Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
228.814 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
114.407 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission) 228.814 € 100 % · 2 Fälle
  2. Department of Employment and Labour (Inspection and Enforcement Services) – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 228.814 € 100 % · 2 Fälle
  2. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 182.794 € 80 % · 2 Fälle
  2. Vermont Sales (Pty) Ltd 46.020 € 20 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221–
20231182.794 €
20240–
2025146.020 €
20260–

3 Fälle

04.03.2025 Vermont Sales (Pty) LtdCompetition Tribunal: mutmaßlich 900.000 ZAR gegen Vermont Sales wegen Rabattgrenze für Händler SüdafrikaKartelle und Absprachen 46.020 €

Der Importeur und Großhändler von Elektrowerkzeugen soll Händlern ohne eigenen Lagerbestand untersagt haben, Festool-Produkte unter der Listenpreisempfehlung zu bewerben, und höchstens 15 % Rabatt zugelassen haben (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt Vermont mutmaßlich 900.000 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm mit jährlich aktualisierten Schulungen ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Vorgaben zur beworbenen Preishöhe oder maximale Rabattsätze gegenüber Händlern können verbotene Preisbindung sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattvorgaben und Werbebeschränkungen für Händler

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vermont ging von sich aus auf die Commission zu, um die Sache einvernehmlich zu beenden; Schulungen hatten bereits begonnen.
Veröffentlicht
04.03.2025

Originalbetrag 900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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03.04.2023 zwei südafrikanische Unternehmen in einer LiefergemeinschaftÜberhöhte Preise für Desinfektionsmittel an die Polizei: 3,55 Mio. ZAR Strafe SüdafrikaMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 182.794 €

Das Competition Tribunal stellte am 03.04.2023 fest, dass ein Anbieter von Arbeitsschutzprodukten, handelnd im Rahmen einer Partnerschaft mit einer Beteiligungsgesellschaft, dem South African Police Service im April 2020 während der Covid-19-Pandemie 10.000 Kanister Handdesinfektionsmittel zu je 25 Litern zu überhöhten Preisen geliefert hatte – 3.550 ZAR je Kanister inklusive Mehrwertsteuer und damit mehr als das Doppelte des damaligen Listenpreises des National Treasury. Nach Auffassung des Tribunals verschaffte die Pandemielage dem Wiederverkäufer Marktmacht; der Übergewinn lag bei über 9 Mio. ZAR. Beide Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für eine Verwaltungsstrafe von 3.550.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In Krisenlagen kann schon ein kleiner Wiederverkäufer Marktmacht haben – Aufschläge gegenüber öffentlichen Auftraggebern müssen sich mit Kosten begründen lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgestaltung in Krisen und bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Section 8(1)(a) Competition Act 89 of 1998 (Preishöhenmissbrauch/excessive pricing; Beweislast nach Section 8(2))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Erstverstoß; die erschwerenden Umstände (Ausnutzung der Pandemie) überwogen nach Auffassung des Tribunals deutlich.
Veröffentlicht
03.04.2023

Originalbetrag 3.550.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2025 · Direktlink

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27.09.2022 ein südafrikanischer OnlinehändlerArbeitsschutzkontrolle: Verbotsverfügungen gegen Lager eines Onlinehändlers SüdafrikaArbeitssicherheit und Arbeitsunfälleanonymisiert Anordnung

Bei einer Schwerpunktkontrolle am 27.09.2022 stellten Inspektoren des Department of Employment and Labour im Lager eines Onlinehändlers Verstöße gegen mehrere Verordnungen zum Occupational Health and Safety Act 85 of 1993 fest, unter anderem zu Ergonomie, Druckgeräten, Gefahrstoffen und angetriebenen Maschinen. Das Unternehmen erhielt drei Verbotsverfügungen – gegen Leitern von Fremdfirmen ohne rutschfeste Gummifüße, gegen die Lagerung entzündlicher Chemikalien im allgemeinen Lagerbereich und gegen Lohnabzüge für Sicherheitsschuhe – sowie die Auflage, die Betriebsklinik zu verbessern, im Lager markierte Fahrwege einzurichten und die Gefährdungsbeurteilung zu verbessern; dafür gab die Behörde 60 Tage ab Zustellung. Wegen Verstößen gegen UIF-, COIDA- und BCEA-Vorschriften ergingen zusätzlich Compliance Orders.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitsschutzinspektionen prüfen auch Alltagsdetails wie Gefahrstofflagerung, Arbeitsmittel von Fremdfirmen und Kosten der Schutzausrüstung – Mängel führen unmittelbar zu Verboten und kurzen Fristen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitsschutz im Logistiklager: Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Schutzausrüstung

Behörde / Gericht
Department of Employment and Labour (Inspection and Enforcement Services)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Health and Safety Act 85 of 1993 (Ergonomics, Pressure Equipment, General Administration, Hazardous Chemical Agent, Driven Machinery und General Safety Regulations); Compliance Orders nach Unemployment Insurance Fund Act, Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act und Basic Conditions of Employment Act (Bezeichnungen laut Pressemitteilung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.09.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2024 · Direktlink

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