Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- USA 4,79 Mrd. € 57 % · 95 Fälle
- EU 1,56 Mrd. € 18 % · 255 Fälle
- Vereinigtes Königreich 940,6 Mio. € 11 % · 87 Fälle
- Australien 426,4 Mio. € 5 % · 20 Fälle
- Südkorea 235,2 Mio. € 3 % · 9 Fälle
- Brasilien 151,1 Mio. € 2 % · 11 Fälle
- Kanada 144,6 Mio. € 2 % · 43 Fälle
- Vereinigte Arabische Emirate 73,2 Mio. € 1 % · 34 Fälle
- Schweiz 41,6 Mio. € 0 % · 20 Fälle
- Singapur 29,8 Mio. € 0 % · 9 Fälle
- 7 weitere71 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 2,32 Mrd. € 27 % · 47 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1,98 Mrd. € 23 % · 217 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 1,73 Mrd. € 20 % · 224 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 1,24 Mrd. € 15 % · 34 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 400 Mio. € 5 % · 15 Fälle
- Sonstiges 281,5 Mio. € 3 % · 2 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 209,8 Mio. € 2 % · 30 Fälle
- Korruption und Bestechung 108,9 Mio. € 1 % · 6 Fälle
- Datenschutz 102,7 Mio. € 1 % · 64 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 63,3 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- 2 weitere17,9 Mio. €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 5,37 Mrd. € 63 % · 260 Fälle
- HSBC Bank plc 267,5 Mio. € 3 % · 1 Fall
- GVA Capital Ltd. 186,3 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred) 182,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
- KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana Bank 158,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei) 126,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- UBS Financial Services Inc. 115,3 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus) 108,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (Crédit Agricole CIB) 88,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Two Sigma Investments LP und Two Sigma Advisers LP 87,6 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 370 weitere1,77 Mrd. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 44 | 2,5 Mrd. € |
| 2023 | 125 | 2,14 Mrd. € |
| 2024 | 150 | 1,05 Mrd. € |
| 2025 | 202 | 1,55 Mrd. € |
| 2026 | 131 | 1,23 Mrd. € |
652 Fälle
22.09.2026 OTC Link LLCOTC Link: 575.000 USD – Sicherheitsrichtlinien trotz Prüfhinweisen nie fertig 501.614 €
Die Betreiberin des Handelssystems OTC Link ATS hatte von 2016 bis 2025 keine vollständigen, nach Regulation SCI vorgeschriebenen Richtlinien zu Systemsicherheit, Zugriffskontrolle und Schwachstellenmanagement. Obwohl die SEC-Prüfer die Lücken bei mehreren Prüfungen beanstandet hatten, blieben Entwürfe unfertig; die SEC sprach eine Rüge aus und verhängte 575.000 USD.
Prüfungsfeststellungen der Aufsicht müssen mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgt werden – wiederholt offene Punkte werden teuer.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Regulation SCI, Rule 1001(a)(1)–(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 575.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- SEC Censures OTC Link LLC for Repeated Compliance Failures Related to Regulation SCI (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten 87,1 Mio. €
Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und eine weitere Vergleichspartei gemeinsam 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.
Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- FleetCor Agrees to Pay $100 Million to Resolve Administrative Action After Federal Court Finds It Violated the FTC Act Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Fleetcor Technologies, In the Matter of (Docket 9403) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.09.2026 PFC Technologies Co., Ltd. (vormals PeopleFund Company)P2P-Kreditplattform gab Kundendaten ohne Einwilligung weiter: FSS sanktioniert PFC 45.990 €
Laut Sanktionsveröffentlichung des Financial Supervisory Service (FSS) übermittelte die Online-Kreditvermittlungsplattform PFC Technologies am 28. September 2022 die Personenkennnummern von 8.497 Kunden ohne deren Einwilligung an einen Dritten, um die Fehlerquote eines neuen Dienstes für Hypothekenkunden zu berechnen, und erhielt von diesem ebenfalls ohne Einwilligung Kreditinformationen zu denselben Kunden (etwa Adresse und amtlicher Wert ihrer Immobilien); zudem hatte sie bei Prüfungsbeginn keine Passwortregeln gegen leicht zu erratende Zahlen umgesetzt. Die Sanktion vom 17. September 2026 umfasst eine institutionelle Verwarnung, eine Geldbuße (과태료) von 24 Mio. KRW und eine Geldauflage (과징금) von 49 Mio. KRW, zusammen 73 Mio. KRW.
Auch für interne Tests und Qualitätsmessungen dürfen Kundendaten nur mit Einwilligung oder klarer Rechtsgrundlage an Dritte gehen.
Einwilligung bei Weitergabe von Kreditdaten und Passwortregeln
- Behörde / Gericht
- Financial Supervisory Service (FSS)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 19, 32 und 34 Credit Information Use and Protection Act; Art. 16, 28 und 29 Durchführungsverordnung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 73.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- FSS 제재내용 공개 (Sanktionsveröffentlichung), 피에프씨테크놀로지스 주식회사, 17.09.2026 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FSS-PDF: 피에프씨테크놀로지스 제재내용 공개안 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern 177.187 €
Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.
Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- FI ger AIFM Capital en anmärkning och en sanktionsavgift (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln Anordnung
Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.
Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Finantsinspektsioon tegi Wallester AS-ile ettekirjutuse (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung 1,49 Mio. €
Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.
Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.
- SARB Media release, 11 September 2026: Prudential Authority imposes administrative sanctions on Capitec Bank Limited Pressemitteilung einer Behörde
- SARB/Prudential Authority: Administrative sanctions (Banks), frühere Einträge Capitec Bank Limited (2015 und 20.12.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- SARB Media release, 20 December 2024: South African Reserve Bank imposes administrative sanctions on Capitec Bank Limited (Vorsanktion, 56,25 Mio. ZAR) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs 5,51 Mio. €
Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).
Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Provvedimento n. 613 del 3 settembre 2026 (BBVA Italia) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen 97.622 €
Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.
Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – EM@NEY P.L.C. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt Anordnung
Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.
Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.
KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern
- Behörde / Gericht
- Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- BNB, Publication de la décision relative à Wise Europe SA en application de l’article 98/1 juncto 135, § 3 de la loi du 18 septembre 2017 Entscheidung einer Behörde
- BNB, Publication relative à Wise Europe S.A. en application de l’article 93, § 2, 1° de la loi du 18 septembre 2017 Pressemitteilung einer Behörde
- BNB, Publication de décisions individuelles – Wise Europe SA (25 août 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen Anordnung
Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.
Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.
Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung 53.459 €
Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.
Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.
Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards
- Behörde / Gericht
- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.
- FMA Liechtenstein: Enforcement und Sanktionen – anonymisiert veröffentlichte Sanktionen (Eintrag 21. August 2026, CHF 50 000) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt 11,5 Mio. €
Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.
Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.
Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.
- Chairman of the Czech Competition Authority Definitively Confirms Fines for Meal Voucher Issuers’ Cartel Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft 3,62 Mio. €
Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.
Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.
Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft
- Behörde / Gericht
- Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- Banco Central do Brasil: Processo Administrativo Sancionador PE 280965 – Relatório, Voto und Decisão 2349/2026-COPAS vom 12.08.2026 Entscheidung einer Behörde
- Banco Central do Brasil: Penalidades aplicadas em PAS (Gepad_QuadroPenalidades), PAS 280965 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e InvestimentoLebes Financeira: 2,58 Mio. BRL wegen Krediten an nahestehende Partei über dem Limit 432.774 €
Der BCB-Sanktionsausschuss COPAS verhängte gegen Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e Investimento eine Geldbuße von 2.576.000,00 BRL, weil sie von Januar 2022 bis März 2023 unzulässige Kreditgeschäfte mit einer nahestehenden Gesellschaft betrieb: Ihr Bankkorrespondent behielt eingezogene Kreditraten ein, die Rückstände erreichten Ende November 2022 147 Mio. BRL bzw. 207,66 % des bereinigten Eigenkapitals bei einem Limit von 10 %. Hinzu kam ein über eine dritte Gesellschaft geleiteter Kredit von 20 Mio. BRL. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Behält ein verbundener Vertriebspartner Kundengelder ein, entsteht daraus schnell ein verbotener Kredit an eine nahestehende Partei.
- Behörde / Gericht
- Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Lei 13.506/2017, Art. 3 II; Lei 4.595/1964, Art. 34 § 3 V d und § 4 I; Resolução CMN 4.693/2018, Arts. 5, 6 und 7 II
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 2.576.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- BCB – PAS PE 293627, Relatório, Voto e Decisão 2351/2026-COPAS de 12 de agosto de 2026 (Lebes Financeira S.A.) Entscheidung einer Behörde
- BCB – Quadro geral de penalidades em PAS (OData), PAS 293627 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen 5,54 Mio. €
Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.
Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.
Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Citibank, N.A., London Branch Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds 4,47 Mio. €
Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.
Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.
Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Supreme Court of NSW – In the matter of Fiducian Investment Management Services Pty Ltd [2026] NSWSC 959 (Decision date 11.08.2026) Gerichtsentscheidung
- ASIC 26-191MR – Court orders Fiducian Investment Management Services to pay $7.3 million penalty over operation of ESG fund (12.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.08.2026 Your Neighbourhood Credit Union LimitedFINTRAC: Geldbuße von 16.500 CAD gegen Your Neighbourhood Credit Union Limited wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 10.243 €
Your Neighbourhood Credit Union Limited ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. August 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 16.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 16.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.08.2026.
- Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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05.08.2026 Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A. (PKO BP)PKO BP: 47,5 Mio. PLN wegen Mängeln bei strukturierten Einlagen 11 Mio. €
Die KNF verhängte gegen PKO BP fünf Geldbußen von zusammen 47.500.000 PLN im Zusammenhang mit strukturierten Einlagen: 26 Mio. PLN, weil Kunden nicht über bestehende Interessenkonflikte informiert wurden, je 8 Mio. PLN für die fehlende Analyse von Kosten und Gebühren sowie für eine unpräzise Festlegung von Risikokategorie und Zielmarkt, 4 Mio. PLN für Vertrieb ohne Prüfung der Zielmarkt-Eignung und 1,5 Mio. PLN für irreführende Verkaufsunterlagen zu zwei Produkten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer strukturierte Produkte vertreibt, muss Interessenkonflikte offenlegen, Kosten gegen den Kundennutzen prüfen und den Zielmarkt konkret bestimmen.
Interessenkonflikte und Produktüberwachung bei Anlageprodukten für Privatkunden
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 88c Abs. 1 und 2, Art. 88m Abs. 5 und 9 Prawo bankowe i. V. m. Verordnung des Finanzministers vom 21.01.2019 über Dienstleistungen der Banken bei strukturierten Einlagen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 47.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
- KNF: Nałożenie kar pieniężnych na PKO BP SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Wykaz kar nałożonych przez Komisję Nadzoru Finansowego w 2026 roku (Lp. 41) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln 216.375 €
Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.
Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
- New York State Department of Financial Services Secures Cybersecurity Settlement with Order Express, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink