Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC) 4,18 Mio. € 89 % · 1 Fall
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) 325.508 € 7 % · 1 Fall
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW 147.975 € 3 % · 1 Fall
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC) 34.248 € 1 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- TerraCom Limited 4,18 Mio. € 89 % · 1 Fall
- Clarence Colliery Pty Ltd 325.508 € 7 % · 1 Fall
- Sydney Water Corporation 147.975 € 3 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 34.248 € 1 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 34.248 € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 4,18 Mio. € |
| 2026 | 2 | 473.483 € |
4 Fälle
07.05.2026 Sydney Water CorporationSydney Water: 240.000 AUD Strafe nach Abwasseraustritt in Carramar 147.975 €
Bei zwei Vorfällen im Juli und August 2022 traten in Carramar rund 423.000 Liter ungeklärtes Abwasser aus, weil Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet waren; betroffen waren ein Wohngrundstück, ein Sportplatz, Buschland und der Prospect Creek. Nach Schuldbekenntnis verurteilte das Land and Environment Court Sydney Water zu 225.000 AUD wegen Verstoßes gegen die Umweltschutzgenehmigung und zu 15.000 AUD, weil das Unternehmen der EPA angeforderte Videoaufnahmen ohne rechtmäßigen Grund nicht vorgelegt hatte.
Betreiber von Abwassernetzen müssen die Wartung ihrer Anlagen sicherstellen und behördliche Auskunftsersuchen zügig erfüllen.
Wartung von Abwasseranlagen und Mitwirkung bei behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen der Environment Protection Licence; Pflicht zur Vorlage von Informationen und Unterlagen gegenüber der EPA NSW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- 25 % Nachlass für ein frühes Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
Originalbetrag 240.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- EPA NSW: Sydney Water cops $240,000 penalty over Carramar sewage spill (7 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.02.2026 Clarence Colliery Pty LtdClarence Colliery: 543.500 AUD nach Grubenwasser im Wollangambe River 325.508 €
Clarence Colliery Pty Ltd, eine Tochter der Centennial Coal Company, wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in fünf Fällen nach dem Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, nachdem im Dezember 2023 und April 2024 ungeklärtes Grubenwasser mit erhöhten Nickel- und Zinkwerten aus dem Kohlebergwerk bei Lithgow in den Wollangambe River gelangt war. Die Verstöße umfassten zwei Gewässerverunreinigungen, einen Lizenzverstoß, die Missachtung einer Prevention Notice und einen 269 Tage lang nicht getesteten Notfallplan für Umweltvorfälle. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 543.500 AUD und ordnete 86.500 AUD für die Renaturierung des Long Swamp an; hinzu kommen Verfahrens- und Ermittlungskosten der EPA von 170.000 und 15.548 AUD.
Notfallpläne für Umweltvorfälle müssen regelmäßig getestet werden; hier wurde das Versäumnis erstmals eigens bestraft.
Notfallpläne für Umweltvorfälle regelmäßig testen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 120(1) (zwei Fälle), s 64(1), s 97(1), s 153E; Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Frühe Schuldeingeständnisse (Abschlag von 25 %).
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 543.500 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- Environment Protection Authority v Clarence Colliery Pty Ltd [2026] NSWLEC 13 (20 February 2026) Gerichtsentscheidung
- NSW EPA: Clarence coal mine ordered to pay $815,000 following Wollangambe River pollution (23.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.08.2025 TerraCom LimitedTerraCom: 7,5 Mio. AUD Strafe wegen Benachteiligung eines Hinweisgebers 4,18 Mio. €
Das börsennotierte Kohlebergbauunternehmen hatte 2020 in zwei ASX-Mitteilungen und einem offenen Brief an die Aktionäre die Vorwürfe eines früheren leitenden Angestellten zu ungerechtfertigt geänderten Kohlequalitätszertifikaten als falsch dargestellt, obwohl eine unabhängige Untersuchung sie zumindest teilweise stützte. Auf Grundlage eines Eingeständnisses und eines gemeinsamen Strafvorschlags stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern fest und verhängte mutmaßlich 7,5 Mio. AUD (zahlbar in zwei Raten); zusätzlich trägt TerraCom 1 Mio. AUD Verfahrenskosten der ASIC. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme der ASIC wegen Verstößen gegen die Hinweisgeberschutzvorschriften.
Öffentliche Stellungnahmen zu Hinweisgebervorwürfen sollten vorab rechtlich geprüft werden, denn schon herabsetzende Mitteilungen können eine verbotene Benachteiligung sein.
Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligung, auch durch öffentliche Stellungnahmen des Unternehmens
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- s 1317AC(1) Corporations Act 2001 (Cth); Strafe nach s 1317G
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis des Verstoßes und gemeinsamer Strafvorschlag nach einer Mediation; überarbeitete Hinweisgeberrichtlinie und Schulungen für Führungskräfte und Board im Mai 2025; keine früheren gerichtlichen Feststellungen gleicher Art.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
Originalbetrag 7.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.
- ASIC 25-179MR: TerraCom to pay $7.5 million after ASIC whistleblower action Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.10.2022 ein australisches börsennotiertes EnergieunternehmenAustralisches Energieunternehmen: vier Infringement Notices über 53.280 AUD wegen Greenwashing 34.248 €
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) erteilte dem börsennotierten Energieunternehmen am 18. Oktober 2022 vier Infringement Notices über je 13.320 AUD (zusammen 53.280 AUD) wegen mutmaßlich falscher oder irreführender Nachhaltigkeitsaussagen in zwei Mitteilungen an die australische Börse vom Oktober 2021, etwa zu CO2-neutralem Strom, zu Genehmigung und Kapazität für Solarstrom und zu einem emissionsarmen Gas-Kraftwerksprojekt. Es war das erste Vorgehen der ASIC gegen Greenwashing; das Unternehmen zahlte am 25. Oktober 2022, was kein Schuldeingeständnis darstellt.
Klimabezogene Aussagen in Börsenmitteilungen brauchen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine belastbare, dokumentierte Grundlage.
Belegbarkeit von Nachhaltigkeits- und Klimaaussagen in Investor Relations
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) s 12DB(1)(a); Infringement Notices nach s 12GX
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 27.10.2022
Originalbetrag 53.280 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.10.2022.
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2024 · Direktlink