Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
4,07 Mio. €Summe der Geldbeträge
4,07 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Bundesanwaltschaft (BA) 4,07 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Korruption und Bestechung 4,07 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 4,07 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202214,07 Mio. €
20230–
20240–
20250–
20260–

1 Fall

02.12.2022 eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft eines ElektrotechnikkonzernsBundesanwaltschaft büsst Konzerngesellschaft wegen Bestechung in Südafrika SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 4,07 Mio. €

Mitarbeitende eines Elektrotechnikkonzerns bauten ab 2013 ein Bestechungssystem auf, bei dem überhöhte Zahlungen an Subunternehmer dazu dienten, Amtsträgern in Südafrika Vorteile zukommen zu lassen und Aufträge beim Bau eines Kohlekraftwerks zu erhalten (Bestechungsgelder von mindestens 1,3 Mio. CHF, Aufträge im Wert von mindestens 200 Mio. USD). Per Strafbefehl verurteilte die Bundesanwaltschaft eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft des Konzerns, weil sie nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehren dagegen getroffen hatte, zu einer Busse von 4'000'000 CHF (gesetzliches Maximum 5 Mio. CHF) und auferlegte ihr Verfahrenskosten von 50'000 CHF. Auf eine Ersatzforderung verzichtete die BA, weil der Konzern 2020 bereits 104 Mio. USD an Südafrika gezahlt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungen an Subunternehmer in Risikoländern müssen auf Gegenleistung und Angemessenheit geprüft werden, sonst haftet das Unternehmen für fehlende Vorkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung über Subunternehmer und Drittparteien im Auslandsgeschäft

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Kooperation strafmindernd berücksichtigt; keine Ersatzforderung wegen einer bereits 2020 geleisteten Ausgleichszahlung von 104 Mio. USD an Südafrika.
Veröffentlicht
02.12.2022

Originalbetrag 4.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.12.2024 · Direktlink

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