Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

7Fälle aus 2 Jurisdiktionen
63,1 Mio. €Summe der Geldbeträge (5 Fälle mit Betrag)
50 Mio. €Größter Einzelfall: eine deutsche Brauerei-Holding
4,2 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221–
2023462,6 Mio. €
20242500.000 €
20250–
20260–

7 Fälle

27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Anordnung

Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeitanonymisiert 500.000 €

Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
30.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.01.2026 · Direktlink

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19.12.2023 drei deutsche SüßwarenherstellerOLG Düsseldorf: 8,35 Mio. Euro gegen drei Süßwarenhersteller wegen Infoaustauschs DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 8,35 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte Geldbußen gegen drei Süßwarenhersteller, die in Gremiensitzungen eines Arbeitskreises des Branchenverbands der deutschen Süßwarenindustrie Informationen über den Stand ihrer Jahresgespräche und Sonderforderungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hatten (2006 bis Januar 2008): gegen den ersten Hersteller 4,75 Mio. Euro, gegen den zweiten 3 Mio. Euro und gegen den dritten 0,6 Mio. Euro, zusammen 8,35 Mio. Euro. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten jeweils 25 % als vollstreckt, zu zahlen sind insgesamt 6,2625 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Austausch über den Stand von Verhandlungen mit Handelskunden in Verbandsgremien ist verboten; wirksame Compliance-Maßnahmen können die Geldbuße mindern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch in Verbandsgremien

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Urteil nach Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch); Az. V-6 Kart 9/19 OWi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Geringere kartellrechtliche Bedeutung des Verstoßes, starke Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, Beschränkung der Einsprüche auf die Rechtsfolgen nach einer Verständigung und inzwischen ergriffene Compliance-Maßnahmen; 25 % der Geldbußen gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt.
Veröffentlicht
19.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich ÖsterreichVideoüberwachunganonymisiert 20.000 €

Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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13.09.2023 ein deutscher ZuckerkonzernZuckerkartell: 4,2 Mio. € Geldbuße gegen Zuckerkonzern wegen Marktaufteilung 2006 ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert 4,2 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen deutschen Zuckerkonzern 4,2 Mio. EUR, weil er in einem Telefongespräch vom 22.02.2006 mit einem anderen Zuckerhersteller vereinbart hatte, den österreichischen Markt für Industriezucker von Februar bis Oktober 2006 aufzuteilen. Die BWB hatte 2010 deutlich höhere Geldbußen beantragt; nachdem der OGH am 21.10.2022 die Abweisung des Geldbußenantrags aufgehoben hatte, endete das Verfahren mit einem Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon ein einzelnes Telefonat, in dem ein Wettbewerber gedrängt wird, sich von einem Markt fernzuhalten, ist eine bußgeldbewehrte Marktaufteilung – auch Jahre später.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsabsprachen per Telefon zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV und § 1 KartG 2005; § 29 Z 1 lit. a und d KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurden die wirtschaftliche Lage der letzten beiden Geschäftsjahre und die lange Verfahrensdauer; der Konzern erkannte den Sachverhalt und die Höhe der Geldbuße an.
Veröffentlicht
09.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink

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02.05.2023 eine deutsche Brauerei-HoldingOLG Düsseldorf: 50 Mio. Euro Geldbuße gegen deutsche Brauerei-Holding im Bierkartell DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 50 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte gegen eine Brauerei-Holding eine Geldbuße von 50 Mio. Euro wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustauschs: Ihr damaliger Geschäftsführer hatte im März 2007 am Rande einer Messe mit Leitungspersonen mehrerer anderer Brauereien eine baldige Bierpreiserhöhung von etwa sechs Euro je Hektoliter besprochen und das Wissen später bei der Preiserhöhung 2008 genutzt. Das Bundeskartellamt hatte 2013/2014 zunächst 62 Mio. Euro festgesetzt; nach Einstellung wegen Verjährung (2019) und Aufhebung durch den BGH (2020) urteilte der Senat in neuer Hauptverhandlung auf Grundlage einer Verständigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon ein einzelnes Gespräch über geplante Preiserhöhungen am Rande einer Messe kann ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei Branchentreffen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch); Az. V-6 Kart 1/20 (OWi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Verständigung, lange Verfahrensdauer sowie ein einmaliger und lange zurückliegender Verstoß; erschwerend die bundesweite Wirkung.
Veröffentlicht
02.05.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2025 · Direktlink

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21.10.2022 OGH stellt Kartellabsprache zweier Zuckerhersteller über Lieferungen nach Österreich fest ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert Sonstiges

Der OGH stellte fest, dass ein im Beschluss anonymisierter deutscher Zuckerhersteller in einem Telefongespräch am 22.02.2006 mit einem Wettbewerber vereinbarte, dass seine slowakische Tochter keine weiteren Exporte von Industriezucker nach Österreich tätigt – ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV und § 1 KartG. Gegen ihn als Kronzeugen hatte die BWB keine Geldbuße beantragt; über die Geldbuße gegen den zweiten Hersteller muss das Kartellgericht neu entscheiden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon ein einziges Telefonat, in dem Liefergebiete verteilt werden, genügt für einen Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einzelne Telefonate mit Wettbewerbern über Liefergebiete

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 KartG 2005, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Kronzeugenstatus der Erstantragsgegnerin

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.10.2024 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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