Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
—Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
—Größter Einzelfall
—Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
1 €1 €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 0 FälleQ1 2024: 0 FälleQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 0 FälleQ3 2024Q4 2024: 0 FälleQ1 2025: 0 FälleQ1 2025Q2 2025: 0 FälleQ3 2025: 0 FälleQ3 2025Q4 2025: 0 FälleQ1 2026: 0 FälleQ1 2026Q2 2026: 1 FallQ3 2026: 0 FälleQ3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20261—
Q3 20260—

1 Fall

17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche SchweizWerbung und Einwilligung Anordnung

Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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