Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
944.000 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
472.000 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024 588.000 € 62 % · 1 Fall
  2. Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024 356.000 € 38 % · 1 Fall
  3. Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht Eisenstadt — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 944.000 € 100 % · 2 Fälle
  2. Korruption und Bestechung — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Commerzialbank Mattersburg — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20262944.000 €
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.11.2024 Commerzialbank MattersburgCommerzialbank Mattersburg: Anklage wegen bezahlter Polizei-Weihnachtsfeiern, Diversionen ÖsterreichGeschenke, Einladungen und Zuwendungen Sonstiges

Laut Anklage der WKStA bezahlte die Bank auf Veranlassung eines früheren Vorstandsmitglieds mehrere Jahre die Weihnachtsfeiern dreier Polizeiinspektionen, um deren Amtsführung zu beeinflussen. Gegen das Ex-Vorstandsmitglied wurde Strafantrag wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung eingebracht; vier überwiegend leitenden Polizeibeamten wurde wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung eine Diversion angeboten (eine Probezeit, zwei Geldbeträge, eine weitere Probezeit), die Verfahren gegen zwei weitere Ex-Vorstände wurden eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sponsoring von Feiern oder Veranstaltungen für Behörden, mit denen man zu tun hat, ist kein harmloses Goodwill – es kann als Anfüttern strafbar sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einladungen und Feiern für Behörden und Polizei

Behörde / Gericht
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht Eisenstadt
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
§ 307b StGB (Vorteilszuwendung zur Beeinflussung), § 306 StGB (Vorteilsannahme zur Beeinflussung)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Anklage gegen ein früheres Vorstandsmitglied der Bank; Verfahren gegen zwei weitere Ex-Vorstände eingestellt.
Veröffentlicht
25.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die hängen bleiben?

14 Tage kostenlos testen — ab 1 Nutzer, ohne Kreditkarte, endet automatisch.

Kostenlos testen