Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 1 Jurisdiktion
1,29 Mio. €Summe der Geldbeträge
95.100 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 202512.000 €
Q2 20252190.200 €
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 202611,1 Mio. €
Q2 20260—
Q3 20260—

4 Fälle

29.01.2026 RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o.Photovoltaik-Ausschreibung: 1,1 Mio. EUR – auch der Auftraggeber war Kartellmitglied SlowakeiKartelle und Absprachen 1,1 Mio. €

Bei einer Ausschreibung für industrielle Photovoltaikanlagen, die aus EU-Strukturfonds finanziert werden sollte, koordinierten drei Bieter ihre Angebote, damit ein vorab bestimmter Bieter gewinnt; der Auftraggeber BarCom wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 1.098.200 EUR und dreijährige Vergabesperren gegen alle vier; die EU-Förderung wurde wegen der Hinweise auf Wettbewerbsverstöße verweigert, belegt wurde die Absprache durch bei der Nachprüfung gesicherte E-Mails.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Auftraggeber einer geförderten Ausschreibung den Sieger vorab festlegt, haftet selbst kartellrechtlich und riskiert zusätzlich die Förderung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei geförderten Vergaben

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmacht 180.200 €

Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Slovenská asociácia palivového priemyslu a obchoduErstes Arbeitsmarktkartell: Brennstoffverband wegen Abwerbeverbot sanktioniert SlowakeiKartelle und Absprachen 10.000 €

Der Branchenverband verpflichtete seine Mitglieder in einem 'Ethikkodex', sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben. In ihrer ersten Entscheidung zu Kartellen auf dem Arbeitsmarkt verhängte die Behörde eine symbolische Buße von 10.000 EUR (erstinstanzlich) als Warnung an die Wirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abwerbeverbote unter Wettbewerbern sind Kartelle – HR-Abteilungen und Verbände sollten bestehende Kodizes prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Vereinbarungen und Personalabteilungen

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Beschluss einer Unternehmensvereinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.03.2025 Východoslovenská vodárenská spoločnosť, a.s.Ostslowakische Wasserwerke: 2.000 EUR für fehlende Infos zu externen Meldewegen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte zunächst 10.000 EUR, weil das Wasserversorgungsunternehmen in seiner Richtlinie eine seit Oktober 2022 stillgelegte E-Mail-Adresse als rund um die Uhr erreichbaren Meldekanal nannte und Beschäftigte nicht verständlich über externe Meldewege informierte. Im Berufungsverfahren strich die Behördenleitung den E-Mail-Vorwurf aus Verfahrensgründen, hob den Teil zur unterbliebenen Bestätigung einer Meldung auf und setzte 2.000 EUR allein für die fehlende Information über Meldewege an die zuständigen Behörden (September 2023 bis September 2024) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldekanäle regelmäßig testen: Eine nicht zustellbare Whistleblower-Adresse ist so gut wie gar keine.

Bezug zu Schulung und Awareness

Funktionierende interne Meldekanäle für Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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