Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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68Fälle aus 21 Jurisdiktionen
1,43 Mrd. €Summe der Geldbeträge (63 Fälle mit Betrag)
470 Mio. €Größter Einzelfall: Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar
1,45 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 718,4 Mio. € 50 % · 24 Fälle
  2. USA 348,7 Mio. € 24 % · 18 Fälle
  3. Brasilien 344,3 Mio. € 24 % · 5 Fälle
  4. Vereinigtes Königreich 10,3 Mio. € 1 % · 10 Fälle
  5. Schweiz 4,07 Mio. € 0 % · 1 Fall
  6. Südkorea 1,93 Mio. € 0 % · 1 Fall
  7. Südafrika 1,8 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  8. Norwegen 1,62 Mio. € 0 % · 1 Fall
  9. Hongkong 659.106 € 0 % · 1 Fall
  10. Singapur 339.697 € 0 % · 1 Fall
  11. 2 weitere638.817 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 689,8 Mio. € 48 % · 20 Fälle
  2. Korruption und Bestechung 390,4 Mio. € 27 % · 9 Fälle
  3. Sanktionen und Exportkontrolle 284,4 Mio. € 20 % · 13 Fälle
  4. Umwelt und Nachhaltigkeit 63,2 Mio. € 4 % · 6 Fälle
  5. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 3,63 Mio. € 0 % · 10 Fälle
  6. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 900.000 € 0 % · 3 Fälle
  7. Lieferkette und Menschenrechte 533.493 € 0 % · 4 Fälle
  8. Datenschutz 14.000 € 0 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar 470 Mio. € 33 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 332 Mio. € 23 % · 23 Fälle
  3. Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd. 212,2 Mio. € 15 % · 1 Fall
  4. Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. 113,2 Mio. € 8 % · 1 Fall
  5. ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband) 97,4 Mio. € 7 % · 1 Fall
  6. CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen) 80,1 Mio. € 6 % · 1 Fall
  7. The Manitowoc Company, Inc.; Grove U.S. L.L.C.; Manitowoc Crane Group Germany GmbH 41 Mio. € 3 % · 1 Fall
  8. IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies) 15,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Aiotec GmbH 13,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  10. Harman International Industries, Inc. 11,5 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  11. 32 weitere46,3 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20224241,3 Mio. €
2023857,4 Mio. €
202416558,2 Mio. €
202520237,5 Mio. €
202620338,3 Mio. €

68 Fälle

09.09.2026 Moorim P&P, Moorim Paper, Hansol Paper u. a. (6 Unternehmen)Bieterabsprachen bei Druckpapier für Nongmin News: sechs Papierfirmen sanktioniert SüdkoreaKartelle und Absprachen 1,93 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler von Druckpapier legten laut KFTC bei sechs Ausschreibungen des Verlags Nongmin News Corp. zwischen Juni 2021 und November 2024 vorab Zuschlagsempfänger, Scheinbieter und Gebotspreise fest; die durchschnittliche Zuschlagsquote lag bei rund 96,2 % gegenüber 87,6 % in den Jahren 2018 bis 2020. Die KFTC erließ Abhilfeanordnungen, verhängte Geldbußen von insgesamt 3.009 Mio. KRW (Moorim SP 59 Mio., Moorim Paper 573 Mio., Moorim P&P 948 Mio., Hansol Paper 556 Mio., Hankuk Paper 515 Mio., Hongwon Paper 358 Mio. KRW).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kartellprüfungen sollten neben der allgemeinen Preisbildung stets auch das Ausschreibungsgeschäft erfassen, weil Absprachen dort oft parallel laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 8 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
09.09.2026

Originalbetrag 3.009.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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24.08.2026 Container Manufacturing Ltd.Kleiner US-Maschinenlieferant exportierte Ersatzteile für Dosenpressen nach Russland USAExportkontrolle und Dual-Use 857.339 €

Der Hersteller von Pressen für Getränkedosendeckel aus Ohio (neun Beschäftigte) lieferte von März 2023 bis März 2025 in zehn Fällen Ersatzteile für Aluminium-Umformwerkzeuge im Wert von rund 264.700 USD – teils über die VAE und die Türkei – ohne Lizenz an einen russischen Kunden, dessen Gruppe auch Rüstungsvorprodukte liefert. In zwei Fällen handelte das Unternehmen in Kenntnis des Verstoßes; es räumte die Vorwürfe ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten müssen Zolltarifnummern gegen Russland-Beschränkungen prüfen und Lieferungen über Drittländer als Warnsignal behandeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

HTS-basierte Russland-Exportbeschränkungen, Umwege über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, § 746.8(a)(5) (HTS-Codes Supplement No. 4 to Part 746), §§ 764.2(a), 764.2(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Volle Kooperation; nachträglich ausgebautes Compliance-Programm mit Screening, Freigabeprozess und zusätzlicher Exportkontrollschulung
Veröffentlicht
24.08.2026

Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 52.632 €

Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert USAZoll 4,46 Mio. €

Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer

Behörde / Gericht
U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 7,48 Mio. €

Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
30.07.2026

Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.

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27.07.2026 Dairymaster Unlimited Company400.000 Euro Strafe für Dairymaster nach tödlichem Unfall an Melkstandtor IrlandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 400.000 €

Im Juli 2020 wurde ein Landwirt auf einem Milchviehbetrieb im County Limerick durch ein pneumatisch betriebenes Tor im Melkstand tödlich verletzt, das Dairymaster entworfen und hergestellt hatte. Das Unternehmen bekannte sich in sechs Punkten schuldig; das Gericht verhängte je 200.000 Euro wegen Verstößen gegen s. 16(3) und s. 16(1)(a) des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Pflichten von Konstrukteuren und Herstellern), zusammen 400.000 Euro, die übrigen Punkte wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller von Arbeitsmitteln haften strafrechtlich für sichere Konstruktion, Prüfung und ausreichende Sicherheitsinformationen.

Behörde / Gericht
Limerick Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
s. 16(1)(a), 16(3) i. V. m. s. 77(2)(a), 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
28.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.07.2026 Emma Bridgewater LimitedEmma Bridgewater: Schneemaschine fällt bei Lichterfest – 266.666 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 311.752 €

Bei einer Weihnachtsbeleuchtungs-Veranstaltung am Werksladen in Hanley fiel im November 2024 eine ungesicherte Kunstschnee-Maschine aus einem Fenster; Glassplitter verletzten ein zwölfjähriges Mädchen am Kopf. Die Keramikmanufaktur hatte die Risiken nicht beurteilt und die Maschine entgegen der Herstelleranleitung nicht befestigt; Geldstrafe 266.666 £ plus 4.931 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis April 2025) hatte das Unternehmen durchschnittlich 345 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marketing-Events sind Arbeitsschutzthema: Wer Technik über Publikum installiert, muss Absturz von Gegenständen ausschließen und Herstellervorgaben einhalten.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 10(1) Work at Height Regulations 2005; Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
07.07.2026

Originalbetrag 266.666 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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01.07.2026 Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen)CADE: Kartellbußen gegen zehn Elektronik-Anbieter, zwei später herabgesetzt BrasilienKartelle und Absprachen 699.960 €

Das Tribunal des CADE verurteilte in einem Kartellverfahren zehn Anbieter elektronischer Produkte zu Geldbußen, während die Unterzeichner einer Kronzeugenvereinbarung von 2014 (Agilent und Keysight) sowie ein Unternehmen mit erfülltem Vergleich sanktionsfrei blieben. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 8.362.138,05 BRL; im virtuellen Beratungsverfahren setzte das Plenum am 17.08.2026 bei der Entscheidung über Embargos von Amts wegen die Bußen von Datasonic (von 4.329.605,69 auf 856.937,12 BRL) und D.T.I. (von 1.021.750,18 auf 265.406,99 BRL) herab, sodass 4.133.126,29 BRL verbleiben. Die Sitzungsniederschrift nennt den betroffenen Markt nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster mit der Kartellbehörde kooperiert, kann straffrei bleiben, während die übrigen Beteiligten zahlen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken im Vertrieb und Nutzen der Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2026

Originalbetrag 4.133.126,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Stars Engrg Pte LtdStars Engrg: 500.000 SGD Strafe nach tödlicher Explosion SingapurArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 339.697 €

Bei einer Explosion und einem Brand an einer beheizten Mischmaschine im Betrieb von Stars Engrg Pte Ltd in Tuas starben am 24. Februar 2021 drei Arbeiter, sieben wurden verletzt; das Unternehmen erhielt nach dem Workplace Safety and Health Act Geldstrafen von insgesamt 500.000 SGD. Nach den Ermittlungen des MOM und eines Untersuchungsausschusses wurde die Maschine trotz wiederholter Warnzeichen wie Überhitzung, Ölaustritt, Rauch und eines kurz zuvor aufgetretenen Brandes weiterbetrieben, und es gab Mängel bei Gefährdungsbeurteilung, sicheren Arbeitsverfahren, Wartung, Aufsicht und Unterweisung. Nach dem Unfall wurden zudem für die Ermittlungen wichtige Nachrichten gelöscht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnzeichen an Maschinen ernst nehmen; Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren und Unterweisung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Ministry of Manpower (MOM); Verurteilung durch ein Singapurer Strafgericht
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Workplace Safety and Health Act 2006 (WSHA); Penal Code (Behinderung der Justiz, gegen Einzelpersonen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.06.2026

Originalbetrag 500.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.06.2026 Siliziumkarbid-Hersteller (anonymisiert)Siliziumkarbid-Hersteller: 18 Mio. NOK wegen nicht repräsentativer Emissionsmessungen NorwegenEmissionen und Genehmigungen 1,62 Mio. €

Økokrim erließ gegen ein Industrieunternehmen, das Siliziumkarbid herstellt, einen Strafbefehl über 18.000.000 NOK wegen Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven) und falscher Angaben gegenüber Miljødirektoratet. Nach Auffassung von Økokrim waren die Luftemissionsmessungen im Jahr 2021 nicht repräsentativ, weil während der Messkampagnen u. a. weniger produziert wurde; dadurch bestand die Gefahr, dass deutlich mehr des krebserregenden Benzo[a]pyren ausgestoßen wurde als genehmigt. Das Unternehmen hat den Strafbefehl angenommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigenüberwachung von Emissionen muss den Normalbetrieb abbilden – wer Messungen durch gedrosselte Produktion beschönigt, riskiert hohe Unternehmensstrafen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität von Umwelt-Eigenmessungen und Meldungen an Behörden

Behörde / Gericht
Økokrim
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz); falsche Angaben gegenüber Miljødirektoratet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Nach Økokrim trafen Führungskräfte die Entscheidungen über die nicht repräsentativen Messungen im Wissen, dass sie die tatsächlichen Emissionen nicht abbilden würden.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 18.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.05.2026 Siemens Gamesa Renewable Energy LtdSiemens Gamesa: 600.000 GBP Strafe nach Unfall im Rotorblattwerk Hull Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 694.300 €

Siemens Gamesa wurde zu 600.000 GBP Geldstrafe und 7.980,80 GBP Kosten verurteilt. Im Rotorblattwerk in Hull kippte am 18. Juli 2024 ein etwa 800 kg schweres vorgefertigtes Bauteil auf eine Beschäftigte, nachdem Stützstangen entfernt worden waren; sie ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Health and Safety Executive stellte eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und mangelnde Unterweisung fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo Beschäftigte eigene Arbeitsmethoden entwickeln, fehlt meist ein verbindliches und geschultes sicheres Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefährdungsbeurteilung und sichere Arbeitsverfahren in der Fertigung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Grimsby Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis; nach dem Unfall wurden die Stützen mit einem Schlüsselsystem gesichert.
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.04.2026 Coastal PVA Technology, Inc.Coastal PVA: 1,7 Mio. USD (ausgesetzt) für Bürsten an SMIC – ohne Exportkontrollprogramm USAExportkontrolle und Dual-Use 1,45 Mio. €

Der kalifornische Hersteller von PVA-Bürsten zur Wafer-Reinigung verkaufte von 2021 bis 2024 in 18 Fällen Ware im Wert von rund 400.000 USD über zwei chinesische Händler an SMIC Beijing und SMIC North, beide auf der Entity List. Das Unternehmen hatte keine formalen Exportkontrollregeln; die Strafe von 1,7 Mio. USD wird wegen begrenzter Zahlungsfähigkeit ein Jahr ausgesetzt und entfällt, wenn Schulung und internes Audit fristgerecht erfolgen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch nicht gelistete Alltagsware (EAR99) braucht eine Genehmigung, wenn der Endkunde auf der Entity List steht – ohne Endkundenprüfung hilft auch der Umweg über Händler nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportkontrolle bei EAR99-Ware und Lieferung über Händler

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zahlung wegen nachgewiesen begrenzter Zahlungsfähigkeit ausgesetzt; Lieferungen nach Hinweis von BIS eingestellt.
Veröffentlicht
14.04.2026

Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.04.2026.

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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.03.2026 Commercial Lines Limited (HLN Supplies)Kunststoffverarbeiter: zwei Fingerverletzungen in zehn Tagen – 16.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 18.494 €

Im August 2024 verloren zwei Beschäftigte des Leedser Kunststoffverarbeiters binnen zehn Tagen Fingerteile – an einer ungeschützten Schleifmaschine und an einer Tischkreissäge. Die HSE bemängelte fehlende Schutzeinrichtungen, unzureichende Sägeschulung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und keine angemessene Gefährdungsbeurteilung; Geldstrafe 16.000 £ plus 6.534 £ Kosten für den Betrieb mit laut Jahresabschluss 17 Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Unfall an einer Maschine ist ein Warnsignal für alle anderen – nach dem ersten Vorfall gehören sämtliche Schutzeinrichtungen und Unterweisungen sofort auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherer Umgang mit Sägen und Maschinen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 3(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 16.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.03.2026 Double J SmallwoodsSägewerk Double J Smallwoods: 601.250 NZD nach zwei Schwerverletzten NeuseelandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 304.230 €

In dem Sägewerk in Gisborne schlug im Juni 2024 Holz aus einer unzureichend geschützten Stapelsäge zurück und verletzte einen Arbeiter schwer am Arm; sieben Wochen später wurde ein weiterer Arbeiter zwischen zwei Gabelstaplern eingeklemmt und erlitt Wirbelsäulen- und Beckenbrüche. WorkSafe stellte systematische Mängel bei Maschinenschutz, Risikobewertung, innerbetrieblichem Verkehr, Schulung und Wartung fest; das Unternehmen hatte den ersten Unfall nicht gemeldet und frühere förmliche Aufforderungen zur Behebung nicht umgesetzt. Das Gisborne District Court verhängte am 18. März 2026 eine Geldstrafe von 601.250 NZD und 100.754 NZD Wiedergutmachung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Aufforderungen und erste Unfälle verlangen sofortiges Handeln – wer Vorfälle nicht meldet und Risiken liegen lässt, riskiert weitere Verletzte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Maschinenschutz, innerbetrieblicher Verkehr und Meldung von Arbeitsunfällen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gisborne District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 601.250 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR SlowakeiKartelle und Absprachen 97,4 Mio. €

Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd.Applied Materials zahlt 252 Mio. USD für Chipanlagen-Exporte nach China USAExportkontrolle und Dual-Use 212,2 Mio. €

Applied Materials und die koreanische Tochter führten 2021 und 2022 Ionenimplanter für die Halbleiterfertigung im Wert von rund 126 Mio. USD über Korea ohne Lizenz an ein 2020 auf die Entity List gesetztes chinesisches Unternehmen aus. Die Strafe entspricht dem doppelten Transaktionswert und damit dem gesetzlichen Höchstmaß; verantwortliche Compliance- und Führungskräfte sind nicht mehr im Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umwege über ausländische Tochtergesellschaften heben die Lizenzpflicht nicht auf; Exportkontrolle braucht Audits und klare Verantwortlichkeit der Führung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Entity-List-Prüfung bei Lieferungen über Tochtergesellschaften

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations (Entity List)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Verantwortliche Compliance-Mitarbeitende und leitende Führungskräfte aus Handel und Produktion sind laut BIS nicht mehr beschäftigt.
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 252.500.300 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2026 Multi Packaging Solutions UK LimitedVerpackungshersteller: 4,5-Tonnen-Maschine fällt auf Arbeiter – 433.333 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 496.828 €

Beim improvisierten Umsetzen einer 4,5 Tonnen schweren Maschine ohne Anschlagpunkte mit Gabelstapler und Rollen rutschte die Last im Werk East Kilbride 2023 von den Gabeln und traf einen Beschäftigten, der darunter arbeitete, am Kopf; er erlitt bleibende Seh-, Hör- und Nervenschäden. Der Hebevorgang war nicht von einer fachkundigen Person geplant worden; Geldstrafe 433.333 £. Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft (heute Smurfit Westrock Consumer Packaging UK Limited) im Vereinigten Königreich durchschnittlich 1.397 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seltene, nicht routinemäßige Hebearbeiten sind die gefährlichsten – sie brauchen eine eigene Planung durch Fachkundige, bevor jemand unter die Last tritt.

Behörde / Gericht
Hamilton Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 8(1)(a) und (c) Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
21.01.2026

Originalbetrag 433.333 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.12.2025 Luxemburg: 7.000 Euro gegen Technikhersteller wegen lückenhaftem Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 7.000 €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung im November 2023 übergab ein luxemburgischer Hersteller technischer Ausrüstung (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nicht, sondern zeigte es nur in einer Online-Anwendung; das am Folgetag aus der Software exportierte Verzeichnis mit 40 Einträgen war unvollständig und ungenau, u. a. bei Kontaktangaben, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfängern und Drittlandübermittlungen. Die CNPD verhängte 7.000 Euro, sprach eine Ermahnung aus und ordnete binnen zwei Monaten die Vervollständigung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss auf Abruf vorliegen und Empfänger und Drittländer konkret benennen – „Konzerngesellschaften“ oder „Dienstleister“ reichen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, d, e
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Elo Sistemas Eletrônicos S.A., FAE Sistemas de Medição S.A., Wasion da Amazônia (ehem. Dowertech da Amazônia)CADE: 73,83 Mio. BRL Bußgeld wegen Kartells bei Stromzählern BrasilienKartelle und Absprachen 11,4 Mio. €

Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Hersteller Elo Sistemas Eletrônicos, FAE Sistemas de Medição (ehemals Fae Ferragens e Aparelhos Elétricos) und Dowertech da Amazônia (heute Wasion da Amazônia) wegen eines Kartells bei Stromzählern, bei dem zwischen 2005 und 2014 Preise in öffentlichen und privaten Ausschreibungen abgesprochen, der Markt aufgeteilt und überwacht und Schutzangebote abgegeben wurden. Die Unternehmen erhielten Geldbußen von 54.238.824,03 BRL, 15.167.886,53 BRL und 3.196.631,43 BRL. Der Fall kam 2014 durch einen Kronzeugenantrag ins Rollen; in derselben Sitzung genehmigte der CADE vier weitere Vergleiche über rund 15,5 Mio. BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungskartelle fliegen oft über Kronzeugen auf; Compliance muss Kontakte zu Wettbewerbern vor Angebotsabgabe konsequent unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Marktaufteilung bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
10.12.2025

Originalbetrag 72.603.341,99 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Rinnai Brasil Tecnologia de Aquecimento Ltda.CADE: Rinnai zahlt 11,2 Mio. BRL im Vergleich wegen Mindestpreisvorgaben BrasilienMissbrauch von Marktmacht 1,77 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte einen Verpflichtungsvergleich (TCC) mit Rinnai Brasil in einem Verfahren zum Markt für Gas-Durchlauferhitzer: Laut Generalsuperintendenz hatte das Unternehmen seine beherrschende Stellung missbraucht, indem es Händlern Mindestpreise für Werbeangebote vorgab, was im stationären Handel als Mindestwerbepreis und online faktisch als Preisbindung der zweiten Hand wirkte. Rinnai verpflichtete sich, die Praktiken einzustellen, Vorkehrungen gegen neue Verstöße zu treffen und mutmaßlich 11.215.319,31 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) zu zahlen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller mit starker Marktstellung sollten Händlern keine Mindestpreise für Werbung oder Online-Angebote vorschreiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestpreisvorgaben an Händler und Preisbindung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 11.215.319,31 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen PolenKartelle und Absprachen 80,1 Mio. €

Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.11.2025 Harman International Industries, Inc.Harman zahlt 11,8 Mio. USD – Antidumpingzoll auf Aluminium-Kühlkörper nicht bezahlt USAZoll 10,2 Mio. €

Der Audioelektronik-Konzern (Marken u. a. Harman Kardon, JBL) soll von 2011 bis 2023 Kühlkörper aus chinesischem Aluminium-Strangpressprofil eingeführt haben, ohne die fälligen Antidumping- und Ausgleichszölle zu zahlen; nach Hinweisen auf das Versäumnis soll das Unternehmen es nicht offengelegt haben. Der Vergleich über 11.809.628 USD erledigt eine Whistleblower-Klage (Anteil rund 2,3 Mio. USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer einen Zollfehler erkennt und nicht freiwillig offenlegt, verwandelt ein Versehen in eine bewusste Täuschung – Korrekturmeldungen gehören in den Prozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Antidumpingzölle auf Vorprodukte und Offenlegung erkannter Fehler

Behörde / Gericht
U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan (Department of Justice) mit CBP und Department of Commerce
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
26.11.2025

Originalbetrag 11.809.628 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.10.2025 Northwood Consumer Limited (heute NP Birmingham Limited)Rückwärtsfahrender Lkw tötet Beschäftigten: Hersteller zahlt 240.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 276.021 €

Ein Beschäftigter wurde 2023 auf der Servicestraße des gemeinsam genutzten Gewerbegebiets in Birmingham von einem rückwärtsfahrenden Lkw getötet. Das Unternehmen hatte die Risiken des innerbetrieblichen Verkehrs nicht beurteilt, Rückwärtsfahrten weder vermieden noch mit Einweisern oder Beschilderung abgesichert und die Lkw-Zufahrt nicht geregelt; Geldstrafe 240.000 £ plus 6.917 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 37 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werksverkehr braucht klare Regeln: Rückwärtsfahrten vermeiden oder absichern und Fußwege von Fahrwegen trennen.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
07.10.2025

Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.09.2025 Giant Manufacturing Co. Ltd.CBP hält Fahrräder von Giant Manufacturing wegen Zwangsarbeit zurück USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Fahrräder, Fahrradteile und Zubehör von Giant Manufacturing Co. Ltd. (Taiwan) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Schuldknechtschaft, Lohneinbehalt, exzessive Überstunden und missbräuchliche Arbeits- und Lebensbedingungen). Zurückgehaltene Sendungen können zerstört, wieder ausgeführt oder durch Nachweis der Zulässigkeit freigegeben werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anwerbegebühren für Wanderarbeitskräfte sind ein Kernrisiko – Lieferanten sollten sie nachweislich selbst tragen.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
24.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.09.2025 O-I Glass LimitedO-I Glass: fehlende Kabinentür am Radlader, Arbeiter verbrüht – 600.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 687.364 €

Im Glaswerk Alloa fehlte an einem Radlader, mit dem geschmolzener Glasabfall und heißes Wasser beseitigt werden, fast zwei Jahre lang die Schutztür der Kabine, obwohl der Schaden gemeldet und andere Fahrer bereits getroffen worden waren. 2024 ergoss sich Material in die Kabine und verbrühte einen 32-Jährigen; Geldstrafe 600.000 £. Laut HSE arbeiten am Standort rund 500 Personen, laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 642 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeldete Schäden an Schutzeinrichtungen brauchen einen verbindlichen Reparaturprozess – eine Meldung ohne Folge ist ein dokumentiertes Versäumnis.

Behörde / Gericht
Stirling Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 5(1) Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998; Section 33(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.09.2025 Beautiful City (Pty) LtdMenschenhandel und Kinderarbeit: Strafe für Fabrik Beautiful City SüdafrikaZwangs- und Kinderarbeit 14.584 €

Der High Court in Johannesburg verhängte am 10.09.2025 gegen die Beautiful City (Pty) Ltd, eine Fabrik für Baumwollfaserprodukte in Village Deep (Johannesburg), eine Geldstrafe von 300.000 ZAR. Eine gemeinsame Kontrolle des Department of Employment and Labour, der Polizei und des Department of Home Affairs hatte im November 2019 überwiegend ausländische Beschäftigte ohne Aufenthaltsrecht, darunter Minderjährige, in verschlossenen Räumlichkeiten angetroffen; das Gericht hielt unter anderem Löhne unter dem Mindestlohn, fehlende Registrierung bei Compensation Fund und UIF sowie einen unsicheren Arbeitsplatz fest.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel in der Produktion

Behörde / Gericht
High Court Johannesburg (Gauteng) (Ermittlungen u. a. Department of Employment and Labour)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Straftatbestände Menschenhandel, Beihilfe zum Menschenhandel, Schuldknechtschaft und Nutznießung aus Menschenhandel; Verstöße gegen Vorschriften zu Unemployment Insurance Fund, Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act, National Minimum Wage und Occupational Health and Safety; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt (laut Department of Employment and Labour, ohne Paragrafenangaben)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
10.09.2025

Originalbetrag 300.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda.Seatrium und Jurong: Leniency-Vereinbarung über 728,9 Mio. BRL BrasilienBestechung von Amtsträgern 113,2 Mio. €

Die Seatrium Ltd., die Jurong Shipyard Pte. Ltd. (beide Singapur) und die Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. schlossen mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über unrechtmäßige Vorteile an Amtsträger oder Politiker und ihnen nahestehende Personen sowie über unrechtmäßig erlangte Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung. Die Unternehmen erkannten mutmaßlich eine Schuld von 728.933.258,58 BRL an, zahlbar innerhalb von 60 Tagen; nach eigenen Angaben haben sie auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) und dem Attorney-General's Chambers in Singapur Vereinbarungen ausgehandelt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen mit Großaufträgen der öffentlichen Hand müssen Zuwendungen an Amtsträger, Politiker und deren Umfeld wirksam unterbinden, da Behörden in mehreren Ländern parallel vorgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Amtsträger und politisch exponierte Personen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I, III und IV d, Art. 16; Lei nº 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei nº 8.429/1992
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Zusage von CGU und AGU, doppelte Zahlungen im Verhältnis zu einer Vereinbarung mit dem MPF zu vermeiden; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.

Originalbetrag 728.933.258,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung FrankreichBestechung von Amtsträgern 15,5 Mio. €

IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
27.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.06.2025 Harman International Industries, Inc.OFAC: 1,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit Harman wegen Umleitung von Produkten über einen VAE-Händler in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,25 Mio. €

Der Audioelektronik-Konzern Harman International Industries, Inc. aus Connecticut zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.454.145 US-Dollar für elf mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte der langjährige Händler in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Mai 2018 bis Oktober 2020 Harman-Produkte an Kunden im Iran, und zwar mit Wissen und Unterstützung von 13 in Großbritannien tätigen Mitarbeitern der US-Tochter Harman Professional, Inc.; deren Verhalten wird Harman zugerechnet. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 2.077.350 US-Dollar. 400.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Harman durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 25.06.2025 unterzeichnet und am 08.07.2025 veröffentlicht. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 08.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934471/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (elf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.454.145 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.06.2025 Safran S.A.Safran/Collins: Freigabe nur gegen Verkauf von Stellantrieb-Geschäften Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

Die CMA sah beim Erwerb eines Teils des Stell- und Flugsteuerungsgeschäfts von Collins Aerospace (RTX) durch Safran eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei Trimmstellantrieben für Höhenleitwerke. Die Freigabe erfolgte nur gegen die Zusage, Safrans nordamerikanisches Stellantriebsgeschäft samt Standorten in Mexiko, Kalifornien und Kanada an einen vorab genehmigten Käufer (Woodward) zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen in konzentrierten Zuliefermärkten sollten Abhilfen samt Käufer früh vorbereitet werden – die CMA verlangte hier einen Upfront Buyer.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 73 (Undertakings in lieu of reference)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 7.000 €

In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten ÖsterreichKartelle und Absprachen 634.000 €

Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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14.03.2025 AV Terrace Bay Inc.Zellstoffwerk AV Terrace Bay: 525.000 CAD Geldstrafe für Abwasser- und Abluftverstöße Kanada, OntarioEmissionen und Genehmigungen 334.587 €

Im Mai 2023 starben bei einem Toxizitätstest mit dem Abwasser des Zellstoffwerks, das über einen Bach in den Oberen See eingeleitet wird, alle Test-Regenbogenforellen; zudem überschritt das Werk im selben Monat viermal den Grenzwert für reduzierte Schwefelverbindungen (TRS) in der Abluft. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen zweier Verstöße nach dem Environmental Protection Act zu 525.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 131.250 CAD Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen bei Abwasser und Abluft können hohe Strafen auslösen; laufende Überwachung und schnelles Gegensteuern gehören zum Pflichtprogramm.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Abwasser- und Emissionsgrenzwerten

Behörde / Gericht
Gericht in Thunder Bay (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Abwasserqualität nach der Umweltgenehmigung (Environmental Compliance Approval) und Industriestandard für TRS-Emissionen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Laut Ministerium meldete das Unternehmen den Testbefund und jede TRS-Überschreitung wie vorgeschrieben, untersuchte die Ursachen der Überschreitungen sofort und legte einen Minderungsplan vor; wöchentliche Nachtests des Abwassers ergaben keine weiteren Ausfälle.
Veröffentlicht
14.07.2025

Originalbetrag 525.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2025.

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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien FrankreichBestechung von Amtsträgern 558.024 €

Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportaufträge an staatliche Stellen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
11.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 100.000 €

Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Rechtbank Overijssel (economische kamer)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.

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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,01 Mio. €

Nach Darstellung von OFAC lieferte der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. Laut OFAC einigte sich Haas mit der Behörde auf einen Vergleich über 1.044.781 USD (acht der 21 mutmaßlichen Verstöße wertete OFAC als schwerwiegend; keine freiwillige Selbstanzeige); zeitgleich schloss Haas einen separaten Vergleich mit dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums über 1,5 Mio. USD, der im angegebenen Betrag nicht enthalten ist. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 for Apparent Violations of the Ukraine-/Russia-related Sanctions Regulations“ vom 17.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933956/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 1.044.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.12.2024 The Manitowoc Company, Inc.; Grove U.S. L.L.C.; Manitowoc Crane Group Germany GmbHManitowoc: 42,6 Mio. USD für Krane mit nicht zertifizierten Dieselmotoren USAEmissionen und Genehmigungen 41 Mio. €

Der Kranhersteller Manitowoc und zwei Tochtergesellschaften zahlen nach einem Consent Decree 42.600.000 USD Zivilstrafe, weil sie 2014 bis 2018 Krane mit mindestens 1.032 Dieselmotoren verkauft haben sollen, die weder von einer gültigen EPA-Konformitätsbescheinigung noch von der Übergangsregelung für Gerätehersteller gedeckt waren; zudem wurden Melde-, Sicherheitsleistungs- und Kennzeichnungspflichten verletzt. Zusätzlich finanzieren die Unternehmen die Umrüstung einer Lokomotive im Raum Sparrows Point (Baltimore) auf einen Motor nach aktuellen Abgasnormen. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach EPA-Angaben im März 2025. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Übergangskontingente für Motoren nutzt, muss jede verbaute Einheit nachweisbar zuordnen – sonst gilt sie als nicht zertifiziert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zertifizierung von Motoren in importierten Maschinen

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Eastern District of Wisconsin)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act, Sections 203(a) und 213(d) (Mobile-Source-Vorschriften für Offroad-Dieselmotoren)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
19.12.2024

Originalbetrag 42.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) NiederlandeSorgfaltspflichten in der Lieferkette 150.000 €

Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
Veröffentlicht
26.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.11.2024 Sunseeker International LimitedSunseeker: 240.000 GBP Strafe und Einziehung wegen Myanmar-Teak ohne Sorgfaltsprüfung Vereinigtes KönigreichSorgfaltspflichten in der Lieferkette 368.909 €

Der Yachtbauer importierte zwischen April 2021 und Juli 2022 elf Lieferungen Holz aus der EU, darunter Teak aus Myanmar, ohne nachweisen zu können, dass das Risiko illegalen Einschlags vernachlässigbar war; sein Sorgfaltssystem wurde nicht gepflegt und Unterlagen fehlten. Nach Schuldbekenntnis verhängte das Crown Court eine Geldstrafe von 240.000 GBP und eine Einziehung von 66.950,64 GBP (zusätzlich Kosten von 51.619,96 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Hölzer aus Hochrisikoländern wie Myanmar lässt sich das Risiko praktisch nicht auf ein vernachlässigbares Maß senken – Einkauf und Konstruktion sollten auf Alternativen ausweichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltsprüfung bei Risikohölzern (Myanmar-Teak)

Behörde / Gericht
Bournemouth Crown Court (Anklage: Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulations 4(b), 4(c), 4(d)/4(e); Proceeds of Crime Act 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau

Originalbetrag 306.950,64 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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07.11.2024 Aiotec GmbHOFAC: 14,55 Mio. US-Dollar Vergleich mit Aiotec wegen Lieferung einer Polypropylenanlage in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 13,5 Mio. €

Die Berliner Aiotec GmbH, die Industrieanlagen für den Energiesektor beschafft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 14.550.000 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen; davon sind 9.550.000 US-Dollar ausgesetzt, solange Aiotec seine Compliance-Zusagen erfüllt. Laut Vergleichsvereinbarung können weitere bis zu 700.000 US-Dollar ausgesetzt werden, wenn sie für Sanktions-Compliance ausgegeben werden; zu zahlen sind 4,3 Mio. US-Dollar in Raten über sieben Jahre. Nach den Feststellungen von OFAC wirkte das Unternehmen zwischen 2015 und 2019 an einer Verabredung mit, ein US-Unternehmen dazu zu bringen, ihm eine stillgelegte Polypropylenanlage aus Australien für rund 9,7 Mio. US-Dollar zu verkaufen, die tatsächlich für einen Abnehmer im Iran bestimmt war; die Zahlungen von rund 9,46 Mio. US-Dollar liefen über eine US-Bank. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 19,4 Mio. US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.11.2024 unterzeichnet und am 03.12.2024 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis des mutmaßlichen Verstoßes durch Aiotec dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 Related to an Apparent Violation of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 03.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933661/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung; ein mutmaßlicher Verstoß); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
03.12.2024

Originalbetrag 14.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.10.2024 Schneider Electric; Legrand; Rexel; SoneparElektromaterial: 470 Mio. EUR gegen Schneider Electric, Legrand, Rexel und Sonepar FrankreichKartelle und Absprachen 470 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei vertikale Preisabsprachen im Vertrieb von Niederspannungs-Elektromaterial: Schneider Electric mit den Großhändlern Rexel und Sonepar (13.12.2012 bis 06.09.2018) sowie Legrand mit Rexel (24.05.2012 bis 14.09.2015). Über das System der sogenannten „dérogations“, also Sonderrabatte der Hersteller auf den Standard-Einkaufspreis für bestimmte Endkunden, wurden die Preise der Händler gegenüber diesen Kunden faktisch fixiert. Bußgelder: Schneider Electric 207 Mio., Rexel 124 Mio., Sonepar 96 Mio. und Legrand 43 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sonderrabatte für einzelne Kunden oder Projekte dürfen nicht dazu dienen, den Endkundenpreis des Händlers festzulegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung über Rabatt- und Sonderkonditionssysteme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.10.2024 ein US-Luftfahrt- und RüstungszuliefererSEC-Anordnung gegen US-Rüstungszulieferer wegen Bestechung indischer Amtsträger durch Tochterfirma USABestechung von Amtsträgernanonymisiert 1,54 Mio. €

Beschäftigte der indischen Tochter eines US-Luftfahrt- und Rüstungszulieferers bestachen 2020 bis 2022 über Agenten und Händler indische Amtsträger, u. a. um Ausschreibungen zugunsten des Konzerns zuzuschneiden; die Zahlungen wurden als Geschäftsausgaben verbucht. Zahlung von 504.926 USD Gewinnabschöpfung, 78.889 USD Zinsen und 1,1 Mio. USD Strafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Auslandstöchter brauchen wirksame Kontrollen über Händler- und Agentenzahlungen; sonst haftet die börsennotierte Mutter über die Buchführungspflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Ausschreibungsbedingungen über Händler

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation (Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse) und Abhilfe inkl. Trennung von Beschäftigten und Dritten.
Veröffentlicht
11.10.2024

Originalbetrag 1.683.815 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2026 · Direktlink

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10.09.2024 ein US-amerikanischer LandmaschinenkonzernLandmaschinenkonzern zahlt 9,9 Mio. USD: Thai-Tochter bestach Luftwaffe und Straßenbehörde USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungenanonymisiert 9 Mio. €

Die übernommene thailändische Tochter gewährte 2017 bis 2020 Amtsträgern u. a. der Royal Thai Air Force und des Department of Highways Bargeld, Scheinberatungshonorare, luxuriöse „Werksbesuchsreisen“, Essen und Unterhaltung und betrieb auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Der Konzern zahlt 4.343.401 USD Gewinnabschöpfung, 1.086.954 USD Zinsen und 4,5 Mio. USD Strafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Übernahmen müssen Tochtergesellschaften zügig in Compliance-Programm und Kontrollen integriert werden – sonst leben alte Praktiken wie Luxusreisen für Kunden fort.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reisen, Bewirtung und Unterhaltung für Amtsträger

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
10.09.2024

Originalbetrag 9.930.355 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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04.09.2024 eine kanadische DruckereiDruckerei: CAI ordnet Ende der Gesichtserkennung bei der Zutrittskontrolle an Kanada, QuébecBeschäftigtendatenanonymisiert Anordnung

Die Druckerei hatte 2020 in der Pandemie ein Zutrittssystem mit Gesichtserkennung und Temperaturmessung für ihre Beschäftigten eingeführt und die Gesichtserkennung weiter genutzt, nachdem die Temperaturmessung im Oktober 2022 eingestellt worden war. Die Commission d'accès à l'information befand, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass die Erhebung der biometrischen Daten für die Zutrittskontrolle notwendig ist, und ordnete an, binnen 90 Tagen die Erhebung und die Nutzung der Gesichtserkennung zu beenden und die erzeugten biometrischen Vorlagen zu vernichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Zutrittskontrollen für Beschäftigte brauchen einen dokumentierten Nachweis, dass ihr Nutzen den Eingriff in die Privatsphäre überwiegt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Zutrittskontrolle am Arbeitsplatz

Behörde / Gericht
Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 4 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink

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14.08.2024 ein südafrikanischer Hersteller von VerpackungspapierCompetition Tribunal: Verpackungspapierhersteller zahlt 21,3 Mio. ZAR wegen Absprachevorwürfen SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,07 Mio. €

Nach den Ermittlungen der Competition Commission hatten der Hersteller und ein Wettbewerber seit etwa 1998 vereinbart, nicht um die angestammten Kunden des jeweils anderen bei Verpackungspapier zu konkurrieren, Angebote abgestimmt und sich regelmäßig dazu getroffen; beim Einkauf von Altpapier sollen sie Preise abgesprochen haben. Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 21.298.478,38 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn Unternehmen zugleich Lieferanten und Wettbewerber sind, müssen Gespräche strikt auf die Lieferbeziehung begrenzt bleiben; Absprachen über 'angestammte' Kunden sind Kundenaufteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Angebotsabsprachen zwischen Lieferanten und Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i), (ii) und (iii); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
Veröffentlicht
14.08.2024

Originalbetrag 21.298.478,38 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.08.2026 · Direktlink

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09.08.2024 ein britischer HeizkesselherstellerCMA: Heizkesselhersteller ändert Werbung für wasserstofffähige Heizkessel Vereinigtes KönigreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Die CMA hatte Bedenken, dass der Hersteller mit der Fähigkeit seiner Gasheizkessel, mit einer Beimischung von bis zu 20 % Wasserstoff zu arbeiten, den Eindruck eines Umweltvorteils oder einer Zukunftssicherheit der Heizung erweckte. Das Unternehmen gab förmliche Verpflichtungszusagen ab, solche Werbeaussagen zu ändern oder zu entfernen, seine Installateure und Händler zu informieren und der CMA über die Einhaltung zu berichten; ein Rechtsverstoß wurde damit nicht eingeräumt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltaussagen müssen den heutigen tatsächlichen Nutzen für Verbraucher abbilden – eine technische Option ist noch kein Klimavorteil.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umweltbezogene Werbeaussagen (Greenwashing)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings nach section 219); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
09.08.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink

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26.07.2024 ein niederländischer Hersteller von Wechselrichtern und LadegerätenCompetition Tribunal: 14,2 Mio. ZAR gegen Wechselrichterhersteller wegen Preisbindung online SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 718.378 €

Der niederländische Hersteller von Wechselrichtern und Ladegeräten soll von März 2020 bis mindestens Ende 2022 über seine Distributoren durchgesetzt haben, dass Onlinehändler höchstens 10–15 % Rabatt auf die empfohlenen Verkaufspreise gewähren, unter Androhung von Rabattkürzung oder Liefersperre (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 14.232.581 ZAR und muss ein Compliance-Programm mit Schulungen zur Preisbindung einführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine als unverbindlich bezeichnete Preisempfehlung wird zur verbotenen Preisbindung, sobald Rabattgrenzen mit Liefer- oder Konditionsdrohungen durchgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverbindliche Preisempfehlungen und Rabattvorgaben gegenüber Händlern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis; der Hersteller verwies auf fehlenden After-Sales-Support bei Billigangeboten.
Veröffentlicht
17.09.2024

Originalbetrag 14.232.581 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2026 · Direktlink

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08.07.2024 zwei Anbieter von Brandschutzprodukten auf dem belgischen MarktBrandschutz-Kartell: 2,21 Mio. EUR gegen Anbieter wegen Aufteilung öffentlicher Aufträge BelgienKartelle und Absprachenanonymisiert 2,21 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass zwei Anbieter von Brandschutzprodukten (Anbieter A und Anbieter B) von April 2009 bis September 2016 öffentliche Kunden bei Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren für Brandschutzprodukte untereinander aufteilten, indem sie auf Angebote verzichteten oder Deckangebote abgaben. Anbieter B und eine weitere Gesellschaft seiner Gruppe müssen gesamtschuldnerisch mutmaßlich 2.207.682 EUR zahlen; Anbieter A erhielt als erster Kronzeuge eine Geldbuße von 0 EUR und verpflichtete sich zur Entschädigung geschädigter Kunden sowie zu einer Spende von 50.000 EUR an eine gemeinnützige Organisation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei öffentlichen Ausschreibungen Kunden mit Wettbewerbern aufteilt, riskiert hohe Geldbußen; volle Immunität erhält nur, wer sich als Erster meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei öffentlichen Ausschreibungen: Marktaufteilung und Deckangebote

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (ABC/BMA) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. IV.1 Code de droit économique (CDE), Art. 101 AEUV; Art. IV.59, IV.60 und IV.79 § 1 CDE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich; Anbieter B erhielt laut Pressemitteilung für seine Kooperation eine Ermäßigung von 50 %; Anbieter A Immunität als erster Kronzeuge.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.07.2026 · Direktlink

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27.06.2024 ein österreichischer Industriegüterhersteller und seine EigentümergesellschaftÖsterreich: 3 Mio. € Geldbuße gegen einen Industriegüterhersteller für Preisbindung und Gebietsschutz ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert 3 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Industriegüterhersteller und seine Eigentümergesellschaft gemeinsam eine Geldbuße von 3 Mio. EUR wegen einer langjährigen Zuwiderhandlung beim Vertrieb der eigenen Produkte in Österreich zwischen 2007 und 2021. Mit Vertragshändlern wurden Wiederverkaufspreise, eine Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote vereinbart; hinzu kamen abgestimmte Verhaltensweisen wie Deckangebote. Die Unternehmen erkannten die Zuwiderhandlung an und erhielten Abschläge für Kooperation und Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsverträge sind vor Abschluss auf Preisbindung, Gebietsschutz und Wettbewerbsverbote zu prüfen; Deckangebote von Händlern auf Wunsch des Herstellers sind ebenfalls Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Gebietsschutz in Vertriebsverträgen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Anerkenntnis; Kooperations- und Settlementabschlag.
Veröffentlicht
10.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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04.03.2024 ein japanischer MotorenherstellerJapanischer Motorenhersteller: 16,2 Mio. USD Vergleich mit CARB wegen Kühlaggregat-Motoren USA, CaliforniaEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 14,9 Mio. €

Die kalifornische Luftreinhaltebehörde CARB hat mit einem japanischen Motorenhersteller einen Vergleich über 16.196.120 USD geschlossen. Betroffen waren knapp 20.000 Motoren, überwiegend für Transportkühlaggregate: eine unvollständig gemeldete Zusatzeinrichtung zur Emissionssteuerung (AECD), die Anwendung nicht passender Prüfverfahren sowie die Produktion großer Ottomotoren, die nicht von der CARB-Zertifizierung erfasst waren. Wegen der unvollständigen Meldung nahm das Unternehmen nach CARB-Angaben Änderungen vor, mit denen es die Zertifizierungsanforderungen künftig erfüllt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Einrichtung, die die Emissionssteuerung beeinflusst, gehört vollständig in den Zertifizierungsantrag – auch bei kleinen Motoren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Angaben im Zertifizierungsverfahren

Behörde / Gericht
California Air Resources Board (CARB)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
CARB Off-Road Compression-Ignition Engines and Equipment Regulation
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
04.03.2024

Originalbetrag 16.196.120 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.03.2026 · Direktlink

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01.03.2024 ein deutscher TriebwerksherstellerTriebwerkshersteller: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert aufgehoben

Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
20.03.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink

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19.02.2024 ein österreichischer Anbieter von Funktions- und SchutzkleidungBundeskartellamt: 783.900 Euro gegen Schutzkleidungsanbieter wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 783.900 €

Das Bundeskartellamt verhängte gegen den österreichischen Anbieter von Funktions- und Schutzkleidung eine Geldbuße von 783.900 Euro, weil er mit Fachhändlern in Deutschland von Anfang 2016 bis Ende November 2021 vereinbart hatte, dass deren Verkaufspreise – im Laden wie im Onlineshop – möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechen und Geldrabatte grundsätzlich unterbleiben. Ausgelöst hatte das Verfahren der Kooperationsantrag eines Händlers; ermittelt wurde mit Auskunftsbeschlüssen nach § 82b GWB, der Bescheid ist im Settlement rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern Preise nur unverbindlich empfehlen; Absprachen, die Rabatte oder Preise unterhalb der UVP verhindern sollen, sind bußgeldbewehrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung im Fachhandel und Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Zügige, umfassende und kooperative Beantwortung zweier Auskunftsbeschlüsse; Zustimmung zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement).
Veröffentlicht
13.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink

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07.12.2023 ein deutscher IntralogistikkonzernIntralogistikkonzern: Ad-hoc-Pflicht verletzt, Bußgeld rechtskräftig DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 280.000 €

Der Intralogistik- und Gabelstaplerkonzern hatte eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 280.000 Euro, die seit Januar 2024 rechtskräftig ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mögliche Insiderinformationen müssen sofort an das Ad-hoc-Gremium eskaliert werden, nicht erst zum nächsten Berichtstermin.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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04.12.2023 ein französischer Industriehersteller und seine UnternehmensgruppePNF: CJIP mit Industriehersteller über 13,37 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung FrankreichBestechung von Amtsträgernanonymisiert 13,4 Mio. €

Der Hersteller verpflichtete sich in einer mit dem Parquet national financier geschlossenen CJIP zu einer Geldauflage von 13.373.000 EUR; zusätzlich muss die Unternehmensgruppe ein dreijähriges Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (AFA) umsetzen, dessen Kosten der Hersteller bis 500.000 EUR trägt. Grundlage war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger; validiert am 04.12.2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit ausländischen Amtsträgern Geschäfte macht, braucht ein belastbares Anti-Korruptionsprogramm – sonst verordnet es die Behörde samt Aufsichtskosten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anti-Korruptionsprogramm nach Sapin II unter behördlicher Aufsicht

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
04.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink

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13.09.2023 eine US-Tochter eines japanischen Fahrzeug- und MotorenherstellersUS-Tochter eines Motorenherstellers: knapp 8 Mio. USD CARB-Vergleich wegen Kleinmotoren USA, CaliforniaEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 5,31 Mio. €

CARB hat mit der US-Tochter eines japanischen Fahrzeug- und Motorenherstellers einen Vergleich über insgesamt 7.968.419 USD wegen Verstößen gegen die Vorschriften für kleine Offroad-Motoren (SORE) und für Verdunstungsemissionen geschlossen: 5.694.452 USD Zivilstrafe und 2.273.967 USD für vier Umweltprojekte. Das Unternehmen hatte für mehrere Motorfamilien, überwiegend Generatoren, deren Aktivkohlebehälter die Kapazitätsvorgaben nicht erfüllten, eine Ausnahmegenehmigung erhalten, deren Bedingungen aber nicht eingehalten; nach dem Widerruf galten alle darunter verkauften Geräte als unzulässig. Es ist die dritte SORE-Maßnahme gegen das Unternehmen binnen vier Jahren. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit einer an Bedingungen geknüpften Ausnahmegenehmigung verkauft, muss deren Einhaltung laufend überwachen – fällt sie weg, wird jeder Verkauf unzulässig.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Auflagen aus Ausnahmegenehmigungen

Behörde / Gericht
California Air Resources Board (CARB)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
CARB Small Off-Road Engine (SORE) Regulation; Evaporative Emissions Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte nach Angaben der CARB bei der Klärung der Vorwürfe.
Veröffentlicht
13.09.2023

Originalbetrag 5.694.452 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink

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29.08.2023 ein US-IndustriekonzernOFAC: 9,62 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Industriekonzern wegen Verkaufs von Reflexfolie an eine Einrichtung der iranischen Polizei USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 8,9 Mio. €

Ein US-Industriekonzern aus Minnesota zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 9.618.477 US-Dollar für 54 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte die Schweizer Tochter zwischen 2016 und 2018 wissentlich reflektierende Folie für Kfz-Kennzeichen über einen deutschen Wiederverkäufer an eine Einrichtung, die von den iranischen Polizeikräften kontrolliert wird; ein bei einer Auslandstochter beschäftigter US-Bürger war eng beteiligt. Solche Geschäfte waren von der damaligen Allgemeingenehmigung für Auslandstöchter ausdrücklich ausgenommen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 13.740.682 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 29.08.2023 unterzeichnet und am 21.09.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206, 560.215 (54 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.09.2023

Originalbetrag 9.618.477 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2023.

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