Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

7Fälle aus 1 Jurisdiktion
426.000 €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
200.000 €Größter Einzelfall: Svea Finance AS
108.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 2024110.000 €
Q1 20250—
Q2 20252400.000 €
Q3 20251—
Q4 2025216.000 €
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20261—

7 Fälle

16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss EstlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.000 €

Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.12.2024 Salva Kindlustuse ASSalva Kindlustus: 10.000 Euro wegen Kfz-Versicherungswerbung ohne Pflichthinweis EstlandIrreführende Werbung und Preisangaben 10.000 €

Der Versicherer ließ über Europark Estonia Werbung für die Kfz-Haftpflichtversicherung schalten, der der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Versicherungsbedingungen fehlte, und gab auf Policen fälschlich an, die Verträge seien über einen registrierten Versicherungsagenten geschlossen worden. Geldbuße 10.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertriebspartner für Werbung und Vertragsschluss einsetzt, muss deren Pflichtangaben und Registrierung selbst kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Finanzwerbung; Vertriebspartner-Steuerung

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 254 Abs. 2 KindlTS (Versicherungstätigkeitsgesetz); Werbegesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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