Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
1,41 Mio. €Summe der Geldbeträge
705.377 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO) 1,41 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 1,41 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo) 1,4 Mio. € 99 % · 1 Fall
  2. Polskie Radio – Regionalna Rozgłośnia w Szczecinie „Radio Szczecin” S.A. 13.604 € 1 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 2025113.604 €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 202611,4 Mio. €
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.03.2025 Polskie Radio – Regionalna Rozgłośnia w Szczecinie „Radio Szczecin” S.A.Polskie Radio Szczecin: 56.824 PLN wegen fehlender Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung PolenDatenpannen und Datensicherheit 13.604 €

Nach einem Beitrag, durch den ein minderjähriges Opfer identifizierbar wurde, stellte eine Kontrolle fest, dass der Sender keine Risikoanalyse für die Redaktionsarbeit, keine Regeln zur Prüfung personenbezogener Daten vor Veröffentlichung und keine Verschlüsselung mobiler Datenträger hatte. Die Behörde verhängte 56.824 PLN; das Verwaltungsgericht Warschau wies die Klage am 18. März 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor der Veröffentlichung – das Medienprivileg ersetzt keine technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Betroffener in Presseberichten; Verschlüsselung von Datenträgern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO (DKN.5112.10.2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.03.2025

Originalbetrag 56.824 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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