Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
4,12 Mio. €Summe der Geldbeträge
4,12 Mio. €Größter Einzelfall: Hyundai Marine & Fire Insurance Co., Ltd.
4,12 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 202414,12 Mio. €
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

11.12.2024 Hyundai Marine & Fire Insurance Co., Ltd.Hyundai Marine & Fire: 6,198 Mrd. KRW für manipulatives Einwilligungs-Pop-up SüdkoreaWerbung und Einwilligung 4,12 Mio. €

Hyundai Marine & Fire Insurance zeigte Nutzern seines Online-Prämienrechners für Kfz-Versicherungen, die eine Einwilligung in Produktwerbung abgelehnt hatten, ein erneutes Pop-up, vertauschte im Juli 2022 die Wirkung von dessen Schaltflächen und nannte darin weder die Datenverarbeitung noch die Pflichtangaben; die so erlangten Zustimmungen waren unwirksam, und andere Versicherer übernahmen das Muster. Die Behörde verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 6.198.000.000 KRW und ordnete eine rechtmäßige Einwilligung, die Löschung von Daten aus abgebrochenen Prämienberechnungen sowie stärkere interne Kontrollen und eigenständige Befugnisse für den Datenschutzbeauftragten an. In derselben Sitzung wurden elf weitere Direktversicherer sanktioniert, darunter AXA General Insurance (2.715.000.000 KRW) und Hana Insurance (273.000.000 KRW). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Ablehnung, die per zweitem Pop-up in eine Zustimmung umgedreht wird, ist keine wirksame Einwilligung – Einwilligungsstrecken gehören vor dem Start zum Datenschutzbeauftragten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns bei Marketing-Einwilligungen

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법, frühere Fassung) Art. 39-3(1), Art. 31(2), Art. 21(1); Sanktion nach Art. 39-15(1) Nr. 6 a. F.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Minderung um 50 %, weil in den drei Jahren zuvor keine Geldbuße verhängt worden war, um weitere 30 % u. a. wegen Kooperation in der Untersuchung und abschließend um 40 % nach Beratung der Kommission; Erhöhung um 25 % wegen einer Verstoßdauer von Juli 2022 bis September 2023.
Haftung von Führungskräften
Marketing und Direktvertrieb konnten die Einwilligungsstrecke ohne jede Beteiligung des Datenschutzbeauftragten (CPO) gestalten; die Behörde stellte einen Verstoß gegen Art. 31(2) a. F. fest und ordnete an, dem CPO unabhängige Befugnisse zu geben.
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 6.198.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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