Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

9Fälle aus 1 Jurisdiktion
37,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (5 Fälle mit Betrag)
16,6 Mio. €Größter Einzelfall: Reddit, Inc.
5,06 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Information Commissioner's Office (ICO) 31,4 Mio. € 84 % · 5 Fälle
  2. Competition and Markets Authority (CMA) 6,09 Mio. € 16 % · 4 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 31,4 Mio. € 84 % · 4 Fälle
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 5,06 Mio. € 14 % · 1 Fall
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 1,03 Mio. € 3 % · 3 Fälle
  4. Informationssicherheit und Cyber – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Reddit, Inc. 16,6 Mio. € 44 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 14,5 Mio. € 39 % · 3 Fälle
  3. BT, IMG, ITV, BBC (Sky Kronzeuge) 5,06 Mio. € 14 % · 1 Fall
  4. TICKETBIS S.L. (StubHub UK) 1,03 Mio. € 3 % · 1 Fall
  5. MediaLab.AI, Inc. 287.361 € 1 % · 1 Fall
  6. Google – 0 % · 1 Fall
  7. Ticketmaster – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2023214,5 Mio. €
20241–
202535,06 Mio. €
2026317,9 Mio. €

9 Fälle

23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 16,6 Mio. €

Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.02.2026 MediaLab.AI, Inc.ICO: 247.590 Pfund gegen Imgur-Betreiber MediaLab wegen Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 287.361 €

Die ICO verhängte gegen MediaLab.AI, Inc., die bis 30. September 2025 die Plattform Imgur im Vereinigten Königreich betrieb, eine Geldbuße von 247.590 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO ließ Imgur Kinder unter 13 Jahren nach eigener Darstellung unter elterlicher Aufsicht zu und stützte sich auf Einwilligung als Rechtsgrundlage, hatte aber keine Möglichkeit, das Alter der Nutzer festzustellen und damit die erforderliche elterliche Einwilligung einzuholen. Die ICO sah daher keine wirksame Rechtsgrundlage und stellte zudem das Fehlen einer Datenschutz-Folgenabschätzung fest (Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155(1)(a) DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 247.590 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.03.2025 BT, IMG, ITV, BBC (Sky Kronzeuge)CMA: 4,24 Mio. £ gegen BT, IMG, ITV und BBC wegen Absprachen über Freelancer-Honorare Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 5,06 Mio. €

Sportsender und Produktionsfirmen tauschten in 15 Fällen sensible Informationen über Tagessätze und Honorarerhöhungen für freiberufliche Kameraleute und Tontechniker aus, um die Bezahlung abzustimmen. Geldbußen: BT £1.738.453, IMG £1.737.820, BBC £424.165, ITV £339.918; Sky erhielt als Erstmelder Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch HR und Einkauf freier Mitarbeit unterliegen dem Kartellrecht – Gehalts- und Honorarinformationen dürfen nicht mit Wettbewerbern geteilt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Austausch über Gehälter und Honorare mit Wettbewerbern (Arbeitsmarkt)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Settlement-Nachlass für alle; Leniency-Nachlässe für BT, IMG, ITV; Immunität für Sky
Veröffentlicht
21.03.2025

Originalbetrag 4.240.356 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
24.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.09.2024 ein britischer Anbieter von Online-Sportwetten und GlücksspielICO: Verwarnung für Online-Glücksspielanbieter wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichCookies und Trackinganonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Anbieter von Online-Sportwetten und Glücksspiel (Teil eines internationalen Glücksspielkonzerns) eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO setzte die Website des Anbieters zwischen Januar und März 2023 beim Aufruf Werbe-Cookies von Drittanbietern und verarbeitete so personenbezogene Daten der Besucher, bevor diese eingewilligt hatten. Die ICO sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und ohne wirksame Einwilligung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6(1)(a) und 7(1) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.09.2026 · Direktlink

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25.07.2023 ein britischer Betreiber einer VideoplattformICO: Verwarnung für Videoplattform-Betreiber nach Datenabfluss bei 345.000 Nutzern Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Betreiberin einer Videoplattform eine Verwarnung aus; auf ihrer Fallseite führt die ICO die Verwarnung als erteilt. Das veröffentlichte Dokument ist allerdings als vorläufige Entscheidung formuliert: Die ICO spricht darin von vorläufigen Feststellungen und mutmaßlichen Verstößen („provisional findings“, „alleged infringements“); eine endgültig formulierte Fassung hat sie nicht veröffentlicht. Nach Darstellung der ICO drang um den 14. August 2022 ein Unbefugter in die Systeme des Unternehmens ein und kopierte Namen, E-Mail-Adressen und Passwörter von 345.000 Nutzerinnen und Nutzern im Vereinigten Königreich; die genaue Ursache konnte das Unternehmen nicht angeben. Die ICO bemängelte vorläufig, dass das Unternehmen weder die zum Zeitpunkt des Vorfalls eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen noch regelmäßige Penetrationstests oder Schwachstellenscans belegen konnte und sich auf Zusicherungen von Dienstleistern verließ, ohne Verträge oder Kontrollen nachzuweisen. Sie ging von Verstößen gegen Art. 32(1) und 32(1)(d) UK GDPR aus. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.07.2025 · Direktlink

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04.04.2023 eine große Video-Plattform (US-Muttergesellschaft und britische Tochter)ICO: 12,7 Mio. Pfund gegen Video-Plattform wegen Verarbeitung von Daten unter 13-Jähriger ohne elterliche Einwilligung Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 14,5 Mio. €

Die ICO verhängte am 4. April 2023 gegen die Betreibergesellschaften einer großen Video-Plattform eine Geldbuße von 12.700.000 Pfund, für die beide Gesellschaften gesamtschuldnerisch haften. Nach den Feststellungen der ICO bot das Unternehmen im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis 28. Juli 2020 seinen Dienst Kindern unter 13 Jahren im Vereinigten Königreich an und verarbeitete deren Daten ohne Einwilligung der Eltern und ohne andere tragfähige Rechtsgrundlage; angemessene Anstrengungen, unter 13-Jährige fernzuhalten oder eine elterliche Einwilligung einzuholen, unterblieben. Die ICO schätzte die Zahl der registrierten Kontoinhaber unter 13 Jahren für 2020 auf 1,1 bis 1,4 Millionen. Zudem stellte sie unzureichende und für Kinder nicht verständliche Datenschutzinformationen fest und sah Verstöße gegen Art. 8, 12, 13(1) und (2) sowie 5(1)(a) UK GDPR. Ein im Notice of Intent vom 23. September 2022 vorläufig festgestellter Verstoß gegen Art. 9 UK GDPR ist laut Bescheid nicht Teil der Buße. Die ICO veröffentlichte den Fall am 15. Mai 2023. Das Unternehmen legte gegen den Bescheid Rechtsmittel ein; laut ICO-Mitteilung vom 24. September 2026 hat das Unternehmen das Rechtsmittel zurückgenommen und zahlt die Buße von 12,7 Millionen Pfund, der Bescheid ist damit laut ICO endgültig.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 8, 12, 13(1) und (2), 5(1)(a) UK GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 12.700.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.04.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.04.2025 · Direktlink

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