Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA) 9,71 Mio. € 95 % · 1 Fall
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会) 511.488 € 5 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 9,71 Mio. € 95 % · 1 Fall
- ENECHANGE株式会社 511.488 € 5 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 1 | 9,71 Mio. € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | 511.488 € |
2 Fälle
16.09.2026 ENECHANGE株式会社ENECHANGE: 91,495 Mio. JPY wegen überhöhter Umsätze in Quartalsbericht und Prospekt 511.488 €
Wegen überhöht verbuchter Umsätze bei der Gesellschaft und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaft(en) wies der Quartalsbericht für das dritte Quartal 2023 (eingereicht am 10. November 2023) einen Konzernverlust von 1.382.861 Tsd. JPY statt 1.662.516 Tsd. JPY aus; auf diesen Bericht stützte sich die Registrierungserklärung für eine Kapitalerhöhung, mit der am 26. Februar 2024 3.784.200 Aktien für 3.999.899.400 JPY ausgegeben wurden. Nachdem das Unternehmen Sachverhalt und Betrag eingeräumt hatte, wurde ein Verwaltungsgeld (課徴金) von 91.495.000 JPY festgesetzt: 1.500.000 JPY für den Quartalsbericht und 89.995.000 JPY für die Registrierungserklärung.
Die Umsatzrealisierung in Tochtergesellschaften gehört vor jeder Kapitalerhöhung auf den Prüfstand; ein Fehler im Quartalsbericht wird über den Prospekt vielfach teurer.
Korrekte Umsatzrealisierung vor Kapitalmarkttransaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 172-4 Abs. 2 a. F., Art. 172-2 Abs. 1 Nr. 1, Art. 185-7 Abs. 1 und 14
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Beide Teilbeträge wurden halbiert, weil das Unternehmen vor Beginn der Prüfung einen Bericht zur Ermäßigung eingereicht hatte (Art. 185-7 Abs. 14 FIEA).
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 91.495.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- 金融庁 – 決定要旨 令和8年度(判)第4号 ENECHANGE株式会社 (Entscheidung vom 16.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- 金融庁 – ENECHANGE(株)における四半期報告書等の虚偽記載に対する課徴金納付命令の決定について(令和8年9月17日) Pressemitteilung einer Behörde
- SESC – ENECHANGE株式会社における四半期報告書等の虚偽記載に係る課徴金納付命令勧告について(令和8年6月12日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – 令和8年度課徴金納付命令等一覧 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen 9,71 Mio. €
Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).
Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.
Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink