Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

24Fälle aus 10 Jurisdiktionen
718,4 Mio. €Summe der Geldbeträge (23 Fälle mit Betrag)
470 Mio. €Größter Einzelfall: Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar
783.900 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. Frankreich 521,8 Mio. € 73 % · 6 Fälle
  2. Slowakei 97,4 Mio. € 14 % · 1 Fall
  3. Polen 80,1 Mio. € 11 % · 1 Fall
  4. Niederlande 8,19 Mio. € 1 % · 3 Fälle
  5. Österreich 4,03 Mio. € 1 % · 3 Fälle
  6. Belgien 2,21 Mio. € 0 % · 1 Fall
  7. Deutschland 2,14 Mio. € 0 % · 5 Fälle
  8. Portugal 2,06 Mio. € 0 % · 1 Fall
  9. Irland 400.000 € 0 % · 1 Fall
  10. Luxemburg 14.000 € 0 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 671,5 Mio. € 93 % · 12 Fälle
  2. Korruption und Bestechung 45,3 Mio. € 6 % · 4 Fälle
  3. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 900.000 € 0 % · 3 Fälle
  4. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 500.000 € 0 % · 2 Fälle
  5. Lieferkette und Menschenrechte 150.000 € 0 % · 1 Fall
  6. Datenschutz 14.000 € 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar 470 Mio. € 65 % · 1 Fall
  2. ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband) 97,4 Mio. € 14 % · 1 Fall
  3. CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen) 80,1 Mio. € 11 % · 1 Fall
  4. Anonymisierte Unternehmen 45,5 Mio. € 6 % · 9 Fälle
  5. IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies) 15,5 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.) 6,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  7. Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AG 634.000 € 0 % · 1 Fall
  8. VARTA AG 620.000 € 0 % · 1 Fall
  9. KLUBB France SAS 558.024 € 0 % · 1 Fall
  10. CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbH 453.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 3 weitere950.000 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022115,9 Mio. €
2023423,7 Mio. €
20246476,1 Mio. €
2025897,3 Mio. €
20265105,4 Mio. €

24 Fälle

27.07.2026 Dairymaster Unlimited Company400.000 Euro Strafe für Dairymaster nach tödlichem Unfall an Melkstandtor IrlandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 400.000 €

Im Juli 2020 wurde ein Landwirt auf einem Milchviehbetrieb im County Limerick durch ein pneumatisch betriebenes Tor im Melkstand tödlich verletzt, das Dairymaster entworfen und hergestellt hatte. Das Unternehmen bekannte sich in sechs Punkten schuldig; das Gericht verhängte je 200.000 Euro wegen Verstößen gegen s. 16(3) und s. 16(1)(a) des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Pflichten von Konstrukteuren und Herstellern), zusammen 400.000 Euro, die übrigen Punkte wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller von Arbeitsmitteln haften strafrechtlich für sichere Konstruktion, Prüfung und ausreichende Sicherheitsinformationen.

Behörde / Gericht
Limerick Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
s. 16(1)(a), 16(3) i. V. m. s. 77(2)(a), 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
28.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR SlowakeiKartelle und Absprachen 97,4 Mio. €

Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Luxemburg: 7.000 Euro gegen Technikhersteller wegen lückenhaftem Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 7.000 €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung im November 2023 übergab ein luxemburgischer Hersteller technischer Ausrüstung (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nicht, sondern zeigte es nur in einer Online-Anwendung; das am Folgetag aus der Software exportierte Verzeichnis mit 40 Einträgen war unvollständig und ungenau, u. a. bei Kontaktangaben, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfängern und Drittlandübermittlungen. Die CNPD verhängte 7.000 Euro, sprach eine Ermahnung aus und ordnete binnen zwei Monaten die Vervollständigung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss auf Abruf vorliegen und Empfänger und Drittländer konkret benennen – „Konzerngesellschaften“ oder „Dienstleister“ reichen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, d, e
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen PolenKartelle und Absprachen 80,1 Mio. €

Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung FrankreichBestechung von Amtsträgern 15,5 Mio. €

IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
27.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 7.000 €

In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten ÖsterreichKartelle und Absprachen 634.000 €

Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien FrankreichBestechung von Amtsträgern 558.024 €

Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportaufträge an staatliche Stellen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
11.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 100.000 €

Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Rechtbank Overijssel (economische kamer)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) NiederlandeSorgfaltspflichten in der Lieferkette 150.000 €

Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
Veröffentlicht
26.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.10.2024 Schneider Electric; Legrand; Rexel; SoneparElektromaterial: 470 Mio. EUR gegen Schneider Electric, Legrand, Rexel und Sonepar FrankreichKartelle und Absprachen 470 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei vertikale Preisabsprachen im Vertrieb von Niederspannungs-Elektromaterial: Schneider Electric mit den Großhändlern Rexel und Sonepar (13.12.2012 bis 06.09.2018) sowie Legrand mit Rexel (24.05.2012 bis 14.09.2015). Über das System der sogenannten „dérogations“, also Sonderrabatte der Hersteller auf den Standard-Einkaufspreis für bestimmte Endkunden, wurden die Preise der Händler gegenüber diesen Kunden faktisch fixiert. Bußgelder: Schneider Electric 207 Mio., Rexel 124 Mio., Sonepar 96 Mio. und Legrand 43 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sonderrabatte für einzelne Kunden oder Projekte dürfen nicht dazu dienen, den Endkundenpreis des Händlers festzulegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung über Rabatt- und Sonderkonditionssysteme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.07.2024 zwei Anbieter von Brandschutzprodukten auf dem belgischen MarktBrandschutz-Kartell: 2,21 Mio. EUR gegen Anbieter wegen Aufteilung öffentlicher Aufträge BelgienKartelle und Absprachenanonymisiert 2,21 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass zwei Anbieter von Brandschutzprodukten (Anbieter A und Anbieter B) von April 2009 bis September 2016 öffentliche Kunden bei Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren für Brandschutzprodukte untereinander aufteilten, indem sie auf Angebote verzichteten oder Deckangebote abgaben. Anbieter B und eine weitere Gesellschaft seiner Gruppe müssen gesamtschuldnerisch mutmaßlich 2.207.682 EUR zahlen; Anbieter A erhielt als erster Kronzeuge eine Geldbuße von 0 EUR und verpflichtete sich zur Entschädigung geschädigter Kunden sowie zu einer Spende von 50.000 EUR an eine gemeinnützige Organisation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei öffentlichen Ausschreibungen Kunden mit Wettbewerbern aufteilt, riskiert hohe Geldbußen; volle Immunität erhält nur, wer sich als Erster meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei öffentlichen Ausschreibungen: Marktaufteilung und Deckangebote

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (ABC/BMA) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. IV.1 Code de droit économique (CDE), Art. 101 AEUV; Art. IV.59, IV.60 und IV.79 § 1 CDE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich; Anbieter B erhielt laut Pressemitteilung für seine Kooperation eine Ermäßigung von 50 %; Anbieter A Immunität als erster Kronzeuge.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.07.2026 · Direktlink

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27.06.2024 ein österreichischer Industriegüterhersteller und seine EigentümergesellschaftÖsterreich: 3 Mio. € Geldbuße gegen einen Industriegüterhersteller für Preisbindung und Gebietsschutz ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert 3 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Industriegüterhersteller und seine Eigentümergesellschaft gemeinsam eine Geldbuße von 3 Mio. EUR wegen einer langjährigen Zuwiderhandlung beim Vertrieb der eigenen Produkte in Österreich zwischen 2007 und 2021. Mit Vertragshändlern wurden Wiederverkaufspreise, eine Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote vereinbart; hinzu kamen abgestimmte Verhaltensweisen wie Deckangebote. Die Unternehmen erkannten die Zuwiderhandlung an und erhielten Abschläge für Kooperation und Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsverträge sind vor Abschluss auf Preisbindung, Gebietsschutz und Wettbewerbsverbote zu prüfen; Deckangebote von Händlern auf Wunsch des Herstellers sind ebenfalls Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Gebietsschutz in Vertriebsverträgen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Anerkenntnis; Kooperations- und Settlementabschlag.
Veröffentlicht
10.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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01.03.2024 ein deutscher TriebwerksherstellerTriebwerkshersteller: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert aufgehoben

Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
20.03.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink

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19.02.2024 ein österreichischer Anbieter von Funktions- und SchutzkleidungBundeskartellamt: 783.900 Euro gegen Schutzkleidungsanbieter wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 783.900 €

Das Bundeskartellamt verhängte gegen den österreichischen Anbieter von Funktions- und Schutzkleidung eine Geldbuße von 783.900 Euro, weil er mit Fachhändlern in Deutschland von Anfang 2016 bis Ende November 2021 vereinbart hatte, dass deren Verkaufspreise – im Laden wie im Onlineshop – möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechen und Geldrabatte grundsätzlich unterbleiben. Ausgelöst hatte das Verfahren der Kooperationsantrag eines Händlers; ermittelt wurde mit Auskunftsbeschlüssen nach § 82b GWB, der Bescheid ist im Settlement rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern Preise nur unverbindlich empfehlen; Absprachen, die Rabatte oder Preise unterhalb der UVP verhindern sollen, sind bußgeldbewehrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung im Fachhandel und Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Zügige, umfassende und kooperative Beantwortung zweier Auskunftsbeschlüsse; Zustimmung zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement).
Veröffentlicht
13.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink

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07.12.2023 ein deutscher IntralogistikkonzernIntralogistikkonzern: Ad-hoc-Pflicht verletzt, Bußgeld rechtskräftig DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 280.000 €

Der Intralogistik- und Gabelstaplerkonzern hatte eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 280.000 Euro, die seit Januar 2024 rechtskräftig ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mögliche Insiderinformationen müssen sofort an das Ad-hoc-Gremium eskaliert werden, nicht erst zum nächsten Berichtstermin.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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