Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
35.339 €Summe der Geldbeträge
23.071 €Größter Einzelfall: ein Edelmetall- und Edelsteinhändler im DIFC
17.670 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Dubai Financial Services Authority (DFSA) 23.071 € 65 % · 1 Fall
  2. Financial Services Regulatory Authority (ADGM) 12.268 € 35 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 35.339 € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 35.339 € 100 % · 2 Fälle

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2023235.339 €
20240–
20250–
20260–

2 Fälle

11.08.2023 eine emiratische Zweigniederlassung eines LuxusmodehändlersADGM: 13.500 USD gegen Luxusmodehändler wegen verspäteter goAML-Registrierung einer Filiale Vereinigte Arabische EmirateVerdachtsmeldungenanonymisiert 12.268 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die als geldwäscherechtlich verpflichteter Händler (DNFBP) registrierte Zweigniederlassung des Modehändlers für ihre Filiale unter der Hauptmarke eine Geldbuße von 13.500 USD, weil sie ihre Registrierung im goAML-Meldesystem für Verdachtsmeldungen trotz Erinnerungen seit Mai 2019 erst nach einem Warning Notice vom Mai 2023 abschloss und auf Schreiben der Aufsicht nicht reagierte. Ohne 10 % Nachlass für die späte Einigung hätte die Buße 15.000 USD betragen; am selben Tag erging eine gleichlautende Final Notice über ebenfalls 13.500 USD gegen dieselbe Gesellschaft für ihre Filiale unter einer weiteren Marke des Hauses.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Einzelhändler mit hochwertigen Waren sind geldwäscherechtlich verpflichtet und müssen ihren Meldeweg einrichten, bevor ein Verdachtsfall eintritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten im Handel mit hochwertigen Gütern

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (b), 4.7.1(a); Federal Decree-Law No. 20 of 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine AML-Vorverstöße, zügige Registrierung nach dem Warning Notice, keine Barverkäufe über 55.000 AED im betroffenen Zeitraum (geringeres Risiko); 10 % Nachlass für die späte Einigung.

Originalbetrag 13.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.08.2025 · Direktlink

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21.06.2023 ein Edelmetall- und Edelsteinhändler im DIFCDFSA: Edelmetallhändler im DIFC ohne DNFBP-Registrierung, 25.200 USD Buße Vereinigte Arabische EmirateGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 23.071 €

Eine im DIFC gegründete, nicht regulierte Gesellschaft handelte mit Edelmetallen und Edelsteinen, ohne sich wie vorgeschrieben bei der DFSA als Designated Non-Financial Business or Profession (DNFBP) registriert zu haben; dadurch unterlag sie nicht der Geldwäscheaufsicht der DFSA. Die DFSA verhängte nach Vergleichsrabatt 25.200 USD statt 36.000 USD; Geldwäsche selbst warf sie der Firma nicht vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler hochwertiger Güter müssen vor Geschäftsaufnahme prüfen, ob sie der Geldwäscheaufsicht unterliegen und sich registrieren müssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungspflicht für Edelmetallhändler in der Geldwäscheaufsicht

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleich; Buße von 36.000 USD auf 25.200 USD reduziert.
Veröffentlicht
21.06.2023

Originalbetrag 25.200 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.06.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink

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