Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- EU-Ebene 337,5 Mio. € 67 % · 1 Fall
- Deutschland 58,9 Mio. € 12 % · 4 Fälle
- Frankreich 39,2 Mio. € 8 % · 5 Fälle
- Italien 23,4 Mio. € 5 % · 3 Fälle
- Slowakei 21 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Tschechien 5,7 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Österreich 4,22 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Polen 4,06 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Spanien 3,14 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Niederlande 2,77 Mio. € 1 % · 4 Fälle
- 8 weitere1,58 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 454 Mio. € 91 % · 17 Fälle
- Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A. 23,3 Mio. € 5 % · 1 Fall
- Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la Bio 12,7 Mio. € 3 % · 1 Fall
- VAFO PRAHA, s.r.o. 4,74 Mio. € 1 % · 1 Fall
- McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter) 4 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR) 710.383 € 0 % · 1 Fall
- Valio Oy 600.000 € 0 % · 1 Fall
- Pivovary Staropramen s.r.o. 245.982 € 0 % · 1 Fall
- Aurivo Dairy Ingredients Limited 200.000 € 0 % · 1 Fall
- Ατλάντα Αντιπροσωπείαι – Διανομαί Α.Ε. 127.314 € 0 % · 1 Fall
- 4 weitere150.022 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 3 | – |
| 2023 | 9 | 85,4 Mio. € |
| 2024 | 11 | 374,5 Mio. € |
| 2025 | 8 | 4,74 Mio. € |
| 2026 | 6 | 36,8 Mio. € |
37 Fälle
17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln 710.383 €
Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.
Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- Lesy ČR banned wood-chip exports and were imposed a fine of more than CZK 17 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag 10.000 €
Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.
Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Provedba ZNTP-a: AZTN kaznio ELIZABETU PROMET d.o.o., Solin s 10.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten 20.022 €
Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.
Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 743 от 06.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell 23,3 Mio. €
Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.
Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.
Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- I871 - The Italian Competition Authority fines Amica Chips, Pata and Preziosi Food over €23 million Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM - Sanzioni per oltre 23 milioni di euro ad Amica Chips, Pata e Preziosi Food Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel 12,7 Mio. €
Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.
Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.
Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- L'Autorité de la concurrence sanctionne à hauteur de 12,67 millions d'euros (Entscheidung 26-D-05) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 26-D-05 (version publique) Entscheidung einer Behörde
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18.12.2025 Pivovary Staropramen s.r.o.ÚOHS: 6 Mio. CZK gegen Pivovary Staropramen wegen überlanger Zahlungsfristen 245.982 €
Die ÚOHS verhängte gegen die Brauerei Pivovary Staropramen als Abnehmer mit erheblicher Marktmacht eine Geldbuße von 6.000.000 CZK nach dem Gesetz über erhebliche Marktmacht und unlautere Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelbereich. Die Brauerei hatte zwischen Juni 2023 und August 2024 gegenüber vier Lieferanten mit 60 verspäteten Zahlungen Zahlungsfristen von bis zu 215 Tagen statt der zulässigen 30 Tage angewandt. Wegen eines Vergleichs sank die angekündigte Geldbuße von 7.500.000 CZK um 20 %.
Einkauf und Buchhaltung müssen die gesetzliche 30-Tage-Frist für Lebensmittel- und Agrarlieferungen technisch absichern, statt Zahlungen nach Liquiditätslage zu steuern.
Zahlungsfristen gegenüber Agrar- und Lebensmittellieferanten
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 und 2 lit. k, § 8 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 und 6 Zákon č. 395/2009 Sb. (Gesetz über erhebliche Marktmacht)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich (narovnání) mit Geständnis: Nachlass von 20 % auf die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannte Geldbuße von 7.500.000 CZK.
Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- ÚOHS, Rozhodnutí č. j. ÚOHS-49420/2025/400, sp. zn. ÚOHS-S0597/2025/TS, Brno 18. 12. 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern 120.000 €
Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.
Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.
Mitarbeiterüberwachung durch Telematik
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.
- Provvedimento del 18 dicembre 2025 [10213711] (Reg. 755/2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € 11.250 €
Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.
Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.
Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten
- Behörde / Gericht
- Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Raad van State, ECLI:NL:RVS:2025:6142 vom 17.12.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen Sonstiges
Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.
„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.
Klimaaussagen auf Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.08.2025 Portugal: 30.000 Euro wegen Exklusivbindung von Bananenbauern auf Madeira 30.000 €
Ein marktbeherrschendes Unternehmen für Sammlung, Verteilung und Vermarktung von Madeira-Bananen (Name nicht genannt) verlangte von Erzeugern Exklusivitätserklärungen. Im Vergleichsverfahren (PRC/2025/6) stellte es die Praxis ein und zahlte 30.000 Euro (Datum = Pressemitteilung).
Marktbeherrschende Abnehmer dürfen Lieferanten nicht per Exklusivklausel binden – auch regional kleine Märkte stehen unter Beobachtung.
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 11.º; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação), volle Kooperation, sofortige Einstellung, kurze Dauer
- Veröffentlicht
- 13.08.2025
- AdC sanciona empresa por abuso de posição dominante na comercialização de banana da Madeira Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen 4 Mio. €
Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.
Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.
- Decyzja Prezesa UODO DKN.5130.4179.2020 vom 23.06.2025 (pseudonymisiert) Entscheidung einer Behörde
- UODO: Za ochronę danych osobowych są odpowiedzialni zarówno administrator, jak i podmiot przetwarzający Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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02.05.2025 Ατλάντα Αντιπροσωπείαι – Διανομαί Α.Ε.Griechenland: 127.314 Euro gegen Frühstücksflocken-Vertrieb Atlanta wegen Preisbindung 127.314 €
Der Vertriebspartner für Frühstücksflocken setzte von März bis August 2021 Wiederverkaufspreise fest, die Einzelhändler und Supermarktketten weitgehend übernahmen. Die Wettbewerbskommission nahm den Vergleichsvorschlag an und verhängte mit Entscheidung 878/2025 eine reduzierte Geldbuße von 127.314 Euro; Datum = Pressemitteilung.
Auch kurze Phasen der Preisvorgabe an den Handel sind bußgeldbewehrt – Vertriebsteams müssen die Grenze zwischen Empfehlung und Vorgabe kennen.
Preisbindung gegenüber dem Handel
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren mit Bußgeldreduktion
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Δελτίο Τύπου – Πρόστιμο σε επιχείρηση η οποία διακινεί δημητριακά πρωινού κατόπιν Διαδικασίας Διευθέτησης Διαφορών Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.03.2025 Aurivo Dairy Ingredients LimitedAurivo Dairy Ingredients: 200.000 Euro Geldstrafen nach Geruchs- und Abwasserverstößen 200.000 €
Das Unternehmen bekannte sich schuldig, 2022 am Werk Ballaghaderreen mehrfach Auflagen seiner Industrieemissionsgenehmigung verletzt zu haben: Geruchsbelästigungen, Überschreitung von Grenzwerten bei Abwasser und Kühlwasser, Beeinträchtigung des Flusses Lung sowie verspätete Vorfallmeldungen an die EPA und Inland Fisheries Ireland. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 200.000 Euro für die zwei Meldeverstöße und ordnete zusätzlich 150.000 Euro über zehn Jahre an örtliche Gemeinschaftsgruppen und Inland Fisheries Ireland für den Fluss an , dazu die Ermittlungskosten. Als Betrag sind nur die Geldstrafen von 200.000 Euro erfasst.
Umweltvorfälle sind der Behörde sofort auf dem vorgeschriebenen Weg zu melden; gerade verspätete Meldungen wurden hier am teuersten.
- Behörde / Gericht
- Sligo Circuit Criminal Court (Anklage: Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der Environmental Protection Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen 5.1, 5.3, 11.3 und 11.5 der Industrieemissionsgenehmigung P0802-03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- EPA: DPP Prosecutes Aurivo Dairy Ingredients Limited (P0802-03) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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31.10.2024 VAFO PRAHA, s.r.o.ÚOHS: 120 Mio. CZK gegen VAFO PRAHA wegen Preisbindung bei Heimtierfutter 4,74 Mio. €
Die tschechische Wettbewerbsbehörde ÚOHS verhängte im Vergleichsverfahren (narovnání) gegen den Heimtierfutterhersteller VAFO PRAHA eine Geldbuße von 120.121.000 CZK. Das Unternehmen hatte von Januar 2013 bis September 2021 gegenüber 30 Abnehmern Mindestverkaufspreise für Hunde- und Katzenfutter der Marken Brit und Carnilove festgelegt, deren Einhaltung kontrolliert und Abweichungen auch mit Sanktionen beantwortet, was gegen das tschechische Wettbewerbsgesetz und Art. 101 AEUV verstieß; die weitere Durchführung solcher Absprachen wurde untersagt.
Vertriebsteams dürfen unverbindliche Preisempfehlungen nie durchsetzen oder überwachen; ein wirksames Compliance-Programm senkt die Geldbuße, ersetzt aber keine saubere Vertriebspraxis.
Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 22a Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Zákon č. 143/2001 Sb. (ZOHS); Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Beendigung vor Verfahrensbeginn und Hinweis an die Abnehmer, dass sie ihre Preise frei bestimmen; Kooperation über das Pflichtmaß hinaus; ein als hinreichend wirksam bewertetes Compliance-Programm; 20 % Nachlass wegen des Vergleichs.
Originalbetrag 120.121.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2024.
- ÚOHS, Rozhodnutí č. j. ÚOHS-41386/2024/871, sp. zn. ÚOHS-S0480/2022/KD, Brno 31. 10. 2024 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.10.2024 Valio OyValio: 600.000 EUR wegen Verstoßes gegen Fusionsauflage bei Heinon Tukku 600.000 €
Das Marktgericht verhängte gegen die Molkerei Valio Oy eine Sanktionszahlung von 600.000 EUR, weil sie die zentrale Auflage aus der Freigabe der Übernahme des Großhändlers Heinon Tukku (2021) verletzt hatte: Beschäftigte mit Preis- und Ergebnisverantwortung für Valio-Produkte hatten rund ein Jahr lang Zugriff auf sensible Einkaufspreise von Wettbewerbern. Die Behörde hatte 900.000 EUR beantragt; das Oberste Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde am 16. Januar 2026 ab.
Verhaltensauflagen aus einer Fusionsfreigabe müssen technisch umgesetzt werden – Vertraulichkeitszusagen ersetzen keine Zugriffssperren.
Umsetzung von Verhaltensauflagen aus Fusionsfreigaben
- Behörde / Gericht
- Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des KKV; bestätigt durch Korkein hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 25 § und 28 § (Vollzug entgegen einer Freigabeauflage), 13 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vorübergehender, fahrlässiger Verstoß; die übrigen Auflagen wurden eingehalten.
- Markkinaoikeus, päätös nro 607/2024, 30.10.2024 (Kilpailu- ja kuluttajavirasto / Valio Oy) Gerichtsentscheidung
- Korkein hallinto-oikeus 16.1.2026/97 (ECLI:FI:KHO:2026:T97) Gerichtsentscheidung
- KKV: Korkein hallinto-oikeus vahvisti markkinaoikeuden Valiolle määräämän 600 000 euron seuraamusmaksun Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.09.2024 eine französische Wurstwaren-UnternehmensgruppeWurstwarenhersteller: 900.000 EUR wegen Behinderung einer Durchsuchung der Kartellbehörde (angefochten) 900.000 €
Bei einer Durchsuchung am 16.11.2023 im Rahmen von Kartellermittlungen im Wurstwarensektor erhielten die Ermittler nach den Feststellungen der Autorité de la concurrence wissentlich unzutreffende Auskünfte aus der Leitungsebene des Unternehmens. Die Behörde wertete dies als Behinderung der Ermittlungen, die das Risiko eines Beweisverlusts begründet habe, und verhängte 900.000 EUR gesamtschuldnerisch gegen die drei betroffenen Gesellschaften der Gruppe. Die Entscheidung ist angefochten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Bei Durchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden müssen Leitung und Rechtsabteilung wahrheitsgemäß mitwirken; schon wissentlich falsche Auskünfte gegenüber den Ermittlern werden als Behinderung geahndet.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids)
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 464-2 V Abs. 2 Code de commerce (Behinderung von Ermittlungsmaßnahmen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Nach Feststellung der Behörde ging die Behinderung von der Leitungsebene des Unternehmens aus; sie berücksichtigte das bei der Bemessung.
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
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18.09.2024 ein Agrar- und LebensmittelkonzernAgrar- und Lebensmittelkonzern: 21 Mio. EUR für verschleierte Übernahme zweier Großbäckereien bestätigt 21 Mio. €
Ein Agrar- und Lebensmittelkonzern erwarb 2013 die Kontrolle über zwei slowakische Großbäckereien, ließ eine davon aber zwei Jahre verdeckt über einen Dritten halten, um die Anmeldeschwelle zu umgehen; eine frühere Übernahme hatte die Behörde 2011 abgelehnt. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 21 Mio. EUR; rechtskräftig seit 27. September 2024.
Gestaffelte oder über Dritte verschleierte Erwerbe werden zusammengerechnet; Umgehungskonstruktionen erhöhen das Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Nichtanmeldung und Vollzug eines Zusammenschlusses)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 08.10.2024
- PMÚ SR, Startseite mit Meldungen (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink
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10.09.2024 ein französischer Mineralwasserabfüller eines LebensmittelkonzernsÉpinal: Umwelt-CJIP mit Mineralwasserabfüller über 2 Mio. Euro 2 Mio. €
Der Abfüller nutzte an zwei Standorten neun Brunnen, für die keine hinreichend belegte wasserrechtliche Genehmigung vorlag, und setzte bei natürlichem Mineralwasser nicht zugelassene Aufbereitungen (u. a. UV, Aktivkohle, Mikrofilter) ein, was als Täuschung (tromperie) verfolgt wurde. In der am 10.09.2024 validierten Umwelt-CJIP verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Geldauflage von 2.000.000 EUR, zu Renaturierungsmaßnahmen bis 1,1 Mio. EUR und zu Entschädigungen an Verbände.
Altgenehmigungen für Wasserentnahmen und Produktionsverfahren müssen regelmäßig gegen das geltende Recht geprüft werden, besonders bei geschützten Produktbezeichnungen.
Genehmigungen für Wasserentnahmen und zulässige Aufbereitung von Mineralwasser
- Behörde / Gericht
- Parquet d'Épinal (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire d'Épinal
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 173-1, L. 214-1, L. 214-3 Code de l'environnement; Tromperie (Code de la consommation); Art. 41-1-2, 41-1-3 Code de procédure pénale
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Laut CJIP legte das Unternehmen die unzulässigen Aufbereitungen 2021 selbst den Behörden offen, kooperierte vollständig und stellte die Mängel ab; ein Gesundheitsrisiko wurde nicht festgestellt.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
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10.07.2024 sieben spanische LebensmittelgroßhändlerCNMC: Drei Kartelle bei Lebensmittellieferungen an öffentliche Einrichtungen geahndet 3,14 Mio. €
Die CNMC ahndete drei Kartelle, mit denen Lebensmittelgroßhändler öffentliche Ausschreibungen zur Belieferung von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Justizvollzugsanstalten und Militäreinrichtungen aufteilten, teils über einen gemeinsamen Gewinnpool und nicht gemeldete Unteraufträge. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 3.137.500 Euro (je Unternehmen 2.448.000, 346.000, 170.000, 65.000, 60.000, 45.000 und 3.500 Euro). Die Entscheidung wurde der Junta Consultiva de Contratación Pública del Estado übermittelt.
Unteraufträge an Mitbewerber und der Austausch von Margen- oder Bieterinformationen bei öffentlichen Ausschreibungen sind typische Warnsignale für Submissionsabsprachen und gehören in jede Compliance-Prüfung.
Submissionsabsprachen und Informationsaustausch bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 und Art. 62.4.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; für das erste Kartell zusätzlich Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.07.2026 · Direktlink