Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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13Fälle aus 3 Jurisdiktionen
242,3 Mio. €Summe der Geldbeträge (10 Fälle mit Betrag)
143,3 Mio. €Größter Einzelfall: Trafigura Beheer B.V.
276.500 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221148.000 €
20232560.000 €
2024297,6 Mio. €
20257143,7 Mio. €
20261278.000 €

13 Fälle

03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus ÖsterreichKartelle und Absprachen 278.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
15.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 210.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen untergeschobener Verträge am Telefon DeutschlandWerbung und Einwilligung 210.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen ein Bußgeld von 210.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer gaben sich vielfach als Energieversorger der Angerufenen aus, wodurch in vielen Fällen Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, braucht vorab eine belegbare Einwilligung und darf sich nicht als bisheriger Versorger der Angerufenen ausgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Photovoltaik (anonymisiert)BNetzA: 100.500 Euro gegen Photovoltaik-Anbieter wegen verdeckter Werbeanrufe DeutschlandWerbung und Einwilligung 100.500 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Photovoltaik-Unternehmen Bußgelder von insgesamt 100.500 Euro: 66.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 34.500 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten den wahren Auftraggeber und gaben Werbeanrufe teils wahrheitswidrig als bloße Beratungsgespräche aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.11.2025 Rethmann SE & Co. KG (Rethmann-Gruppe, u. a. Remondis)Bundeskartellamt: Rethmann-Gruppe muss künftige Übernahmen drei Jahre lang anmelden DeutschlandFusionskontrolle Anordnung

Das Bundeskartellamt wandte erstmals § 32f Abs. 2 GWB an und verpflichtete die Rethmann SE & Co. KG samt verbundener Unternehmen (Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört), drei Jahre lang auch Zusammenschlüsse unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen vor Vollzug anzumelden, wenn das Zielunternehmen im Inland mehr als 1 Mio. Euro und in der Erfassung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle oder der Aufbereitung von Hohlglas mindestens 100.000 Euro Umsatz erzielt. Grundlage sind die Ergebnisse der Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung zu Siedlungsabfällen; die Entscheidung war bei Bekanntgabe nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführer in regional geprägten Märkten müssen damit rechnen, dass auch kleine Zukäufe unterhalb der Umsatzschwellen anmeldepflichtig werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrollpflichten auch bei kleinen Zukäufen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 32f Abs. 2 GWB (Az. B5-31/24)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 130.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen Werbeanrufen mit unterdrückter Nummer DeutschlandWerbung und Einwilligung 130.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen Bußgelder von insgesamt 130.000 Euro: 105.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und 25.000 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten vielfach ihre Identität, wodurch Angerufenen oft Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen legte Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei Werbeanrufen die Nummer unterdrückt oder die eigene Identität verschleiert, riskiert zusätzliche Bußgelder neben dem Anrufverbot.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola SchweizBestechung von Amtsträgern 143,3 Mio. €

Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen Amtsträger in Angola, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD). Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.01.2025

Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.11.2024 Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbhAbfallkartell: 7,085 Mio. € Geldbuße gegen Saubermacher, Trüger und pink robin ÖsterreichKartelle und Absprachen 7,09 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, die Trüger Recycling- und Transport-GesmbH und die pink robin gmbh 7,085 Mio. EUR wegen Teilnahme an einem österreichweiten Kartell bei der Sammlung von Abfällen (Juli 2002 bis März 2021). Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Märkte auf und tauschten Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen aus; die Tatzeiträume der drei Gesellschaften waren unterschiedlich lang. Ausgehend von 15,58 Mio. EUR gewährte die BWB einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Stillschweigende Gebietsruhe unter Wettbewerbern (Heimatmarktprinzip) ist eine Kernbeschränkung und wird wie eine ausdrückliche Absprache geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Ausgangsbetrag 15,58 Mio. EUR).
Veröffentlicht
08.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.03.2024 ein Schweizer RohstoffhandelshausRohstoffhandelshaus verurteilt: rund 86,7 Mio. CHF wegen Korruption im Ölgeschäft Ecuadors SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 90,5 Mio. €

Das Genfer Rohstoffhandelshaus traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass in seinem Namen von 2013 bis 2017 fremde Amtsträger im Zusammenhang mit der ecuadorianischen Erdölindustrie bestochen wurden. Die BA verurteilte das Handelshaus – koordiniert mit US-Behörden – zu rund 86,7 Mio. CHF, davon 4,3 Mio. CHF Busse.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffhändler müssen Vermittlerzahlungen im Staatsgeschäft lückenlos prüfen – die Einziehung von Gewinnen übersteigt die Busse bei weitem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an staatliche Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
01.03.2024

Originalbetrag 86.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink

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13.11.2023 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragteBNetzA: 285.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Energieversorgung DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 285.000 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 285.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Mit den übrigen Energie-Verfahren trug es dazu bei, dass die Behörde 2023 Bußgelder von insgesamt 1,435 Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.11.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.06.2023 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragteBNetzA: 275.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Energieversorgung DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 275.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragt hatte, ein Bußgeld von 275.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Nach der Jahresbilanz der Behörde täuschten Anrufer in den Energiefällen 2023 vielfach vor, vom bisherigen Versorger oder einem Vergleichsportal zu kommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.11.2022 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Stromlieferverträge beauftragteBNetzA: 148.000 Euro gegen Auftraggeber unerlaubter Werbeanrufe für Stromverträge DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 148.000 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Stromlieferverträge in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 148.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die amtliche Liste nennt weder den Namen noch weitere Einzelheiten; 2022 bündelte die Behörde ihre Ermittlungen nach eigenen Angaben in neun Großverfahren mit bis zu 3.000 Beschwerden je Verfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2024 · Direktlink

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