Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission) 211.657 € 100 % · 2 Fälle
- Information Regulator (South Africa) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 211.657 € 100 % · 3 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 77.886 € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 2 | 133.771 € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 0 | – |
3 Fälle
10.09.2024 ein großer US-amerikanischer MessengerdienstUS-Messengerdienst: Anordnung zur Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für Südafrika Anordnung
Die Behörde befand, dass die für Südafrika geltende überarbeitete Datenschutzrichtlinie des Messengerdienstes – anders als die europäische Fassung – keine ausreichenden Rechtsgrundlagen und Zwecke nannte, die Einwilligung durch Nutzungszwang nicht freiwillig war, die Weitergabe an Unternehmen des eigenen Konzerns und Dritte eine unzulässige Weiterverarbeitung darstellte und der Dienst weder die Dokumentationspflicht noch angemessene Sicherheitsmaßnahmen nachwies. Das Enforcement Notice vom 10. September 2024 verpflichtete den Anbieter u. a., die Richtlinie POPIA-konform zu überarbeiten, eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen und ein Risikoregister zu führen; eine vom Anbieter angestrengte gerichtliche Überprüfung wurde laut Behörde (Stand 13. November 2025) durch einen Vergleich über zusätzliche Transparenzinformationen beigelegt, der zum Gerichtsbeschluss gemacht werden soll.
Globale Datenschutzrichtlinien müssen je Rechtsordnung Rechtsgrundlagen und Zwecke benennen – eine Zustimmung als Nutzungsbedingung ist keine freiwillige Einwilligung.
Freiwillige Einwilligung und transparente Datenschutzhinweise
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Sections 8, 9, 11, 13, 15, 17 und 19 Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA; Section 51 PAIA (Dokumentation)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Information Regulator (South Africa), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
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13.02.2024 ein südafrikanischer AußenwerbeanbieterCompetition Tribunal: 2,7 Mio. ZAR gegen Außenwerbeanbieter wegen Branchen-Verhaltenskodex 133.771 €
Die Mitglieder eines Außenwerbungsverbands hatten laut Competition Commission von etwa 2004 bis 2018 in einem Verhaltenskodex einheitliche Stornogebühren (75 % des Restvertrags), Gutschriften bei mangelhafter Beleuchtung, Entgelte bei verspäteter Materiallieferung und Gebühren für das Entfernen von Plakaten festgelegt (Festsetzung von Preisen und Geschäftsbedingungen). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt die Außenwerbesparte eines Medienunternehmens 2.717.950 ZAR in zwölf Raten und stellt zehn kleinen Unternehmen in Hand historisch benachteiligter Personen kostenlose Werbeleistungen im Wert von 1.358.976 ZAR bereit.
Ein Verbandskodex, der Gebühren und Vertragsbedingungen für alle Mitglieder festlegt, kann eine Preisabsprache sein; Verbandsarbeit gehört unter kartellrechtliche Aufsicht.
Kartellrisiken in Verbänden und Branchenkodizes
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
Originalbetrag 2.717.950 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.02.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2026 · Direktlink
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14.11.2022 ein südafrikanisches AußenwerbeunternehmenWerbekartell: Außenwerbeunternehmen zahlt Strafe für abgestimmte Agenturrabatte 77.886 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 14.11.2022 einen Vergleich, in dem ein Medienunternehmen Preisabsprachen einräumte: Medienunternehmen hatten über eine gemeinsame Branchenstelle gleichartige Skonti und Zahlungsbedingungen für Werbeagenturen vereinbart und einen gemeinsamen Dienstleister zur Risikoprüfung der Agenturen eingesetzt. Das Unternehmen zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.389.438 ZAR, leistet zusätzlich 500.198 ZAR an einen Fonds zur Förderung kleiner Medien- und Werbeagenturen in schwarzem Eigentum und kooperiert im weiteren Verfahren; in seinem Namen stellt eine Unternehmensgruppe solchen Agenturen drei Jahre lang Bonus-Werbeflächen bis zu 1.000.000 ZAR pro Jahr bereit.
Auch über einen Branchenverband vereinbarte Skonti und Zahlungsbedingungen sind Preisabsprachen – Konditionen gegenüber Kunden muss jedes Unternehmen selbst festlegen.
Kartellrecht: gemeinsame Konditionen über Branchenverbände
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.11.2022
Originalbetrag 1.389.438 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2024 · Direktlink