Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Information Regulator (South Africa) 5.062 € 100 % · 2 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Lancet Laboratories 5.062 € 100 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | – |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 5.062 € |
| 2026 | 0 | – |
2 Fälle
13.11.2025 Lancet LaboratoriesInformation Regulator: 100.000 ZAR gegen Lancet Laboratories, Datenpannen nicht gemeldet 5.062 €
Eine Prüfung nach mehreren Sicherheitsvorfällen ergab, dass das Laborunternehmen die Vorfälle weder dem Information Regulator noch den betroffenen Personen gemeldet hatte. Nach einer Enforcement Notice, die es nicht befolgte, erhielt es eine Infringement Notice mit 100.000 ZAR Geldbuße, die inzwischen bezahlt ist.
Datenpannen müssen sowohl der Aufsicht als auch den Betroffenen gemeldet werden; wer mehrere Vorfälle nicht meldet, zieht eine Prüfung und Sanktionen nach sich.
Meldung von Datenpannen an Aufsicht und Betroffene
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), s. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.
- Information Regulator: Media briefing – high-level cases on POPIA and PAIA (13.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.08.2023 eine südafrikanische ApothekenketteApothekenkette: Anordnung nach Datenleck beim Dienstleister mit rund 3,6 Mio. Datensätzen Anordnung
Unbefugte hatten im April/Mai 2022 per Brute-Force-Angriff bei einem Dienstleister auf rund 3,6 Mio. Datensätze (Namen, E-Mail-Adressen, Mobilnummern) aus dem E-Statement-Dienst der Apothekenkette zugegriffen; die Behörde stellte schwache Passwörter, fehlendes Monitoring, einen fehlenden schriftlichen Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter und die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen fest. Mit dem Enforcement Notice vom 31. August 2023 ordnete sie u. a. eine Datenschutz-Folgenabschätzung, einen Incident-Response-Plan, Maßnahmen nach PCI DSS und schriftliche Verträge mit allen Auftragsverarbeitern an; im März 2024 bestätigte sie die Umsetzung und schloss den Fall.
Wer Kundendaten an Dienstleister gibt, braucht einen Vertrag mit Sicherheits- und Meldepflichten – und muss Betroffene nach einem Vorfall selbst benachrichtigen.
Passwortsicherheit und Steuerung von Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Sections 19(1)(b), 19(2), 19(3), 21(1) und 22(1)(b) Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 01.09.2023
- Information Regulator (South Africa), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.08.2025 · Direktlink