Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) 53.459 € 100 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 530.110 € 73 % · 1 Fall
- Finanzdienstleister (anonymisiert) 80.026 € 11 % · 1 Fall
- Treuhandgesellschaft (anonymisiert) 62.145 € 9 % · 1 Fall
- Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert) 53.459 € 7 % · 1 Fall
- TGI AG — 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 53.459 € |
1 Fall
21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung 53.459 €
Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.
Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.
Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards
- Behörde / Gericht
- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.
- FMA Liechtenstein: Enforcement und Sanktionen – anonymisiert veröffentlichte Sanktionen (Eintrag 21. August 2026, CHF 50 000) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink