LLC und Google Ireland Limited 325 Mio. € 4 % · 1 Fall
  6. LinkedIn Ireland Unlimited Company 310 Mio. € 3 % · 1 Fall
  7. Meta Platforms Ireland Limited 251 Mio. € 3 % · 2 Fälle
  8. X 120 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Airbnb 64,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
  10. DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge) 11,9 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 26 weitere32,2 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20225882 Mio. €
2023211,63 Mrd. €
2024202,14 Mrd. €
2025174,21 Mrd. €
20261418 Mio. €

77 Fälle

26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers DänemarkPlattformpflichten Anordnung

Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern UngarnDatenschutz 140.706 €

Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern DänemarkDatenschutz Bußgeld

Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung BelgienKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle; Kronzeugen profitieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten 120 Mio. €

Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
05.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 7,51 Mio. €

Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
30.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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