Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

7Fälle aus 2 Jurisdiktionen
1,47 Mio. €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
620.000 €Größter Einzelfall: VARTA AG
366.500 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
310.000 €620.000 €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 1 Fall, 280.000 €Q1 2024: 1 FallQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 0 FälleQ3 2024Q4 2024: 1 FallQ1 2025: 0 FälleQ1 2025Q2 2025: 0 FälleQ3 2025: 0 FälleQ3 2025Q4 2025: 2 Fälle, 112.865 €Q1 2026: 0 FälleQ1 2026Q2 2026: 1 Fall, 620.000 €Q3 2026: 1 Fall, 453.000 €Q3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20231280.000 €
Q1 20241—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20252112.865 €
Q1 20260—
Q2 20261620.000 €
Q3 20261453.000 €

7 Fälle

15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)

Behörde / Gericht
Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
Veröffentlicht
19.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.11.2025 Tödlich abgestürztes Anhängerchassis: Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter verurteilt SchweizArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 112.865 €

2018 starb auf dem Areal eines Unternehmens (im Urteil anonymisiert als „D. AG“) ein Mitarbeiter, als ein rund zwei Tonnen schweres Stahlchassis eines Lkw-Anhängers beim Anheben mit dem Kran herabstürzte: Ein ungeschützter Hebegurt riss an einer scharfen Kante, Kantenschutz fehlte, die Beschäftigten waren nicht geschult, sich aus dem Gefahrenbereich schwebender Lasten fernzuhalten, und SUVA-Auflagen von 2013/2014 waren nicht umgesetzt. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer (180 Tagessätze à 410 CHF bedingt) und den Sicherheitsbeauftragten (180 Tagessätze à 170 CHF bedingt), zusammen 104.400 CHF (6B_521/2025, 6B_523/2025).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Arbeitssicherheit haften in der Schweiz Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte persönlich strafrechtlich, wenn Kranarbeiten nicht sicher organisiert sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufenthaltsverbot unter schwebenden Lasten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Freiburg, Strafappellationshof)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 117 StGB (fahrlässige Tötung) i. V. m. Sorgfaltspflichten der Arbeitssicherheit
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geldstrafen bedingt ausgesprochen.
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter persönlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Originalbetrag 104.400 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Freiheitsstrafe

Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
07.11.2024

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01.03.2024 MTU Aero Engines AGMTU Aero Engines: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten aufgehoben

Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
20.03.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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07.12.2023 KION Group AGKION Group: Ad-hoc-Pflicht verletzt, Bußgeld rechtskräftig DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 280.000 €

Der Intralogistik- und Gabelstaplerkonzern hatte eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 280.000 Euro, die seit Januar 2024 rechtskräftig ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mögliche Insiderinformationen müssen sofort an das Ad-hoc-Gremium eskaliert werden, nicht erst zum nächsten Berichtstermin.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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