Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission) 228.814 € 100 % · 2 Fälle
- Department of Employment and Labour (Inspection and Enforcement Services) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 182.794 € 80 % · 2 Fälle
- Vermont Sales (Pty) Ltd 46.020 € 20 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | – |
| 2023 | 1 | 182.794 € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 46.020 € |
| 2026 | 0 | – |
3 Fälle
04.03.2025 Vermont Sales (Pty) LtdCompetition Tribunal: mutmaßlich 900.000 ZAR gegen Vermont Sales wegen Rabattgrenze für Händler 46.020 €
Der Importeur und Großhändler von Elektrowerkzeugen soll Händlern ohne eigenen Lagerbestand untersagt haben, Festool-Produkte unter der Listenpreisempfehlung zu bewerben, und höchstens 15 % Rabatt zugelassen haben (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt Vermont mutmaßlich 900.000 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm mit jährlich aktualisierten Schulungen ein.
Auch Vorgaben zur beworbenen Preishöhe oder maximale Rabattsätze gegenüber Händlern können verbotene Preisbindung sein.
Rabattvorgaben und Werbebeschränkungen für Händler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vermont ging von sich aus auf die Commission zu, um die Sache einvernehmlich zu beenden; Schulungen hatten bereits begonnen.
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
Originalbetrag 900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2025.
- Competition Tribunal, CO141Dec24: Order confirming consent agreement, Competition Commission v Vermont Sales (Pty) Ltd (04.03.2025) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal confirms R900 000 settlement in matter involving alleged minimum resale price maintenance (04.03.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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03.04.2023 zwei südafrikanische Unternehmen in einer LiefergemeinschaftÜberhöhte Preise für Desinfektionsmittel an die Polizei: 3,55 Mio. ZAR Strafe 182.794 €
Das Competition Tribunal stellte am 03.04.2023 fest, dass ein Anbieter von Arbeitsschutzprodukten, handelnd im Rahmen einer Partnerschaft mit einer Beteiligungsgesellschaft, dem South African Police Service im April 2020 während der Covid-19-Pandemie 10.000 Kanister Handdesinfektionsmittel zu je 25 Litern zu überhöhten Preisen geliefert hatte – 3.550 ZAR je Kanister inklusive Mehrwertsteuer und damit mehr als das Doppelte des damaligen Listenpreises des National Treasury. Nach Auffassung des Tribunals verschaffte die Pandemielage dem Wiederverkäufer Marktmacht; der Übergewinn lag bei über 9 Mio. ZAR. Beide Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für eine Verwaltungsstrafe von 3.550.000 ZAR.
In Krisenlagen kann schon ein kleiner Wiederverkäufer Marktmacht haben – Aufschläge gegenüber öffentlichen Auftraggebern müssen sich mit Kosten begründen lassen.
Preisgestaltung in Krisen und bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Section 8(1)(a) Competition Act 89 of 1998 (Preishöhenmissbrauch/excessive pricing; Beweislast nach Section 8(2))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Erstverstoß; die erschwerenden Umstände (Ausnutzung der Pandemie) überwogen nach Auffassung des Tribunals deutlich.
- Veröffentlicht
- 03.04.2023
Originalbetrag 3.550.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2025 · Direktlink
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27.09.2022 ein südafrikanischer OnlinehändlerArbeitsschutzkontrolle: Verbotsverfügungen gegen Lager eines Onlinehändlers Anordnung
Bei einer Schwerpunktkontrolle am 27.09.2022 stellten Inspektoren des Department of Employment and Labour im Lager eines Onlinehändlers Verstöße gegen mehrere Verordnungen zum Occupational Health and Safety Act 85 of 1993 fest, unter anderem zu Ergonomie, Druckgeräten, Gefahrstoffen und angetriebenen Maschinen. Das Unternehmen erhielt drei Verbotsverfügungen – gegen Leitern von Fremdfirmen ohne rutschfeste Gummifüße, gegen die Lagerung entzündlicher Chemikalien im allgemeinen Lagerbereich und gegen Lohnabzüge für Sicherheitsschuhe – sowie die Auflage, die Betriebsklinik zu verbessern, im Lager markierte Fahrwege einzurichten und die Gefährdungsbeurteilung zu verbessern; dafür gab die Behörde 60 Tage ab Zustellung. Wegen Verstößen gegen UIF-, COIDA- und BCEA-Vorschriften ergingen zusätzlich Compliance Orders.
Arbeitsschutzinspektionen prüfen auch Alltagsdetails wie Gefahrstofflagerung, Arbeitsmittel von Fremdfirmen und Kosten der Schutzausrüstung – Mängel führen unmittelbar zu Verboten und kurzen Fristen.
Arbeitsschutz im Logistiklager: Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Schutzausrüstung
- Behörde / Gericht
- Department of Employment and Labour (Inspection and Enforcement Services)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Health and Safety Act 85 of 1993 (Ergonomics, Pressure Equipment, General Administration, Hazardous Chemical Agent, Driven Machinery und General Safety Regulations); Compliance Orders nach Unemployment Insurance Fund Act, Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act und Basic Conditions of Employment Act (Bezeichnungen laut Pressemitteilung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2024 · Direktlink