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Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
18.000 €Summe der Geldbeträge
18.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (TSJPV; Vorinstanz: Audiencia Provincial de Bizkaia) 18.000 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 18.000 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen

Keine Fälle für diese Auswahl.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 2026118.000 €

1 Fall

21.09.2026 Gildas-Hersteller beschäftigte systematisch Arbeitskräfte ohne Erlaubnis – 18.000 € Geldstrafe SpanienMindestlohn und Schwarzarbeit 18.000 €

Der Inhaber eines Betriebs in Bizkaia, der baskische Gildas herstellt und vertreibt, beschäftigte von Dezember 2018 bis Mai 2021 wiederholt ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis und senkte so Lohn- und Sozialkosten. Das TSJPV bestätigte die Verurteilung der Audiencia de Bizkaia wegen eines Delikts gegen die Rechte der Arbeitnehmer: 18.000 € Geldstrafe und 2.500 € Entschädigung je klagendem Arbeitnehmer; eine frühere Verwaltungssanktion gegen das Unternehmen steht dem nicht entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verwaltungsbußgelder schützen nicht vor Strafverfolgung – systematische Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis wird in Spanien als Straftat des Inhabers verfolgt.

Behörde / Gericht
Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (TSJPV; Vorinstanz: Audiencia Provincial de Bizkaia)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 311 bis a) Código Penal (Delitos contra los derechos de los trabajadores)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Inhaber persönlich strafrechtlich verurteilt; zuvor bereits Verwaltungssanktionen gegen das Unternehmen.
Veröffentlicht
21.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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