Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

22Fälle aus 1 Jurisdiktion
9,25 Mio. €Summe der Geldbeträge (14 Fälle mit Betrag)
2,54 Mio. €Größter Einzelfall: Huws Gray Limited
254.074 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Competition and Markets Authority (CMA) 4,29 Mio. € 46 % · 6 Fälle
  2. Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive) 2,54 Mio. € 27 % · 1 Fall
  3. Information Commissioner's Office (ICO) 918.021 € 10 % · 6 Fälle
  4. Nottingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive) 574.614 € 6 % · 1 Fall
  5. Department for Business, Innovation, Science and Trade / Fair Work Agency (Ermittlung: HM Revenue and Customs) 530.980 € 6 % · 1 Fall
  6. HM Revenue & Customs (HMRC) 396.639 € 4 % · 2 Fälle
  7. Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade – 0 % · 4 Fälle
  8. High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority) – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 3,65 Mio. € 39 % · 3 Fälle
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 3,46 Mio. € 37 % · 2 Fälle
  3. Datenschutz 918.021 € 10 % · 6 Fälle
  4. Verbraucherschutz und Onlinehandel 832.534 € 9 % · 4 Fälle
  5. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 396.639 € 4 % · 2 Fälle
  6. Lieferkette und Menschenrechte – 0 % · 4 Fälle
  7. Umwelt und Nachhaltigkeit – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 4,73 Mio. € 51 % · 14 Fälle
  2. Huws Gray Limited 2,54 Mio. € 27 % · 1 Fall
  3. Marks Electrical Limited 832.534 € 9 % · 1 Fall
  4. B&Q Limited 530.980 € 6 % · 1 Fall
  5. Elderly Aids Limited 221.691 € 2 % · 1 Fall
  6. Harvey Nichols and Company Ltd 210.723 € 2 % · 1 Fall
  7. DYS 44 Art Gallery Limited 185.916 € 2 % · 1 Fall
  8. Amazon – 0 % · 1 Fall
  9. Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbH – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202242,9 Mio. €
202331,66 Mio. €
20248373.240 €
20252185.916 €
202654,13 Mio. €

22 Fälle

03.09.2026 B&Q LimitedB&Q: öffentlich benannt wegen Mindestlohn-Unterzahlung von 4.530 Beschäftigten Vereinigtes KönigreichMindestlohn und Schwarzarbeit 530.980 €

In der 24. Benennungsrunde des National-Minimum-Wage-Programms wurde B&Q an erster Stelle genannt: Das Unternehmen hatte 4.530 Beschäftigten insgesamt 456.934,72 GBP zu wenig gezahlt (Zeitraum laut Liste 15. Mai 2020 bis 31. März 2025). Benannte Arbeitgeber mussten die Rückstände nachzahlen und erhielten zusätzlich Strafzahlungen, deren Höhe je Arbeitgeber nicht veröffentlicht wird (für die gesamte Runde rund 7 Mio. GBP). Der Betrag ist die angeordnete Nachzahlung, keine Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mindestlohnfehler in der Lohnabrechnung betreffen schnell Tausende Beschäftigte und werden öffentlich gemacht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohnkonforme Lohnabrechnung

Behörde / Gericht
Department for Business, Innovation, Science and Trade / Fair Work Agency (Ermittlung: HM Revenue and Customs)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 456.934,72 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.08.2026 Elderly Aids LimitedICO: 190.000 Pfund gegen Elderly Aids wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 221.691 €

Die ICO verhängte gegen Elderly Aids Limited, einen Anbieter von Anrufsperr-Geräten, eine Geldbuße von 190.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 758.053 unerbetene Direktmarketing-Anrufe an Anschlüsse getätigt, die im Telefon-Sperrregister TPS/CTPS eingetragen waren und keine Einwilligung erteilt hatten; daraus gingen 20 Beschwerden hervor. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei Zahlung bis 7. September 2026 ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 152.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße), section 40 DPA 1998 (Anordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 190.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen Vereinigtes KönigreichInformationspflichten im Onlinehandel 832.534 €

Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.05.2026 Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbHHigh Court: Emma Sleep sagt auf Klage der CMA das Ende von Drucktaktiken zu Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Auf Klage der CMA erließ der High Court einen Vergleichsbeschluss (consent order), in dem die Emma-Gesellschaften einräumten, irreführende Countdown-Timer, unzutreffende Hinweise auf hohe Nachfrage und irreführende Rabattangaben verwendet zu haben. Sie gaben gegenüber dem Gericht durchsetzbare Unterlassungszusagen ab und müssen Compliance-Maßnahmen mit Berichten an die CMA umsetzen; die Streitfrage der Streich- und Referenzpreise wurde gesondert verhandelt, und im Urteil vom 30. Juli 2026 stellte das Gericht nur die eingeräumten Verstöße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Künstlicher Zeitdruck und scheinbare Knappheit im Onlineshop sind auch für Anbieter aus dem Ausland mit britischen Kunden ein Durchsetzungsrisiko bis hin zum Ordnungsgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Dringlichkeits- und Rabattwerbung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
section 217 Enterprise Act 2002 (Enforcement order wegen Schedule 13 Infringements)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.03.2026 Huws Gray LimitedBaustoffhändler Huws Gray: 2,2 Mio. £ nach tödlichem Förderband-Unfall Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 2,54 Mio. €

Im Sägewerk Herringswell wurde 2024 ein Hilfsarbeiter von einem rund drei Tonnen schweren Holzpaket erdrückt, nachdem ein Kollege das Förderband startete, ohne ihn im Rahmen des Förderbands zu sehen. Das Unternehmen wusste vom Einsteigen in die Gefahrenzone – Videoaufnahmen zeigten zwischen dem 14. April und dem 23. Mai 2024 19 Fälle –, setzte aber nur Aufkleber ein; Geldstrafe 2,2 Mio. £ plus 9.929 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 4.570 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein Fehlverhalten an Maschinen kennt, muss es technisch unterbinden – Hinweisschilder allein genügen vor Gericht nicht.

Behörde / Gericht
Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
27.03.2026

Originalbetrag 2.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2025 DYS 44 Art Gallery LimitedKunsthändler DYS 44 Art Gallery: 158.679 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 185.916 €

HMRC verhängte gegen die Galerie, die als Kunstmarktteilnehmerin (art market participant) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 158.679 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen, Mitarbeiterschulung, Sorgfaltsprüfung, dem Zeitpunkt der Identitätsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kunsthändler müssen Käufer rechtzeitig identifizieren und jede Prüfung dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten im Kunsthandel, insbesondere rechtzeitige Identitätsprüfung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 18, 19, 24, 28, 30, 40 und 41 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2025

Originalbetrag 158.679 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.06.2025 AmazonAmazon sagt der CMA schärferes Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Nach einer Untersuchung zu gefälschten Bewertungen und „Katalogmissbrauch“ (Übertragung guter Bewertungen auf fremde Produkte) verpflichtete sich Amazon gegenüber der CMA, solche Bewertungen schnell zu erkennen und zu entfernen, verstoßende Händler bis hin zum Verkaufsverbot zu sanktionieren und einfache Meldewege einzurichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bewertungen veröffentlicht, muss aktive Prozesse gegen Fälschungen und Bewertungsübertragung vorhalten.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, Part 8 (Verpflichtungszusagen nach altem Durchsetzungsregime)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
06.06.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.11.2024 Harvey Nichols and Company LtdHarvey Nichols: 175.701 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln als Händler hochwertiger Güter Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 210.723 €

HMRC verhängte gegen das Unternehmen, das als Händler hochwertiger Güter (high value dealer) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 175.701 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei der Risikobewertung, bei Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, bei der Mitarbeiterschulung, der Sorgfaltsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Händler hochwertiger Güter registriert ist, braucht Risikobewertung, Schulung und Kundenprüfung wie ein Finanzinstitut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Händler hochwertiger Güter

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 18, 19, 24, 28, 35 und 40 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
20.11.2024

Originalbetrag 175.701 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.07.2024 ein britisches Online-GutscheinportalCMA: Gutscheinportal ändert Countdown-Werbung und erstattet über 4 Mio. GBP Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert Sonstiges

Nach Bedenken der CMA zu Countdown-Timern, Knappheits- und Beliebtheitsangaben sowie zur Anmeldung zu einer kostenpflichtigen VIP-Mitgliedschaft über vorausgewählte Kästchen gaben die Gesellschaften des Portals förmliche Verpflichtungszusagen ab. Sie verwenden nur noch zutreffende Dringlichkeits- und Knappheitsangaben, verzichten auf vorausgewählte Kästchen für die VIP-Mitgliedschaft und erstatten die Beiträge – laut CMA insgesamt mehr als 4 Mio. GBP an mehr als 870.000 Kunden als Guthaben mit der Möglichkeit der Auszahlung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Countdown-Timer und Knappheitsangaben müssen der Wirklichkeit entsprechen, und kostenpflichtige Mitgliedschaften brauchen eine aktive Zustimmung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Künstliche Dringlichkeit und vorausgewählte Kästchen im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings gegenüber der CMA); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008; Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
19.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.06.2024 ein britischer MöbelhändlerBritischer Möbelhändler: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Vereinigtes KönigreichSorgfaltspflichten in der Lieferketteanonymisiert Anordnung

Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Möbel aus vietnamesischem Kautschukholz aus Malaysia in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)

Behörde / Gericht
Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.06.2024 ein britischer MöbelhändlerBritischer Möbelhändler: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Vereinigtes KönigreichSorgfaltspflichten in der Lieferketteanonymisiert Anordnung

Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Holzmöbel aus Vietnam in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)

Behörde / Gericht
Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.05.2024 eine Einkaufsgesellschaft eines großen internationalen MöbelhändlersEinkaufsgesellschaft: Möbel beschlagnahmt – Holzherkunft nicht ausreichend geprüft Vereinigtes KönigreichSorgfaltspflichten in der Lieferketteanonymisiert Sonstiges

Das OPSS beschlagnahmte im April 2024 Möbel mehrerer Produktserien, weil die Einkaufsgesellschaft als Marktteilnehmer keine Sorgfaltsprüfung nachweisen konnte, die das Risiko illegalen Holzes ausreichend minderte. Nach einer zweiten Anordnung vom 30. Mai 2024 musste das Unternehmen die Ware an eine benannte Wohltätigkeitsorganisation spenden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch große Händler mit eigenen Nachhaltigkeitsprogrammen müssen die Sorgfaltsprüfung je Produkt und Lieferung belegen können – sonst droht die Beschlagnahme der Ware.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachweis der Holzherkunft im Einkauf

Behörde / Gericht
Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(a), Regulation 9 (Beschlagnahme)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.05.2024 ein britischer MöbelhändlerBritischer Möbelhändler: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Vereinigtes KönigreichSorgfaltspflichten in der Lieferketteanonymisiert Anordnung

Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Möbel aus Vietnam in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)

Behörde / Gericht
Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.03.2024 drei britische ModehändlerCMA: Drei Modehändler verpflichten sich zu klaren Umweltaussagen Vereinigtes KönigreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Nach einer Untersuchung ihrer Mode-Umweltaussagen gaben die drei Händler förmliche Zusagen gegenüber der CMA ab: keine vagen Begriffe wie „eco“ oder „responsible“, klare Angaben zu Recycling- und Bio-Anteilen, transparente Kriterien für grüne Sortimente, korrekte Filter und Siegelangaben sowie regelmäßige Berichte an die CMA. Ein Rechtsverstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitslabels im Onlineshop müssen konkret, belegbar und für Kunden leicht verständlich sein; Pauschalbegriffe genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Formulierung von Umweltaussagen in Marketing und Onlineshop

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 (förmliche Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
27.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.01.2024 ein Kochbox-Versandhändler in GroßbritannienICO: 140.000 Pfund gegen Kochbox-Anbieter wegen rund 80 Millionen Werbe-E-Mails und -SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 162.517 €

Die ICO verhängte am 11. Januar 2024 gegen einen Kochbox-Versandhändler eine Geldbuße von 140.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO erhielten Empfänger zwischen dem 23. August 2021 und dem 23. Februar 2022 80.893.013 Werbenachrichten des Unternehmens, davon 79.779.279 E-Mails und 1.113.734 SMS, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorlag; die Einwilligungserklärung erwähnte keine SMS-Werbung und war mit einer Altersbestätigung verknüpft. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Bei Zahlung bis 12. Februar 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 112.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 12. Januar 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 140.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.01.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.01.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.11.2023 ein britisches HandelsunternehmenTödlicher Staplerunfall ohne Gurt: Handelsunternehmen zahlt 500.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälleanonymisiert 574.614 €

Ein 35-jähriger Staplerfahrer starb an einem Standort des Unternehmens, als sein Gegengewichtsstapler nach dem Anfahren an einen Bordstein umkippte; er war nicht angeschnallt und wurde unter dem Schutzdach eingeklemmt. Das Unternehmen hatte die Gurtpflicht nicht durchgesetzt und den Staplerbetrieb nicht ausreichend beurteilt. Geldstrafe 500.000 £ plus Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Gurtpflicht nützt nur, wenn Vorgesetzte sie kontrollieren und Verstöße konsequent ansprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gurtpflicht und sicheres Fahren mit Gabelstaplern

Behörde / Gericht
Nottingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
08.11.2023

Originalbetrag 500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.11.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.09.2023 ein britisches Unternehmen mit Telefonwerbung zu RentenICO: 55.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen zu Renten an TPS- und CTPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 63.707 €

Die ICO verhängte am 28. September 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 55.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 28. September 2022 20.939 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS- oder CTPS-Sperrregister eingetragen waren; die ICO war im Rahmen einer Untersuchung unerbetener Rentenanrufe auf das Unternehmen gestoßen. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 31. Oktober 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 44.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 55.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.09.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.07.2023 ein englischer Fußballverein mit seinen MuttergesellschaftenCMA: 880.000 GBP gegen Fußballverein wegen Absprache mit Sportmodehändler Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachenanonymisiert 1,03 Mio. €

Nach Feststellung der CMA vereinbarten der Verein und ein Sportmodehändler, dass der Händler in der Saison 2018/19 Vereinsbekleidung weitgehend nicht online verkauft und ab der Saison 2019/20 bis mindestens Januar 2021 für Online-Bestellungen dieser Artikel Versandkosten erhebt, statt seine sonst geltende kostenlose Lieferung anzubieten. Gegen den Verein und seine Muttergesellschaften wurde im Vergleichsverfahren eine Geldbuße von 880.000 GBP verhängt; der Händler hatte die Absprache angezeigt und blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen zwischen Lizenzgeber und Händler über Vertriebskanäle oder Lieferkonditionen sind verbotene Marktaufteilung – Vertriebspartnerschaften brauchen eine kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung im Vertrieb von Lizenzprodukten

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsnachlass für den Verein; der Händler erhielt als Kronzeuge vollständigen Bußgelderlass.
Veröffentlicht
09.01.2024

Originalbetrag 880.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.07.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.10.2022 ein britischer KatalogversandhändlerICO: Buße gegen Katalogversandhändler wegen verdeckter Profilbildung zu Gesundheitsdaten, per Einigung auf 250.000 Pfund herabgesetzt Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 286.457 €

Die ICO verhängte am 4. Oktober 2022 gegen einen britischen Katalogversandhändler eine Geldbuße von 1.350.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO leitete das Unternehmen zwischen dem 1. August 2019 und dem 19. August 2020 aus dem Kauf bestimmter Artikel (122 sogenannte 'trigger products') Gesundheitszustände seiner Kundinnen und Kunden ab, etwa Arthritis, und nutzte diese Profile für gezielte Werbeanrufe zu Nahrungsergänzungsmitteln; laut ICO wurden rund 145.400 Personen so profiliert. Die Betroffenen wurden darüber nicht informiert, die ICO sprach von unsichtbarer Verarbeitung ohne tragfähige Grundlage und sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(a) GDPR. Die ICO erhöhte die Buße wegen erschwerender Umstände um 500.000 Pfund. Das Unternehmen legte am 31. Oktober 2022 Rechtsmittel ein. Mit Zustimmung beider Seiten ersetzte das First-tier Tribunal (General Regulatory Chamber) am 15. März 2023 den Bescheid durch einen gleichlautenden Bescheid, in dem nur der Betrag auf 250.000 Pfund herabgesetzt ist, und wies das Rechtsmittel im Übrigen zurück; das Unternehmen hatte die beanstandete Verarbeitung zuvor dauerhaft eingestellt. Die ICO veröffentlichte den Fall am 6. Oktober 2022.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a) GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018 und Art. 83 GDPR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.10.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.10.2024 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.10.2022 ein britischer KatalogversandhändlerICO: 130.000 Pfund und Anordnung gegen Katalogversandhändler wegen 1,3 Millionen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 148.958 €

Die ICO verhängte am 4. Oktober 2022 gegen einen britischen Katalogversandhändler eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Unternehmen zwischen dem 1. August 2019 und dem 19. August 2020 1.345.732 Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren, und setzte die Anrufe auch während der Ermittlungen fort. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 3. November 2022 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 104.000 Pfund. Laut ICO-Pressemitteilung vom 16. März 2023 wurde diese Buße nicht angefochten und vollständig gezahlt. Die ICO veröffentlichte den Fall am 6. Oktober 2022.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.10.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.10.2024 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

2 weitere von 2 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen