Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.905 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
14 Mio. €Summe der Geldbeträge
14 Mio. €Größter Einzelfall: ABN AMRO Bank N.V.
14 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 2025114 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

28.05.2025 ABN AMRO Bank N.V.OM: 14 Mio. Euro gegen ABN AMRO wegen Beihilfe zur Dividendensteuerhinterziehung NiederlandeSonstiges 14 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die ABN AMRO Bank N.V. zur außergerichtlichen Erledigung einen Strafbefehl (strafbeschikking) mit einer Geldstrafe von 14 Mio. Euro. Nach FIOD-Ermittlungen hatte die niederländische Tochter einer ausländischen Bank in Körperschaftsteuererklärungen für 2009 bis 2013 insgesamt 124 Mio. Euro Dividendensteuer verrechnet, obwohl die Aktien nur kurz um den Dividendenstichtag in den Niederlanden geparkt wurden; weil Aktien- und Derivategeschäfte mit ABN AMRO bzw. ihren Rechtsvorgängern Teil dieser Struktur waren, wirft das OM der Bank Beihilfe von Mitte 2010 bis Mitte 2013 vor. Bei der Bemessung berücksichtigte das OM die Bruttoerträge aus den Geschäften, die Kooperation der Bank und das Alter der Taten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken sollten Wertpapier- und Derivategeschäfte rund um Dividendenstichtage darauf prüfen, ob sie Gegenparteien eine unberechtigte Steuerverrechnung ermöglichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuerliche Risiken von Wertpapier- und Derivategeschäften um Dividendenstichtage

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Beihilfe (medeplichtigheid) zur vorsätzlich unrichtigen Abgabe von Steuererklärungen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation mit den Ermittlungen; lange zurückliegende Taten.
Veröffentlicht
28.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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