Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- Deutschland 58,4 Mio. € 40 % · 6 Fälle
- Irland 21,8 Mio. € 15 % · 3 Fälle
- Schweden 15,1 Mio. € 10 % · 4 Fälle
- Tschechien 11,5 Mio. € 8 % · 1 Fall
- Kroatien 7,07 Mio. € 5 % · 3 Fälle
- EU-Ebene 5,72 Mio. € 4 % · 3 Fälle
- Italien 5,69 Mio. € 4 % · 4 Fälle
- Finnland 4,59 Mio. € 3 % · 6 Fälle
- Luxemburg 3,51 Mio. € 2 % · 7 Fälle
- Malta 1,63 Mio. € 1 % · 6 Fälle
- 14 weitere9,85 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 100,5 Mio. € 69 % · 27 Fälle
- Datenschutz 20,2 Mio. € 14 % · 21 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 11,6 Mio. € 8 % · 2 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 10 Mio. € 7 % · 23 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 2,23 Mio. € 2 % · 5 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 457.759 € 0 % · 5 Fälle
- Korruption und Bestechung — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- J.P. Morgan SE 45 Mio. € 32 % · 1 Fall
- Coinbase Europe Limited 21,5 Mio. € 15 % · 1 Fall
- Ikano Bank AB 12,9 Mio. € 9 % · 1 Fall
- Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o. 11,5 Mio. € 8 % · 1 Fall
- N26 Bank AG 9,2 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia) 5,51 Mio. € 4 % · 1 Fall
- EOS Matrix d.o.o. 5,47 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Varengold Bank AG 3,8 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Scope Ratings GmbH 2,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Moody's Deutschland GmbH 2,15 Mio. € 2 % · 1 Fall
- 68 weitere23,1 Mio. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 5 | 7,25 Mio. € |
| Q1 2024 | 4 | 4,23 Mio. € |
| Q2 2024 | 1 | 9,2 Mio. € |
| Q3 2024 | 1 | 950.490 € |
| Q4 2024 | 6 | 1,66 Mio. € |
| Q1 2025 | 6 | 530.000 € |
| Q2 2025 | 8 | 3,18 Mio. € |
| Q3 2025 | 13 | 6,55 Mio. € |
| Q4 2025 | 14 | 72,7 Mio. € |
| Q1 2026 | 7 | 3,48 Mio. € |
| Q2 2026 | 10 | 17,3 Mio. € |
| Q3 2026 | 9 | 17,9 Mio. € |
84 Fälle
16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern 177.187 €
Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.
Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- FI ger AIFM Capital en anmärkning och en sanktionsavgift (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln Anordnung
Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.
Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Finantsinspektsioon tegi Wallester AS-ile ettekirjutuse (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs 5,51 Mio. €
Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).
Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Provvedimento n. 613 del 3 settembre 2026 (BBVA Italia) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen 97.622 €
Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.
Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – EM@NEY P.L.C. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt 11,5 Mio. €
Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.
Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.
Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (R0112/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.
- Chairman of the Czech Competition Authority Definitively Confirms Fines for Meal Voucher Issuers’ Cartel Pressemitteilung einer Behörde
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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken 210.000 €
Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.
Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Volksbank Düsseldorf Neuss eG: Bafin setzt Bußgelder fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Volksbank Düsseldorf Neuss eG (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben 187.500 €
Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.
Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.
Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Brown Capital Management LLC: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Brown Capital Management LLC (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro 5.002 €
Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.
Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 02.07.2026 (Banca Transilvania S.A.) Pressemitteilung einer Behörde
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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland 2,15 Mio. €
Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.
Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – Moody's Deutschland GmbH (ESMA43-857238790-2075) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro 362.000 €
Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.
- Behörde / Gericht
- Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Lietuvos bankas, Pranešimas 2026-06-30 (Archivkopie web.archive.org von lb.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen 1 Mio. €
Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.
Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FSMA – Règlement transactionnel Banque Degroof Petercam (26.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln 40.000 €
Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.
Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.
Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeleitete Korrekturmaßnahmen
- Banca Popolare Commerciale Spa – Provvedimento n. 190 del 23 giugno 2026 (AML) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung 12,9 Mio. €
Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.
Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- FI ger Ikano Bank en anmärkning och en sanktionsavgift (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden 100.000 €
Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.
Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.
Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- CySEC Board Decision – Robomarkets Ltd – Settlement €100.000 Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decisions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten 400.000 €
Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.
Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Finanssivalvonta – Oma Säästöpankki Oyj:lle 400 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (15.5.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2026/227 vom 13.05.2026 (Oma Säästöpankki Oyj) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter 277.500 €
Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).
Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.
Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Data Protection Commission Publishes Final Decision Following Inquiry into Permanent TSB Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler 150.000 €
Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.
Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.
Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- FSMA – Règlement transactionnel P&V Assurances SC (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs 1.000 €
Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.
Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.
Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- IDPC Commissioner's Decision (4. Mai 2026) Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte 70.000 €
Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.
Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.
Regulatorisches Meldewesen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finanssivalvonta – Familiam Asset Management Oy:lle 70 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (25.3.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2025/1838 vom 25.03.2026 (Familiam Asset Management Oy) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister 69.000 €
Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.
Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Administrative Measure Publication Notice – BNF Bank p.l.c. Entscheidung einer Behörde
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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer 356.000 €
Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.
Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.
Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
- BVwG W204 2306222-1 vom 20.02.2026 Gerichtsentscheidung
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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro 1,37 Mio. €
Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.
Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – REGIS-TR S.A. (ESMA43-857238790-1634) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung 588.000 €
Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.
Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.
Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- BVwG W204 2304676-1 vom 17.02.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld 406.125 €
Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.
Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- De Nederlandsche Bank (DNB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
- Fine for CCV Group B.V. for lack of SIRA Pressemitteilung einer Behörde
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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten 615.000 €
Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.
Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.
Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- CAA – Sanction administrative Cardif Lux Vie S.A. (01.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- CAA – Sanctions et autres mesures administratives Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste 1,5 Mio. €
Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).
Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Banci izrečena upravna novčana kazna u iznosu od 1,5 milijuna eura Pressemitteilung einer Behörde
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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten 22.602 €
Mithilfe einer Beschäftigten des Konkurrenten I&G Insurance Brokers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK); gegen die Mitarbeiterin wurden zudem Geldbußen von zusammen 1.000 Lewa verhängt.
Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen – sonst haften Unternehmen und Person.
Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Geldbußen gegen die mitwirkende Beschäftigte (insgesamt 1.000 Lewa)
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1175 от 11.12.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- КЗК санкционира „ЗП Либра“ ООД за нелоялна конкуренция, 17.12.2025 (Archivkopie web.archive.org von cpc.bg) Pressemitteilung einer Behörde
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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss 16.000 €
Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.
Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Finantsinspektsioon tegi Invest in OÜ-le 16 000 eurot trahvi (10.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ 1,5 Mio. €
Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.
Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.
- CNIL, Délibération SAN-2025-011 du 27 novembre 2025 (Légifrance) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit 1,82 Mio. €
Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.
Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.
Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.11.2025
Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.
- Avida Finans får en anmärkning och en sanktionsavgift för bristande kreditprövningar (11.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft 21,5 Mio. €
Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.
Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.
- Behörde / Gericht
- Central Bank of Ireland
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Enforcement Action against Coinbase Europe Limited Pressemitteilung einer Behörde
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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention 20.000 €
Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.
Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Mangelhafte Geldwäscheprävention: BaFin setzt Bußgeld gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar 865.000 €
Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.
Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 23.10.2025 (pankin tunnistamispalvelun muutosprosessi) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Aktialle seuraamusmaksu tietoturvapuutteista vahvan sähköisen tunnistamisen palvelussa (28.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.10.2025 Taxshelter.be SATaxshelter.be: 75.000 EUR für fehlenden Prospektnachtrag zu Garantierisiken 75.000 €
Nachdem die Steuerbehörde für eine finanzierte Show die Tax-Shelter-Bescheinigungen verweigert hatte und der Versicherer die Deckung offenließ, informierte der Anbieter die Anleger nicht rechtzeitig per Prospektnachtrag über dieses wesentliche Risiko. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 75.000 EUR mit namentlicher Veröffentlichung.
Neue wesentliche Risiken für Anleger lösen sofort eine Nachtragspflicht aus – nicht erst den nächsten Jahresprospekt.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2017/1129 Art. 23; Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.10.2025
- FSMA – Règlement transactionnel Taxshelter.be (21.10.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug 272.245 €
Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.
Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.
Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.
- Zimpler får en anmärkning och sanktionsavgift (15.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung Anordnung
Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.
Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Finantsinspektsioon tegi AS-ile Inbank Finance ettekirjutuse (14.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen 45 Mio. €
Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.
Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.
Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- § 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Mängel in der Geldwäscheprävention: Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro gegen J.P. Morgan SE Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur J.P. Morgan SE (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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13.10.2025 Wonderinterest Trading LtdZypern: 100.000 Euro gegen Wonderinterest Trading wegen irreführender Kundeninformation 100.000 €
Für 2022 bis 2024 stellte die CySEC fest, dass die Wertpapierfirma keine ausreichenden Compliance-Verfahren hatte, keine Zielmärkte für ihre Finanzinstrumente festlegte, nicht im besten Kundeninteresse handelte und Kunden nicht fair, klar und nicht irreführend informierte. Sie verhängte Geldbußen von 50.000, 30.000 und 20.000 Euro; gegen die Entscheidung ist eine gerichtliche Überprüfung verzeichnet.
Werbeaussagen von Finanzdienstleistern müssen Risiken ausgewogen darstellen – Marketing gehört in den Compliance-Freigabeprozess.
Faire und nicht irreführende Marketingkommunikation
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 17(2), 17(3)(c), 22(1), 25(1), 25(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 22, 44 Delegierte VO (EU) 2017/565
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- CySEC Board Decision – Wonderinterest Trading Ltd – Total fine €100.000 Entscheidung einer Behörde
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13.10.2025 Finamore S.A.Finamore: Zulassungsentzug für Versicherungsmakler wegen gravierender Mängel Sonstiges
Der CAA entzog der Maklergesellschaft die Zulassung (wirksam ab 01.12.2025), u. a. wegen Einsatzes nicht registrierter Vermittler, fehlender interner Kompetenzen, unzureichend geschützter vertraulicher Daten, wirtschaftlich nicht nachvollziehbarer Zahlungsflüsse mit verbundenen Gesellschaften sowie unvollständiger oder falscher Angaben gegenüber der Aufsicht und mangelhafter Kundeninformation.
Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht und nicht registrierte Vertriebspartner können die Existenz kosten – nicht nur ein Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 303 Abs. 3 lit. c
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CAA – Sanction administrative FINAMORE S.A. (29.05.2026) Entscheidung einer Behörde
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