Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
6.000 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
6.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP) 6.000 € 100 % · 1 Fall
  2. Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK) — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 6.000 € 100 % · 1 Fall
  2. Kartellrecht und Wettbewerb — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt) 6.000 € 100 % · 1 Fall
  2. SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o. — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 202616.000 €
Q3 20260—

2 Fälle

15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen SlowenienBeschäftigtendaten 6.000 €

Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen und 600 EUR gegen die verantwortliche Person.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Zusätzlich Geldbuße von 600 EUR gegen die verantwortliche Person.
Veröffentlicht
15.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest SlowenienKartelle und Absprachen Anordnung

Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV (3062-5/2017)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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