Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 62,6 Mio. € 100 % · 3 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | – |
| 2023 | 4 | 62,6 Mio. € |
| 2024 | 2 | 500.000 € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 0 | – |
7 Fälle
27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig Anordnung
Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.
Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.
Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2024
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink
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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung 500.000 €
Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).
Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Zoll, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.01.2026 · Direktlink
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19.12.2023 drei deutsche SüßwarenherstellerOLG Düsseldorf: 8,35 Mio. Euro gegen drei Süßwarenhersteller wegen Infoaustauschs 8,35 Mio. €
Das OLG Düsseldorf verhängte Geldbußen gegen drei Süßwarenhersteller, die in Gremiensitzungen eines Arbeitskreises des Branchenverbands der deutschen Süßwarenindustrie Informationen über den Stand ihrer Jahresgespräche und Sonderforderungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hatten (2006 bis Januar 2008): gegen den ersten Hersteller 4,75 Mio. Euro, gegen den zweiten 3 Mio. Euro und gegen den dritten 0,6 Mio. Euro, zusammen 8,35 Mio. Euro. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten jeweils 25 % als vollstreckt, zu zahlen sind insgesamt 6,2625 Mio. Euro.
Auch der Austausch über den Stand von Verhandlungen mit Handelskunden in Verbandsgremien ist verboten; wirksame Compliance-Maßnahmen können die Geldbuße mindern.
Informationsaustausch in Verbandsgremien
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Urteil nach Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch); Az. V-6 Kart 9/19 OWi
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Geringere kartellrechtliche Bedeutung des Verstoßes, starke Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, Beschränkung der Einsprüche auf die Rechtsfolgen nach einer Verständigung und inzwischen ergriffene Compliance-Maßnahmen; 25 % der Geldbußen gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt.
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
- OLG Düsseldorf: Urteil im Kartellbußgeldverfahren 'Konditionenvereinigung' (Nr. 36/2023) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink
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07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich 20.000 €
Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- RIS, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (Suche) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink
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13.09.2023 ein deutscher ZuckerkonzernZuckerkartell: 4,2 Mio. € Geldbuße gegen Zuckerkonzern wegen Marktaufteilung 2006 4,2 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen einen deutschen Zuckerkonzern 4,2 Mio. EUR, weil er in einem Telefongespräch vom 22.02.2006 mit einem anderen Zuckerhersteller vereinbart hatte, den österreichischen Markt für Industriezucker von Februar bis Oktober 2006 aufzuteilen. Die BWB hatte 2010 deutlich höhere Geldbußen beantragt; nachdem der OGH am 21.10.2022 die Abweisung des Geldbußenantrags aufgehoben hatte, endete das Verfahren mit einem Settlement.
Schon ein einzelnes Telefonat, in dem ein Wettbewerber gedrängt wird, sich von einem Markt fernzuhalten, ist eine bußgeldbewehrte Marktaufteilung – auch Jahre später.
Gebietsabsprachen per Telefon zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV und § 1 KartG 2005; § 29 Z 1 lit. a und d KartG 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Berücksichtigt wurden die wirtschaftliche Lage der letzten beiden Geschäftsjahre und die lange Verfahrensdauer; der Konzern erkannte den Sachverhalt und die Höhe der Geldbuße an.
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2023) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink
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02.05.2023 eine deutsche Brauerei-HoldingOLG Düsseldorf: 50 Mio. Euro Geldbuße gegen deutsche Brauerei-Holding im Bierkartell 50 Mio. €
Das OLG Düsseldorf verhängte gegen eine Brauerei-Holding eine Geldbuße von 50 Mio. Euro wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustauschs: Ihr damaliger Geschäftsführer hatte im März 2007 am Rande einer Messe mit Leitungspersonen mehrerer anderer Brauereien eine baldige Bierpreiserhöhung von etwa sechs Euro je Hektoliter besprochen und das Wissen später bei der Preiserhöhung 2008 genutzt. Das Bundeskartellamt hatte 2013/2014 zunächst 62 Mio. Euro festgesetzt; nach Einstellung wegen Verjährung (2019) und Aufhebung durch den BGH (2020) urteilte der Senat in neuer Hauptverhandlung auf Grundlage einer Verständigung.
Schon ein einzelnes Gespräch über geplante Preiserhöhungen am Rande einer Messe kann ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe auslösen.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei Branchentreffen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch); Az. V-6 Kart 1/20 (OWi)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Verständigung, lange Verfahrensdauer sowie ein einmaliger und lange zurückliegender Verstoß; erschwerend die bundesweite Wirkung.
- Veröffentlicht
- 02.05.2023
- OLG Düsseldorf: 'Bierkartell': Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH (Nr. 18/2023) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2025 · Direktlink
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21.10.2022 OGH stellt Kartellabsprache zweier Zuckerhersteller über Lieferungen nach Österreich fest Sonstiges
Der OGH stellte fest, dass ein im Beschluss anonymisierter deutscher Zuckerhersteller in einem Telefongespräch am 22.02.2006 mit einem Wettbewerber vereinbarte, dass seine slowakische Tochter keine weiteren Exporte von Industriezucker nach Österreich tätigt – ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV und § 1 KartG. Gegen ihn als Kronzeugen hatte die BWB keine Geldbuße beantragt; über die Geldbuße gegen den zweiten Hersteller muss das Kartellgericht neu entscheiden.
Schon ein einziges Telefonat, in dem Liefergebiete verteilt werden, genügt für einen Kartellverstoß.
Einzelne Telefonate mit Wettbewerbern über Liefergebiete
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 KartG 2005, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenstatus der Erstantragsgegnerin
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2022) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.10.2024 · Direktlink