Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 119,9 Mio. € 98 % · 5 Fälle
- Datenschutz 2,42 Mio. € 2 % · 5 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 386.504 € 0 % · 2 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 112.000 € 0 % · 1 Fall
- Umwelt und Nachhaltigkeit – 0 % · 2 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht – 0 % · 1 Fall
- Verbraucherschutz und Onlinehandel – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG und 16 Händlerinnen (in der Quelle nicht namentlich genannt) 29,9 Mio. € 59 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 20,8 Mio. € 41 % · 6 Fälle
- Hardeck Möbel GmbH & Co. KG 379.504 € 1 % · 1 Fall
- Adidas (Sportartikelhersteller) – 0 % · 1 Fall
- Amazon.com, Inc., Amazon EU S.à r.l. – 0 % · 1 Fall
- Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG – 0 % · 1 Fall
- Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 20,5 Mio. € |
| 2023 | 3 | 112.000 € |
| 2024 | 2 | 1,7 Mio. € |
| 2025 | 8 | 100,5 Mio. € |
| 2026 | 2 | – |
17 Fälle
17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche Anordnung
Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.
Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.
Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- Verfügung des EDÖB gegen Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.02.2026 Amazon.com, Inc., Amazon EU S.à r.l.Bundeskartellamt untersagt Amazon Preiskontrollen und schöpft rund 59 Mio. Euro ab Gewinnabschöpfung
Das Bundeskartellamt untersagte Amazon, die Preise von Dritthändlern auf amazon.de mit Preiskontrollmechanismen zu steuern, die zu hoch bewertete Angebote deaktivieren oder von der 'Buy Box' ausschließen; solche Mechanismen sind nur noch ausnahmsweise, etwa bei Preiswucher, mit transparenten Regeln und Benachrichtigungen zulässig. Zugleich ordnete das Amt erstmals nach der Reform von 2023 eine Vorteilsabschöpfung an: Für den Zeitraum vom 7. November 2023 bis 31. Dezember 2024 muss Amazon rund 58,8 Mio. Euro zahlen (Pressemitteilung: rund 59 Mio. Euro; der genaue Betrag ist in der öffentlichen Fassung geschwärzt).
Wer als Plattformbetreiber zugleich selbst verkauft, darf die Preise der Händler nicht über Sichtbarkeitssanktionen lenken und riskiert die Abschöpfung der Vorteile.
Eingriffe von Plattformbetreibern in die Preissetzung von Händlern
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 AEUV; Vorteilsabschöpfung nach § 34 Abs. 1 GWB (Az. B2-73/20)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten 379.504 €
Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest.
Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.
Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Bekanntmachung nach § 57 GwG – Bezirksregierung Arnsberg Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig Anordnung
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).
Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.
Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung (Nr. 184/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen 195.000 €
Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.
Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Betroffenenrechte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- Zwischenbilanz 2025: HmbBfDI verhängt Bußgelder von insgesamt 775.000 Euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.07.2025 Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG und 16 Händlerinnen (in der Quelle nicht namentlich genannt)WEKO büsst 16 Händlerinnen der Einkaufskooperation Markant mit rund 28 Mio. CHF 29,9 Mio. €
Die WEKO hielt gemeinsam über die Kooperation Markant ausgehandelte Einkaufsrabatte für zulässig, nicht aber intransparente Rückvergütungen: Lieferantinnen mussten ein immer teureres Dienstleistungspaket von Markant beziehen, deren Entgelt Markant teilweise verdeckt an 16 Händlerinnen auszahlte, und wer nicht zustimmte, sah sich kollektiven Gegenmassnahmen bis zur Auslistung gegenüber. Die WEKO wertete dies als unzulässige einkaufsseitige Preisabrede und büsste die 16 Händlerinnen mit insgesamt rund 28 Mio. CHF. Der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Einkaufskooperationen dürfen Verhandlungsmacht bündeln, aber Vergütungen an die Mitglieder müssen gegenüber den Lieferanten offen ausgewiesen und dürfen nicht mit kollektivem Druck durchgesetzt werden.
Einkaufskooperationen im Handel: Grenzen gemeinsamer Verhandlungsmacht
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellgesetz (KG): unzulässige einkaufsseitige Preisabrede
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 28.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.
- WEKO-Medienmitteilung vom 08.07.2025: WEKO schafft Praxis zu Einkaufskooperationen Pressemitteilung einer Behörde
- Newsroom-Schnittstelle der Bundesverwaltung: Volltext der WEKO-Medienmitteilung vom 08.07.2025 (weko_5848) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement 7.000 €
Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.
Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.
GwG-Pflichten im Kunsthandel
- Behörde / Gericht
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Bekanntmachungen gemäß § 57 GwG – Landesdirektion Sachsen (lfd. Nr. 36) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbHBundeskartellamt: Geldbußen gegen Sennheiser und Sonova wegen Preisbindung Bußgeld
Sennheiser stimmte mindestens seit 2015 mit Händlern die Endverbraucherpreise für Premium-Kopfhörer ab, überwachte sie mit Preisvergleichsdiensten und Spezialsoftware und intervenierte bei zu niedrigen Preisen; Sonova führte dies nach Übernahme des Geschäftsbereichs im März 2022 bis September 2022 fort. Die Beschäftigten waren kartellrechtlich geschult, nutzten das Wissen aber zur Verschleierung (Code-Sprache). Das Bundeskartellamt verhängte im Settlement-Verfahren Geldbußen gegen beide Unternehmen; die Bescheide sind rechtskräftig.
Preisbeobachtungssoftware ist kein Freibrief: Wer auf Abweichungen mit Druck auf Händler reagiert, betreibt verbotene Preisbindung.
Preisgespräche mit Händlern und Preismonitoring
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation und Settlement
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Audioprodukte-Hersteller Sennheiser und Sonova Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.03.2025 Adidas (Sportartikelhersteller)LG Nürnberg-Fürth: Adidas darf nicht pauschal „klimaneutral bis 2050“ werben Sonstiges
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Adidas auf Klage eines Verbraucherverbands, die frühere Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein“ auf der Unternehmenswebseite zu unterlassen und Abmahnkosten zu erstatten. Die Aussage erwecke den Eindruck, das Ziel werde allein durch eigene Emissionsminderung erreicht, obwohl auch Grünstromzertifikate eingesetzt werden sollen; ein Hinweis nur im verlinkten Geschäftsbericht genüge nicht. Das Urteil war laut Pressemitteilung des Gerichts vom 26.03.2025 nicht rechtskräftig; ob Berufung eingelegt wurde, ist hier nicht bekannt.
Auch Klimaziele auf der Unternehmenswebseite gelten als Werbung und müssen dort selbst offenlegen, welche Rolle Kompensation spielt.
Klimaziele auf der Unternehmenswebseite als Werbung
- Behörde / Gericht
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- UWG (irreführende Werbung); Az. 3 HK O 6524/24
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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28.01.2025 OGH erhöht Gun-Jumping-Geldbuße gegen Lebensmittelhändler von 1,5 auf 70 Mio. € 70 Mio. €
Ein im Beschluss anonymisierter Lebensmitteleinzelhandelskonzern (R*) hatte über seine Tochtergesellschaft mit einem langjährigen Pachtvertrag über eine Filialfläche in einem Einkaufszentrum einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss ohne fusionskontrollrechtliche Freigabe durchgeführt (1. Juli 2018 bis 20. September 2022). Das Kartellgericht verhängte 1,5 Mio. €; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte die Geldbuße auf 70 Mio. € fest, wobei er den Konzernumsatz von 92,3 Mrd. € und eine frühere Geldbuße wegen verbotener Durchführung berücksichtigte.
Auch die Übernahme von Filialen per Miet- oder Pachtvertrag kann ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss sein – Expansionsabteilungen müssen die Fusionskontrolle prüfen.
Anmeldepflicht bei Standortübernahmen durch Miet- oder Pachtverträge
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- OGH 16 Ok 5/24g vom 28.01.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.08.2024 DSB: 1,5 Mio. Euro gegen Handelskette wegen Kameras auf SB-Kassen, PIN-Feld und Umgebung 1,5 Mio. €
Eine Handelsgesellschaft (Name pseudonymisiert) filmte in einer Filiale 2022 mit neun Kameras u. a. die Selbstbedienungskassen samt Tastatur des Bankomat-Terminals sowie öffentliche Flächen, Haltestellen und Nachbargrundstücke. Die DSB verhängte 1,5 Mio. Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage und Verstoßes gegen die Datenminimierung; das BVwG bestätigte die Höhe am 25.07.2025, eine Revision ist anhängig.
Kameras im Handel eng auf den Schutzzweck ausrichten – PIN-Eingaben, öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke gehören nicht ins Bild.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- RIS, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (Suche) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2026 · Direktlink
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20.06.2024 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Nahrungsergänzungsmittel beauftragteBNetzA: 200.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Nahrungsergänzungsmittel 200.000 €
Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Nahrungsergänzungsmittel in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 200.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die amtliche Liste nennt nur Rolle, Werbegegenstand und Betrag.
Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.06.2026 · Direktlink
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22.09.2023 ein deutscher Outdoor-HändlerHamburg: Anordnung zur Arbeitszeiterfassung gegen Outdoor-Händler hält vor VG Anordnung
Nach einer anonymen Beschwerde über Sonntagsarbeit und zu lange Arbeitstage ordnete das Hamburger Amt für Arbeitsschutz am 22.09.2023 gegenüber einem der größten Outdoor-Händler Europas an, die tatsächlichen Arbeitszeiten aller Beschäftigten, auch in Vertrauensarbeitszeit, mit Beginn, Ende und Dauer aufzuzeichnen und Aufzeichnungen vorzulegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage am 21.08.2024 im Wesentlichen ab und sah § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ArbSchG als tragfähige Grundlage; nur ein Teil einer Ziffer hatte sich erledigt.
Vertrauensarbeitszeit befreit nicht von der Zeiterfassung; Arbeitsschutzbehörden können sie per Anordnung durchsetzen, ohne auf ein neues Gesetz zu warten.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit
- Behörde / Gericht
- Amt für Arbeitsschutz Hamburg (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz); bestätigt durch Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 15
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ArbSchG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (Aufzeichnungsanordnung); § 17 Abs. 4 ArbZG (Vorlage von Arbeitszeitaufzeichnungen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- VG Hamburg, Urteil vom 21.08.2024, 15 K 964/24 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.09.2025 · Direktlink
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26.07.2023 eine deutsche DrogeriemarktketteLG Karlsruhe untersagt Drogeriemarktkette Werbung mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ Anordnung
Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe verurteilte das Landgericht Karlsruhe eine deutsche Drogeriemarktkette, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche auf der Verpackung nicht mehr als „klimaneutral“ und ein Spülmittel nicht als „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben. Bei zwei Produkten fehlten nach Auffassung des Gerichts auf der Verpackung wesentliche Informationen zum Begriff; zudem könne die CO2-Kompensation unter anderem über ein befristetes Waldschutzprojekt die versprochene dauerhafte Klimaneutralität grundsätzlich nicht einlösen.
Wer mit Klimaneutralität durch Kompensation wirbt, muss auf der Verpackung selbst erklären, was kompensiert wird, und darf keine Dauerwirkung versprechen, die befristete Projekte nicht leisten.
Klimaneutral-Claims auf Basis von CO2-Kompensation
- Behörde / Gericht
- Landgericht Karlsruhe, Kammer für Handelssachen
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 5a Abs. 1 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.07.2023
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink
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12.07.2023 ein deutscher ModekonzernModekonzern: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2021 zu spät 112.000 €
Der Modekonzern hatte nicht rechtzeitig bekannt gegeben, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 öffentlich zugänglich war. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Wiederkehrende Publizitätspflichten wie die Hinweisbekanntmachung gehören mit Frist und Verantwortlichem in den Finanzkalender.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 25.07.2023
- BaFin, Maßnahmen und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink
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11.11.2022 eine deutsche DrogeriemarktketteOLG Düsseldorf: 20 Mio. Euro Geldbuße gegen Drogeriemarktkette im Kaffeekartell 20 Mio. €
Das OLG Düsseldorf verurteilte eine Drogeriemarktkette wegen ihrer Beteiligung am sogenannten Kaffeekartell – Abstimmungen zwischen einem Kaffeeröster und Händlern über Verkaufspreise vor allem von Filterkaffee in den Jahren 2004 bis 2008 – zu einer Geldbuße von 20 Mio. Euro. Das Bundeskartellamt hatte Ende 2015 5,25 Mio. Euro festgesetzt; ein erstes OLG-Urteil über 30 Mio. Euro (2018) und ein späteres Verwerfungsurteil hob der BGH auf, sodass erst die dritte Hauptverhandlung nach einer Verständigung zum Urteil führte.
Auch ein Händler ohne treibende Rolle haftet als Kartellbeteiligter, wenn er Verkaufspreise mit einem Lieferanten abstimmt.
Preisabstimmungen zwischen Hersteller und Handel
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Vorsätzliche Kartellordnungswidrigkeit; Az. V 1 Kart 1/22 (OWi)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Verfahrensdauer von mehr als zwölf Jahren, Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach einer Verständigung, keine treibende Rolle im Kartell und vergleichsweise geringe Marktbedeutung im Kaffeeabsatz.
- Veröffentlicht
- 14.11.2022
- OLG Düsseldorf: 'Kaffeekartell': Bußgeldverfahren gegen die Dirk Rossmann GmbH beendet (Nr. 29/2022) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.11.2024 · Direktlink
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20.09.2022 eine deutsche Konzerntochter im OnlinehandelBlnBDI: 525.000 Euro wegen Interessenkonflikt des Datenschutzbeauftragten im Konzern 525.000 €
Die Berliner Datenschutzaufsicht verhängte 525.000 Euro gegen die Tochter eines Berliner Handelskonzerns, weil deren betrieblicher Datenschutzbeauftragter zugleich zwei Konzern-Dienstleister führte, die im Auftrag dieses Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiteten, und sich damit selbst hätte kontrollieren müssen. Trotz einer Verwarnung aus dem Jahr 2021 hielt das Unternehmen fast ein Jahr an der Benennung fest; mildernd wirkten die Zusammenarbeit und die Abstellung des Verstoßes im laufenden Verfahren.
Konzern-Datenschutzbeauftragte dürfen keine Leitungsfunktion bei verbundenen Dienstleistern haben, die sie kontrollieren sollen.
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte des Datenschutzbeauftragten
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Umfangreiche Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde; Verstoß noch während des Bußgeldverfahrens abgestellt.
- Veröffentlicht
- 20.09.2022
- BlnBDI, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2024 · Direktlink