Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 1,22 Mrd. € 44 % · 79 Fälle
- GVA Capital Ltd. 186,3 Mio. € 7 % · 1 Fall
- The Toronto-Dominion Bank 113 Mio. € 4 % · 1 Fall
- UBS Financial Services Inc. 108,4 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus) 108,1 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Two Sigma Investments LP und Two Sigma Advisers LP 87,6 Mio. € 3 % · 1 Fall
- FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.) 87,1 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Canaccord Genuity LLC 69,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- J.P. Morgan SE 57,2 Mio. € 2 % · 2 Fälle
- Nationwide Building Society 50,4 Mio. € 2 % · 1 Fall
- 206 weitere697,4 Mio. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | — |
1 Fall
25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen Anordnung
Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.
Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.
Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink