Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
1,4 Mio. €Summe der Geldbeträge
1,4 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Controladoria-Geral da União (CGU) 1,4 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Korruption und Bestechung 1,4 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 1,4 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202411,4 Mio. €
20250–
20260–

1 Fall

18.06.2024 ein brasilianischer Einzelhändler, seine Beteiligungsgesellschaft und zwei KulturprojektträgerEinzelhändler u. a.: 8,14 Mio. BRL CGU-Bußen wegen zweckentfremdeter Rouanet-Kulturförderung BrasilienKorruption und Bestechunganonymisiert 1,4 Mio. €

Die CGU verhängte Geldbußen von zusammen 8.143.459,20 BRL gegen einen brasilianischen Einzelhändler (4.386.459,20 BRL) und die gesamtschuldnerisch haftende Beteiligungsgesellschaft der Gruppe (930.000,00 BRL), weil sie über eine zwischengeschaltete Gesellschaft öffentliche, aus Steuerverzicht stammende Mittel an sich gezogen hatten (Art. 5 III Lei 12.846/2013), sowie gegen zwei Projektträger (1.297.000,00 BRL, Art. 5 II Lei 12.846/2013, bzw. 1.530.000,00 BRL); alle vier verstießen zugleich gegen die Lei Rouanet (Lei 8.313/1991), und drei von ihnen müssen die Entscheidung zusätzlich außerordentlich veröffentlichen. Nach dem Abschlussbericht wurden geförderte Kulturprojekte (Pronacs) zweckentfremdet, um Bücher als Marketingmittel für den Händler herzustellen; eine natürliche Person erhielt zusätzlich 500.000,00 BRL. Am 30. September 2025 rechnete die CGU Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung an (verbleibend 3.071.819,19 BRL) und wies die Anträge der Beteiligungsgesellschaft und des ersten Projektträgers ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung darf keine Gegenleistungen für das eigene Marketing enthalten – sonst drohen Bußen für Sponsor und Projektträger.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gegenleistungen aus steuerlich gefördertem Kultursponsoring

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 II und III, Art. 6 I und II; Lei 8.313/1991 (Lei Rouanet), Art. 2 §§ 1 und 2, Art. 23 § 1, Art. 38; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung (ANPC) zum selben Sachverhalt wurden auf dessen Buße angerechnet.
Veröffentlicht
21.06.2024

Originalbetrag 8.143.459,2 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink

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