Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- Frankreich 94,9 Mio. € 71 % · 8 Fälle
- Slowakei 22,3 Mio. € 17 % · 2 Fälle
- Portugal 9,26 Mio. € 7 % · 4 Fälle
- Schweden 3,26 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Finnland 1,5 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Spanien 1,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Irland 760.000 € 1 % · 2 Fälle
- Italien 324.000 € 0 % · 2 Fälle
- Kroatien 190.000 € 0 % · 1 Fall
- Bulgarien 56.819 € 0 % · 2 Fälle
- 12 weitere160.999 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 96,3 Mio. € 72 % · 14 Fälle
- Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratórií 14,6 Mio. € 11 % · 1 Fall
- PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs) 7,8 Mio. € 6 % · 1 Fall
- IQVIA Operations France 5 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Doctolib 4,67 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Balt USA LLC (Balt-Gruppe) 1,77 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Attendo Suomi Oy 1,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U. 1,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Hôpital Privé de la Loire 500.000 € 0 % · 1 Fall
- Health Service Executive (HSE) 300.000 € 0 % · 1 Fall
- 11 weitere161.761 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 3 | 88,6 Mio. € |
| 2023 | 5 | 2,53 Mio. € |
| 2024 | 9 | 5,42 Mio. € |
| 2025 | 9 | 7,39 Mio. € |
| 2026 | 12 | 30 Mio. € |
38 Fälle
03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin 24.000 €
Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).
Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.
Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante privacy, azienda sanitaria di Udine sanzionata per 24mila euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 616 del 3 settembre 2026 [10293994] (ASUFC) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten 500.000 €
Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).
Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.
Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32, Art. 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Sanction : amende de 500 000 euros à l'encontre de l'Hôpital Privé de la Loire Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-009 du 21 juillet 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen 25.000 €
Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.
Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.
Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Επιβολή προστίμου σε νοσοκομείο (Απόφαση 13/2026) Entscheidung einer Behörde
- Απόφαση 13/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs 52.097 €
Auf Antrag eines Konkurrenten prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 591 от 25.06.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore 300.000 €
Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.
Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.
Ransomware-Schutz klinischer Systeme
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- DPC: Inquiry into Midlands Regional Hospital Tullamore (IN-19-9-4) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern 5 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.
Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.
Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- CNIL: Données de santé : sanction de 5 millions d'euros à l'encontre de la société IQVIA (28.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-008 du 26 mai 2026 concernant la société IQVIA OPERATIONS FRANCE Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker 14,6 Mio. €
Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.
Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel laboratórií a uložil pokuty takmer 15 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln Anordnung
Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.
Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.
Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus isikuandmete kaitse asjas nr 2.1-1/24/397-890-38 (Fullgevity OÜ), 16.04.2026 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage 1.274 €
Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.
Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.
- NAIH-273-7/2026 – Jogalap nélküli hozzáférés az EESZT rendszeréhez Entscheidung einer Behörde
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro 1.999 €
Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.
Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.
Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 20.02.2026 (SC Hayat Dent SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.01.2026 PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs)Arzneimittelkartell dank Whistleblower: 7,8 Mio. EUR gegen PHOENIX und TRANSMEDIC 7,8 Mio. €
Die beiden Unternehmen sprachen sich bei Ausschreibungen der Allgemeinen Krankenversicherung über Arzneimittellieferungen (2017–2020) ab. Aufgedeckt wurde das Kartell erstmals mit Hinweisen eines Whistleblowers; PHOENIX erhielt 7.595.200 EUR und ein einjähriges, TRANSMEDIC 201.800 EUR und ein dreijähriges Vergabeverbot (erstinstanzlich).
Whistleblower erhalten in der Slowakei eine Prämie – interne Meldewege sollten schneller sein als der Weg zur Behörde.
Bid-Rigging bei öffentlichen Ausschreibungen; Hinweisgeberkanäle
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- PHOENIX: Vergleich mit 30 % Bußgeldminderung und verkürzter Vergabesperre.
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- KARTELY: PMÚ aj vďaka whistleblowerovi odhalil kartel v dodávkach liekov a uložil pokuty takmer 7,8 milióna eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.11.2025 IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U.AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen Klinikbetreiber IDCQ wegen entsorgter Patientenaufnahmen 1,2 Mio. €
Ein Krankenhaus der Gruppe hatte frühere MRT-Aufnahmen, die ein Patient zum Vergleich mitgebracht hatte, nach Ablauf einer internen Abholfrist aus dem Archiv entfernt, sodass sie nicht mehr verfügbar waren. Die AEPD verhängte je 100.000 Euro wegen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage (Art. 9 und Art. 6) und 1.000.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes durch Technikgestaltung im Verfahren (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro.
Von Patienten überlassene Unterlagen sind Gesundheitsdaten und dürfen nicht nach internen Aufräumfristen vernichtet werden.
Umgang mit von Patienten übergebenen Gesundheitsunterlagen
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 6, 9, 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- AEPD, Resolución PS/00288/2024 (EXP202402851), IDCQ Hospitales y Sanidad Entscheidung einer Behörde
- BOE: Resolución de 4 de marzo de 2026 der AEPD, Sanktionen über 1 Mio. Euro Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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06.11.2025 DoctolibFrankreich: 4,665 Mio. € gegen Doctolib wegen Missbrauchs bei Arzt-Terminbuchung 4,67 Mio. €
Doctolib band Ärzte mit Exklusivitätsklauseln, koppelte die Telemedizin an das Terminbuchungs-Abo und übernahm 2018 den wichtigsten Konkurrenten, um ihn auszuschalten (Entscheidung 25-D-06). Geldbußen: 4,615 Mio. € für Exklusivität und Kopplung, 50.000 € für die Übernahme.
Plattformen mit hohen Marktanteilen müssen Exklusivitätsklauseln, Kopplungsangebote und Übernahmen von Rivalen kartellrechtlich prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV, Art. L.420-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- L'Autorité de la concurrence sanctionne Doctolib à hauteur de 4 665 000 euros Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 25-D-06 relative à des pratiques mises en œuvre dans le secteur de la prise de rendez-vous médicaux en ligne Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben Anordnung
Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.
Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.
Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1-1/25/737-1585-20 (Nura OÜ), 13.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN 2.669 €
In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.
Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.
Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.
- Prezes firmy nie może być jednocześnie IOD. Kara dla spółki Specer Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.7.2025 z 12 września 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron Anordnung
Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.
Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.
Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).
Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.
Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 27.5.2025 (verkkoapteekin seurantateknologiat) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Hallinto-oikeudelta päätös Yliopiston Apteekille määrätystä seuraamusmaksusta (2.6.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Yliopiston Apteekille määrätyn 1,1 miljoonan euron seuraamusmaksun (01.06.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB 20.000 €
Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.
Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.
Berichtigungsanfragen zügig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- IDPC Decision CDP/COMP/282/2024 Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.03.2025 Attendo Suomi OyAttendo: 1,5 Mio. EUR, weil während einer Kartell-Nachprüfung Chats gelöscht wurden 1,5 Mio. €
Das Marktgericht verhängte gegen den Pflegedienstleister Attendo Suomi Oy eine Sanktionszahlung von 1.500.000 EUR wegen Behinderung einer unangekündigten Nachprüfung der Wettbewerbsbehörde im Januar 2023: Eine Führungskraft löschte nach Beginn der Nachprüfung auf einem auch dienstlich genutzten Mobiltelefon Chatverläufe und das Anrufprotokoll. Es war die erste Sanktion wegen eines solchen Verfahrensverstoßes in Finnland; die Behörde hatte 4.373.760 EUR beantragt, das Gericht gab Attendos eigenen Maßnahmen, darunter der raschen Wiederherstellung der gelöschten Chats, deutlich mehr Gewicht.
Mit Beginn einer Nachprüfung gilt ein sofortiges Lösch- und Änderungsverbot für alle dienstlich genutzten Geräte und Messenger – das muss jede Führungskraft wissen.
Verhalten bei unangekündigten Nachprüfungen (Dawn Raids)
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 37 a § 1 mom. 1 kohta i. V. m. 35 § und 37 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schulungen und Anweisungen der Beschäftigten zum Verhalten bei Nachprüfungen schon vor dem Vorfall; rasche Wiederherstellung und Übergabe der gelöschten Chats aus einer Sicherung; kein erlangter Vorteil und keine früheren Sanktionen wegen Verfahrensverstößen.
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink