Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Bundeskartellamt 6 Mio. € 80 % · 1 Fall
- Oberlandesgericht Stuttgart, 7. Strafsenat (Az. 7 St 3 BJs 119/23) 880.000 € 12 % · 1 Fall
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor) 379.504 € 5 % · 1 Fall
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) 195.000 € 3 % · 1 Fall
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor) 7.000 € 0 % · 1 Fall
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24 — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 880.000 € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 2 | 6,01 Mio. € |
| Q3 2025 | 1 | 195.000 € |
| Q4 2025 | 2 | 379.504 € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
6 Fälle
16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten 379.504 €
Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest. Als verantwortliche Person wird Karl-Ernst Hardeck für die Gesellschaft genannt.
Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.
Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Bekanntmachung nennt Karl-Ernst Hardeck als für den Verstoß verantwortliche Person
- Bekanntmachung nach § 57 GwG – Bezirksregierung Arnsberg Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig Anordnung
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).
Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.
Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung (Nr. 184/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen 195.000 €
Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.
Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Betroffenenrechte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- Zwischenbilanz 2025: HmbBfDI verhängt Bußgelder von insgesamt 775.000 Euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement 7.000 €
Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.
Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.
GwG-Pflichten im Kunsthandel
- Behörde / Gericht
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Bekanntmachungen gemäß § 57 GwG – Landesdirektion Sachsen (lfd. Nr. 36) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbHBundeskartellamt: knapp 6 Mio. € gegen Sennheiser und Sonova wegen Preisbindung 6 Mio. €
Sennheiser stimmte mindestens seit 2015 mit Händlern die Endverbraucherpreise für Premium-Kopfhörer ab, überwachte sie mit Preisvergleichsdiensten und Spezialsoftware und intervenierte bei zu niedrigen Preisen; Sonova führte dies nach Übernahme des Geschäftsbereichs im März 2022 bis September 2022 fort. Die Beschäftigten waren kartellrechtlich geschult, nutzten das Wissen aber zur Verschleierung (Code-Sprache). Das Bundeskartellamt verhängte knapp 6 Mio. € gegen beide Unternehmen und drei verantwortliche Mitarbeitende (Settlement).
Preisbeobachtungssoftware ist kein Freibrief: Wer auf Abweichungen mit Druck auf Händler reagiert, betreibt verbotene Preisbindung – und Mitarbeitende haften persönlich.
Preisgespräche mit Händlern und Preismonitoring
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation und Settlement
- Haftung von Führungskräften
- Geldbußen gegen drei verantwortliche Mitarbeitende (nicht namentlich genannt)
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Audioprodukte-Hersteller Sennheiser und Sonova Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.07.2024 Elektronik für Orlan-10-Drohnen: 6 Jahre 9 Monate Haft für Saarländer Händler 880.000 €
Ein 59-jähriger Deutsch-Russe lieferte von Januar 2020 bis Mai 2023 in 54 Fällen über 120.000 Elektronikbauteile an russische Rüstungshersteller, u. a. für die Aufklärungsdrohne Orlan 10, und gab nach Februar 2022 Scheinempfänger in Hongkong und Kirgisistan an. Das OLG Stuttgart verurteilte ihn zu sechs Jahren und neun Monaten, eine Mitangeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von 880.000 Euro an.
Elektronikhändler müssen Endverwender prüfen: Standardbauteile landen in russischen Drohnen, und Scheinempfänger in Drittländern schützen nicht vor Strafe.
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Stuttgart, 7. Strafsenat (Az. 7 St 3 BJs 119/23)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- § 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer zweier Handelsunternehmen persönlich zu Haftstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 17.07.2024
- OLG Stuttgart, 7. Strafsenat: Zwei Angeklagte wegen Lieferung von Elektronikbauteilen für militärisches Gerät nach Russland verurteilt (17.07.2024) Pressemitteilung eines Gerichts
- Generalbundesanwalt: Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben (05.03.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink