Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Personal Data Protection Commission (PDPC) 90.424 € 100 % · 3 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 51.227 € 57 % · 2 Fälle
- Goldheart Jewelry Pte. Ltd. 39.197 € 43 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 51.227 € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 39.197 € |
| 2026 | 0 | – |
3 Fälle
20.06.2025 Goldheart Jewelry Pte. Ltd.Goldheart Jewelry: 58.000 SGD wegen elf Monate verspätet eingespieltem Sicherheitspatch 39.197 €
Einen im Februar 2022 bereitgestellten Patch für eine bekannte Schwachstelle (CVE-2022-24086) der Magento-Plattform seines Onlineshops spielte der Juwelier erst im Januar 2023 ein; über die Lücke zog ein Angreifer die Kundendatenbank mit Daten von 41.379 Personen ab und stellte sie im Mai 2023 in ein Onlineforum. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil sich das Unternehmen beim Patchen ganz auf seinen Wartungsdienstleister verließ, ohne dies zu steuern oder zu überwachen, und verwarf den Einwand, der Dienstleister sei Auftragsverarbeiter (data intermediary) gewesen. Neben 58.000 SGD (vorläufig 64.000 SGD; der Vorwurf zu im Klartext gespeicherten Zugangsdaten entfiel nach der Stellungnahme) ordnete sie einen externen Sicherheitsaudit der Zugriffskontrollen mit Behebung der Lücken an.
Wer die Wartung seines Webshops auslagert, bleibt für das Patchen verantwortlich und muss Zuständigkeiten festlegen und die Umsetzung überwachen.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Rasche Abhilfe nach Bekanntwerden, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und Kooperation.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 58.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.06.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Goldheart Jewelry Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC 4, Goldheart Jewelry Pte. Ltd., Case No. DP-2305-C1061 (20.06.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.10.2022 ein Singapurer Online-LebensmittelhändlerOnline-Lebensmittelhändler: 72.000 SGD, Zugangsschlüssel im Quellcode öffneten Kundendaten 51.227 €
Ein Angreifer übernahm 2020 das Konto eines Beschäftigten der Online-Lebensmittelplattform bei einem Code-Hosting-Dienst fand im Quellcode einen hoch privilegierten Zugangsschlüssel, in der Cloud einen weiteren und gelangte so an eine Datenbank mit Daten zahlreicher Kunden und Verkäufer, die danach in einem Onlineforum zum Kauf angeboten wurde. Die PDPC stellte am 28. Oktober 2022 einen Verstoß gegen die Schutzpflicht fest, weil die Schlüssel offenkundig unzureichend gesichert waren und die Datenbank keine eigene Authentifizierung hatte, und verhängte 72.000 SGD; Einwände gegen die Höhe wies sie zurück.
Zugangsschlüssel gehören in einen gesicherten Schlüsseltresor statt in den Quellcode, und sensible Datenbanken brauchen eine eigene Zugangshürde.
Sichere Verwaltung von Zugangsschlüsseln statt Ablage im Quellcode
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Data Protection Act 2012, s 24 (Protection Obligation); s 48J PDPA ([2022] SGPDPC 8)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, teilweise Schwärzung gespeicherter Kreditkartennummern, rasche wirksame Abhilfe und die späte, aber freiwillige Anerkennung der Feststellungen.
- Veröffentlicht
- 19.12.2022
Originalbetrag 72.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2022.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.10.2024 · Direktlink
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06.10.2022 die singapurische Gesellschaft eines E-Commerce-Plattformkonzerns und ein singapurischer OnlinehändlerE-Commerce-Plattform und Onlinehändler in Singapur: Anordnungen wegen ungesicherter Datentransfers Anordnung
Nachdem zwei Auftragnehmer der ausländischen Konzernmutter des Plattformbetreibers 2020 Kundendaten aus deren Systemen abgezogen hatten – betroffen waren Daten zahlreicher Personen, darunter Kunden des Onlinehändlers –, prüfte die Datenschutzbehörde PDPC die Übermittlungen aus Singapur ins Ausland. Der Onlinehändler als Verantwortlicher hatte keine vertraglichen Zusagen eingeholt, die ein dem PDPA vergleichbares Schutzniveau für die über seinen Auftragsverarbeiter (data intermediary) übermittelten Daten sichern, und der singapurischen Plattformgesellschaft fehlten für die Weitergabe eigener Plattformdaten an die ausländische Konzernmutter innerhalb des Konzerns verbindliche Verträge oder Binding Corporate Rules. Die PDPC ordnete beiden an, Verfahren zur Einhaltung der Transfer Limitation Obligation einzuführen – der Plattformgesellschaft binnen 60 Tagen, dem Onlinehändler als KMU binnen sechs Monaten – und verwies auf die ASEAN-Modellvertragsklauseln.
Wer Daten über einen Dienstleister oder innerhalb eines Konzerns ins Ausland übermittelt, muss das vergleichbare Schutzniveau selbst vertraglich oder über verbindliche Konzernregeln absichern.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Section 26(1) PDPA 2012 (Transfer Limitation Obligation) i. V. m. Regulations 9(1)(b) und 10(1) Personal Data Protection Regulations 2014; Section 4(3) PDPA; Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Beide Unternehmen kooperierten nach Feststellung der PDPC in hohem Maße.
- Veröffentlicht
- 18.11.2022
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.10.2024 · Direktlink