Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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125Fälle aus 30 Jurisdiktionen
9,39 Mrd. €Summe der Geldbeträge (92 Fälle mit Betrag)
2,95 Mrd. €Größter Einzelfall: Google
2,94 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 77 Fälle 62 % · 8,88 Mrd. €
  2. USA 12 Fälle 10 % · 322,3 Mio. €
  3. Vereinigtes Königreich 9 Fälle 7 % · 37,5 Mio. €
  4. Südkorea 7 Fälle 6 % · 96 Mio. €
  5. Brasilien 4 Fälle 3 % · 25,8 Mio. €
  6. Kanada 3 Fälle 2 % · 26,2 Mio. €
  7. Hongkong 3 Fälle 2 % ·
  8. Südafrika 3 Fälle 2 % · 211.657 €
  9. Schweiz 2 Fälle 2 % ·
  10. Japan 2 Fälle 2 % ·
  11. 3 weitere3 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 50 Fälle 40 % · 4,14 Mrd. €
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 28 Fälle 22 % · 4,48 Mrd. €
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 27 Fälle 22 % · 412,8 Mio. €
  4. KI und digitale Regulierung 7 Fälle 6 % · 320,3 Mio. €
  5. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 4 Fälle 3 % · 6,47 Mio. €
  6. Informationssicherheit und Cyber 3 Fälle 2 % · 4.266 €
  7. Sonstiges 3 Fälle 2 % · 3,85 Mio. €
  8. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 1 Fall 1 % · 153.300 €
  9. Korruption und Bestechung 1 Fall 1 % · 24,8 Mio. €
  10. Sanktionen und Exportkontrolle 1 Fall 1 % · 503.321 €

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 59 Fälle 48 % · 3,64 Mrd. €
  2. Meta 3 Fälle 2 % · 997,7 Mio. €
  3. Google 2 Fälle 2 % · 2,95 Mrd. €
  4. Meta Platforms Ireland Limited 2 Fälle 2 % · 251 Mio. €
  5. Meta Platforms, Inc. 2 Fälle 2 % · 14,4 Mio. €
  6. A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert) 1 Fall 1 % · 870 €
  7. Agoda Company Pte. Ltd. 1 Fall 1 % · 1,39 Mio. €
  8. Airbnb 1 Fall 1 % · 64,1 Mio. €
  9. Autobutler ApS 1 Fall 1 % · 938.174 €
  10. BT, IMG, ITV, BBC (Sky Kronzeuge) 1 Fall 1 % · 5,06 Mio. €
  11. 51 weitere51 Fälle

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20228932 Mio. €
2023311,92 Mrd. €
2024322,19 Mrd. €
2025284,23 Mrd. €
202626119,2 Mio. €

125 Fälle

26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger BrasilienDatenschutz 25,6 Mio. €

Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.08.2026

Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 30 Mio. €

Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren SüdkoreaInformationspflichten im Onlinehandel 1,39 Mio. €

Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
Veröffentlicht
06.07.2026

Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers DänemarkPlattformpflichten Anordnung

Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu HongkongKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern UngarnDatenschutz 140.706 €

Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern DänemarkDatenschutz Bußgeld

Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben Gewinnabschöpfung

StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 16,6 Mio. €

Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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