Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- USA 5,27 Mrd. € 86 % · 16 Fälle
- EU 708,1 Mio. € 12 % · 16 Fälle
- Brasilien 121,7 Mio. € 2 % · 4 Fälle
- Vereinigtes Königreich 35,9 Mio. € 1 % · 9 Fälle
- Japan 4,18 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Kanada 2,26 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Südkorea 1,9 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Schweiz 645.231 € 0 % · 1 Fall
- Südafrika 236.068 € 0 % · 1 Fall
- Neuseeland 223.678 € 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Korruption und Bestechung 5,14 Mrd. € 84 % · 10 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 951,5 Mio. € 15 % · 20 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 24,3 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 22,3 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 5,75 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 4,18 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 2,48 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- Hinweisgeberschutz 210.202 € 0 % · 1 Fall
- Lieferkette und Menschenrechte – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Purdue Pharma L.P. 4,75 Mrd. € 77 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 546 Mio. € 9 % · 17 Fälle
- Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe) 462,6 Mio. € 8 % · 1 Fall
- Gilead Sciences, Inc. 177,8 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Pfizer Inc. (für die Tochter Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd.) 57,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Novamont S.p.A., Eni S.p.A. 32,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Dompé U.S. Inc. 27,5 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern) 27,4 Mio. € 0 % · 1 Fall
- The Chemours Company; The Chemours Company FC, LLC 19,8 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Takeda Pharmaceuticals U.S.A., Inc. 11,7 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 27 weitere40,8 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 6 | 284,7 Mio. € |
| 2023 | 8 | 226,1 Mio. € |
| 2024 | 6 | 506,7 Mio. € |
| 2025 | 18 | 313,4 Mio. € |
| 2026 | 16 | 4,82 Mrd. € |
54 Fälle
10.09.2026 Dompé U.S. Inc.Dompé U.S.: 32 Mio. USD – Zuzahlungen von Medicare-Patienten über Stiftungen übernommen 27,5 Mio. €
Der Pharmahersteller soll von 2018 bis 2021 über zwei Patientenhilfe-Stiftungen die Zuzahlungen von Medicare-Versicherten für sein Medikament Oxervate finanziert haben, um dessen Absatz zu fördern. Nach einer Selbstanzeige zahlte Dompé 32 Mio. USD.
Vorteile, die über Stiftungen oder andere Dritte an Kunden fließen, bleiben Zuwendungen des Unternehmens – Spenden an Patientenhilfen brauchen strikte Unabhängigkeit.
Zuwendungen an Patienten und Kunden über Dritte
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige.
Originalbetrag 32.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Dompé U.S. Agrees to Pay $32M to Resolve False Claims Act Liability Relating to Self-Disclosure of Patient Kickbacks (10.09.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- U.S. Department of Justice: Dompé U.S. Agrees to Pay $32M to Resolve False Claims Act Liability Relating to Self-Disclosure of Patient Kickbacks (10.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 ExxonMobil Chemical LimitedExxonMobil Chemical: 267.000 GBP für fünf Kohlenwasserstoff-Lecks im Ethylenwerk Fife 312.098 €
Zwischen Februar 2018 und September 2019 traten im Störfallbetrieb (COMAH Upper Tier) Mossmorran fünf Lecks hochentzündlicher Kohlenwasserstoffe auf, alle verursacht durch Korrosion unter Isolierung; bei einem Leck entwichen rund 82 Tonnen. Bei einer Routinekontrolle im Mai 2019 rochen HSE-Inspektoren austretendes Gas – das Unternehmen kannte dieses Leck seit rund vier Monaten und hatte ohne zusätzliche Vorkehrungen weiterproduziert. Die Inspektionsregelungen für isolierte Rohrleitungen waren unzureichend; Strafe 267.000 GBP.
Wiederkehrende Schadensbilder müssen das Prüfkonzept ändern – Sichtprüfungen vom Boden reichen bei isolierten Leitungen nicht.
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Kirkcaldy Sheriff Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 6(2); Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 33(1)(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
Originalbetrag 267.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2026.
- Six-figure fine for ExxonMobil after five leaks of extremely flammable hydrocarbons at Fife chemical plant Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.08.2026 Henkel AG & Co. KGaAHenkel/Liquid Nails: Gericht untersagt Übernahme des Loctite-Hauptkonkurrenten Anordnung
Henkel wollte die Baukleber-Marke Liquid Nails für 725 Mio. USD vom Finanzinvestor American Industrial Partners kaufen und damit den Hauptkonkurrenten seiner Marke Loctite übernehmen. Nach siebentägigem Verfahren erließ das Bundesgericht auf Antrag der FTC eine dauerhafte Verfügung gegen den Erwerb.
Die Übernahme des engsten Wettbewerbers ist auch bei überschaubarem Deal-Volumen ein hohes Untersagungsrisiko.
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Antrag der FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 13(b) FTC Act (Permanent Injunction)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Statement on FTC Win Blocking Loctite, Liquid Nails Construction Adhesive Merger (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.08.2026 Veloxis Pharmaceuticals Inc.Veloxis: über 46 Mio. USD – Luxusreisen, Dinner und Geschenke für Transplantationsteams Sonstiges
Veloxis gewährte von 2016 bis 2023 Transplantationsfachleuten teure Essen und Alkohol, Reisen und Aufenthalte in Luxusresorts, Geschenke und Beraterhonorare ohne Gegenleistung und zahlte Spezialapotheken verdeckte Vergütungen, um Verschreibungen und Einkäufe des Immunsuppressivums Envarsus XR zu fördern. Das Unternehmen schloss ein Deferred Prosecution Agreement mit einer Strafzahlung von mehr als 10 Mio. USD, zahlt zivilrechtlich 34,45 Mio. USD (21.211.251 USD an den Bund, 13.238.749 USD an Bundesstaaten) sowie 1,55 Mio. USD Strafe nach dem Sunshine Act (Open Payments) – die bislang höchste –, insgesamt über 46 Mio. USD.
Einladungen und Geschenke an Entscheider müssen nicht nur begrenzt, sondern auch vollständig in Transparenzregister gemeldet werden.
Geschenke, Reisen und Bewirtung für Fachkreise; Transparenzmeldungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute; False Claims Act; Physician Payments Sunshine Act (Open Payments)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- DOJ: Veloxis Pharmaceuticals Agrees to Pay Over $46M to Resolve Criminal and Civil Liability for Kickback Schemes (10.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- HHS-OIG Enforcement Actions: Veloxis Pharmaceuticals Agrees to Pay Over $46M … (10.08.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.08.2026 Guangxi Kelun Pharmaceutical Co., Ltd.UFLPA-Liste: Antibiotikahersteller Guangxi Kelun Pharmaceutical aufgenommen Anordnung
Die FLETF listete den Hersteller von Cephalosporin-Antibiotika, weil er Antibiotika-Zwischenprodukte von Yili Chuanning Biotechnology aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Pharmaunternehmen müssen ihre Lieferketten bis zu Wirkstoff-Zwischenprodukten zurückverfolgen können.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 EyePoint Pharmaceuticals, Inc.EyePoint: 4,66 Mio. USD – Kickbacks an OP-Zentren für den Einkauf eines Augenmedikaments 4,08 Mio. €
Der Pharmahersteller soll zwischen Januar 2019 und März 2023 ambulanten Operationszentren Kickbacks gezahlt haben, damit diese das Injektionsmedikament DEXYCU für Kataraktoperationen einkaufen und einsetzen. EyePoint zahlte zur Beilegung der False-Claims-Act-Vorwürfe 4.657.463,18 USD und schloss eine Corporate Integrity Agreement mit HHS-OIG.
Rabatte, Zahlungen oder Leistungen an Einrichtungen, die über den Einkauf entscheiden, brauchen eine dokumentierte, marktübliche Gegenleistung.
Vorteilsgewährung an Kunden und Einkaufsentscheider
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
Originalbetrag 4.657.463,18 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: EyePoint Pharmaceuticals to Pay $4.6 Million to Resolve False Claims Act Allegations (20.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2026 The Chemours Company; The Chemours Company FC, LLCChemours: 22,5 Mio. USD Zivilstrafe im PFAS-Vergleich mit EPA und West Virginia 19,8 Mio. €
EPA, US-Justizministerium und die Umweltbehörde West Virginias haben mit Chemours einen Vergleich (Consent Decree) über PFAS-Einleitungen in Cape Fear, Delaware und Ohio River geschlossen, die teils ohne und teils entgegen den Einleitgenehmigungen erfolgten; hinzu kommen Verstöße gegen TSCA und RCRA an vier Werken. Chemours zahlt 22.500.000 USD Zivilstrafe in drei Jahresraten von je 7.500.000 USD und übernimmt Abhilfe, u. a. Trinkwasserversorgung, PFAS-Kontrollen und ein 90-Mio.-USD-Minderungsprogramm, nach EPA-Angaben zusammen über 450 Mio. USD. Der Vergleich wurde am 24. Juni 2026 bei Gericht eingereicht und steht unter dem Vorbehalt öffentlicher Kommentierung und gerichtlicher Genehmigung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer PFAS herstellt, muss jede Einleitung laufend gegen die Genehmigung abgleichen – ungeregelte Stoffströme führen zu Strafe und teuren Pflichten gegenüber Anwohnern.
Einleitgenehmigungen und PFAS-Emissionen
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice mit West Virginia Department of Environmental Protection (U.S. District Court, Southern District of West Virginia)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Water Act (NPDES); Resource Conservation and Recovery Act; Toxic Substances Control Act; West Virginia Water Pollution Control Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- nicht rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Die Höhe der Zivilstrafe wurde nach der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bemessen.
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
Originalbetrag 22.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2026.
- EPA: Chemours Settlement Summary - June 2026 Pressemitteilung einer Behörde
- EPA News Release, 24.06.2026: EPA Obtains Over $450 Million In Penalties and Relief in Agreement with Chemours Pressemitteilung einer Behörde
- Proposed Consent Decree, United States and West Virginia v. The Chemours Company, Civil Action 2:26-cv-00418 (S.D. W. Va.), lodged 24.06.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Denka Performance Elastomer, LLCDenka Performance Elastomer: 996.703 USD wegen Gefahrabfällen im Neoprenwerk 874.915 €
Die EPA (Region 6) hat mit Denka Performance Elastomer eine Vergleichsvereinbarung mit abschließender Anordnung (Consent Agreement and Final Order) zu RCRA-Verstößen im Neoprenwerk in LaPlace (Louisiana) erlassen: fehlende Einstufung von Abfällen, Verstöße gegen Deponierungsbeschränkungen sowie Behandlung und Lagerung gefährlicher Abfälle ohne Genehmigung. Denka zahlt 996.703,35 USD und muss eine Solegrube samt Nebenanlagen räumen; nimmt das derzeit stillgelegte Werk den Betrieb wieder auf, gelten weitere Auflagen, u. a. zu Abfallinventar, Behältern, Schulung und Schutzausrüstung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Jeder Abfallstrom braucht eine dokumentierte Einstufung als gefährlich oder nicht – ohne sie fehlt die Grundlage für rechtmäßige Lagerung, Behandlung und Entsorgung.
Einstufung und Lagerung gefährlicher Abfälle
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 6
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), Docket RCRA-06-2025-0910
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 996.703,35 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- EPA: Denka Performance Elastomer RCRA Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- EPA Region 6: Consent Agreement and Final Order, Denka Performance Elastomer LLC, Docket No. RCRA-06-2025-0910 Entscheidung einer Behörde
- EPA News Release, 02.07.2026: EPA Final Settlement with Denka Performance Elastomer Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.05.2026 Takeda Pharmaceuticals U.S.A., Inc.Takeda: 13,7 Mio. USD – Redner-Honorare und Luxus-Essen für verschreibende Ärzte 11,7 Mio. €
Takeda soll von 2014 bis 2020 Ärzte gezielt in das Rednerprogramm für das Antidepressivum Trintellix aufgenommen und ihnen Honorare sowie Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen zu fördern; manche Teilnehmer besuchten dieselbe Veranstaltung mehrfach ohne Bildungsnutzen. Takeda zahlte 13.670.921 USD.
Rednerprogramme brauchen einen nachweisbaren Fortbildungszweck – wiederholte Teilnahme und teure Bewirtung machen sie zur Zuwendung.
Einladungen, Bewirtung und Honorare an Fachkreise
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Eastern District of California
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 13.670.921 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2026.
- DOJ: Takeda Agrees to Pay $13.6M to Resolve False Claims Allegations Relating to Improper Payments (14.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- HHS-OIG Enforcement Actions: Takeda Agrees to Pay $13.6M … Improper Payments to Physicians (14.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.05.2026 NaphtachimieMarseille: Umwelt-CJIP mit Naphtachimie über 1,2 Mio. Euro nach Ölaustritten in Lavéra 1,2 Mio. €
Am Petrochemiestandort Lavéra in Martigues trat Pyrolyseöl zweimal aus: im Juli 2018 rund 50 Tonnen durch eine defekte Dichtung in die Anse d'Auguette, von wo ein Teil ins Meer gelangte, und im April 2022 rund eine Tonne durch eine korrodierte Seewasserleitung, wovon etwa 500 kg die Anse d'Auguette erreichten. Naphtachimie schloss deshalb mit der Staatsanwaltschaft Marseille eine Umwelt-CJIP, zahlt eine Geldauflage von 1.200.000 EUR, entschädigt zwei Umweltverbände und erprobt auf eigene Kosten eine biologische Sanierung der Anse d'Auguette; validiert am 13.05.2026.
Dichtungen und Leitungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen vorausschauend geprüft werden; Leckagen führen zu Geldauflage und Sanierungspflichten.
Instandhaltung und Leckageschutz an Industrieanlagen am Wasser
- Behörde / Gericht
- Parquet de Marseille (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Marseille
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-3 Code de procédure pénale (pollution des eaux)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Communiqué de presse du parquet de Marseille, 26 mai 2026 (CJIP-E Naphtachimie) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Purdue Pharma L.P.Purdue Pharma: 5,544 Mrd. USD Strafe – u. a. Kickbacks über das Rednerprogramm 4,75 Mrd. €
Der Opioidhersteller wurde in Newark nach seinem Schuldbekenntnis von 2020 zu einer Geldstrafe von 3,544 Mrd. USD (geltend gemacht im Insolvenzverfahren) und einer Einziehung von 2 Mrd. USD verurteilt; auf die Einziehung können bis zu 1,775 Mrd. USD angerechnet werden, wenn Purdue als gemeinwohlorientiertes Unternehmen aus der Insolvenz hervorgeht. Purdue hatte die DEA getäuscht und Verschreibern über sein Rednerprogramm sowie einer Plattform für elektronische Patientenakten Kickbacks gezahlt, um mehr Opioid-Verschreibungen zu erreichen.
Honorarprogramme für Kunden, die Umsatz steuern, können Teil eines strafbaren Gesamtsystems werden – mit existenzbedrohenden Folgen.
Rednerhonorare und Vorteile für verschreibende Ärzte
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court, District of New Jersey (Anklage: U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Verschwörung zum Betrug der USA und zur Verletzung des Food, Drug, and Cosmetic Act; zwei Fälle Verschwörung zur Verletzung des Anti-Kickback Statute (Schuldbekenntnis vom 24.11.2020)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 5.544.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Opioid Manufacturer Purdue Pharma Sentenced for Fraud and Kickback Conspiracies (28.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- U.S. Department of Justice: Opioid Manufacturer Purdue Pharma Sentenced for Fraud and Kickback Conspiracies (28.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Industrial Chemicals LimitedIndustrial Chemicals: 3,8 Mio. GBP nach Verätzungen mit Natronlauge – ein Bein amputiert 4,37 Mio. €
2019 trat ein Beschäftigter in eine Pfütze Natronlauge; seine Sicherheitsschuhe schützten nicht, das Bein musste unterhalb des Knies amputiert werden. 2022 erlitt ein weiterer Arbeiter beim manuellen Umfüllen Verätzungen. HSE fand undichte Leitungen und Ventile, fehlende Wartung, keine Gefährdungsbeurteilung für das Umfüllen und ungeprüfte Schutzschuhe; Strafe 3,8 Mio. GBP plus 124.748 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 469 Beschäftigte.
Gefahrstoffleckagen sind kein Normalzustand – Instandhaltung, Verschüttungsmanagement und geprüfte Schutzausrüstung gehören zusammen.
Umgang mit ätzenden Gefahrstoffen und PSA
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Southwark Crown Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Control of Substances Hazardous to Health Regulations 2002, reg. 7(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 3.800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Chemical company fined £3.8 million after investigation into serious chemical burns suffered by two employees Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Industrial Chemicals Limited (03886037) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.01.2026 Syngenta LtdSyngenta: 400.000 GBP nach unkontrolliertem Hochdruck-Dampfaustritt bei Wartungsarbeiten 460.564 €
Beim Abtrennen von Flanschschrauben an einem Kondensatableiter versagte im November 2023 ein korrodiertes Absperrventil, und Hochdruckdampf trat aus; der Fremdfirmen-Monteur entkam knapp schweren Verletzungen. Der Agrochemiekonzern hatte Arbeitsmittel nicht instand gehalten und die Gefährdung trotz bekannter Korrosion nicht beurteilt (nur Einfach- statt Doppelabsperrung). Strafe 400.000 GBP plus 8.288 GBP Kosten.
Bekannte Korrosion verlangt sicherere Freischaltverfahren – Routinetätigkeiten dürfen Risiken nicht verdecken.
Freischalten und Absperren bei Instandhaltung
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Leeds Magistrates' Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 5(1); Management of Health and Safety at Work Regulations 1999, reg. 3(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 28.01.2026
Originalbetrag 400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.01.2026.
- Major chemical firm hit with £400,000 fine after dangerous steam release Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.01.2026 Estee Lauder Cosmetics Ltd.Estee Lauder Cosmetics: 750.000 CAD Strafe wegen nicht gemeldeter PFAS in Eyelinern 463.765 €
Bei einer Routineinspektion 2023 wurde festgestellt, dass das Unternehmen Eyeliner mit dem PFAS-Stoff Perfluorononyl Dimethicone verkaufte, ohne die vorgeschriebene Meldung einer „bedeutenden neuen Tätigkeit“ abzugeben; eine anschließende Compliance-Anordnung wurde nicht befolgt. Das Gericht verhängte 750.000 CAD, das Unternehmen muss die Aktionäre informieren und steht im Environmental Offenders Registry.
Produktentwicklung und Regulatory Affairs müssen neue Stoffe vor Markteinführung auf Meldepflichten prüfen; behördliche Anordnungen sind fristgerecht umzusetzen.
Stoffrechtliche Melde- und Freigabepflichten bei Produkteinführungen
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Canadian Environmental Protection Act, 1999 (Significant New Activity, Compliance Order)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
Originalbetrag 750.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2026.
- Estee Lauder Cosmetics Ltd. fined $750,000 for violating the Canadian Environmental Protection Act, 1999 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.01.2026 Superior General Partner Inc.Superior General Partner: 1,35 Mio. CAD Strafe für Natriumchlorit im Fluss und späte Meldung 836.690 €
Aus dem Chemiewerk ERCO Mondial in Gatineau gelangte 2019 infolge eines Anlagendefekts zwölfmal Natriumchlorit in die Rivière du Lièvre; beim letzten Vorfall wurde die Behörde erst nach fünf Tagen informiert. Das Unternehmen wurde zu 1,35 Mio. CAD verurteilt.
Meldepflichten bei Stoffaustritten gelten sofort; wer Tage wartet, haftet zusätzlich.
Sofortige Meldung von Umweltvorfällen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act (Einbringen schädlicher Stoffe; unterlassene sofortige Meldung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 1.350.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.
- Superior General Partner Inc. and one individual fined a total of $1,365,000 for violating the Fisheries Act Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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06.01.2026 Futamura Chemical UK LtdSchwefelwasserstoff im Abwassersystem: Folienhersteller zahlt 200.000 £ nach Todesfall 230.867 €
Im Werk Wigton brach ein Beschäftigter 2021 in einem Pumpenraum nach Gaseinwirkung zusammen und starb; ein Lieferfahrer, der helfen wollte, verlor ebenfalls das Bewusstsein. Laut Untersuchung hatte der Zellglasfolien-Hersteller nicht beurteilt, dass Schwefelwasserstoff aus dem Produktionsprozess ins Entwässerungssystem gelangen und dort austreten konnte; Geldstrafe 200.000 £ plus 20.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 283 Beschäftigte.
Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe müssen alle Ausbreitungswege erfassen – auch Abwasser- und Entwässerungssysteme.
- Behörde / Gericht
- Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.01.2026.
- Cellulose film packaging company fined after workers exposed to harmful gas (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Futamura Chemical UK Limited (10042418) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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28.10.2025 ExxonMobil Chemical LimitedExxonMobil Chemical: 176.000 GBP Strafe für sechs Tage Dauerabfackeln in Fife 200.913 €
Nach einem Dampfverlust im April 2019 fackelte die Ethylenanlage in Fife fast eine Woche lang ab; der Rauch überschritt die Genehmigungsgrenzen deutlich, SEPA erhielt über 900 Beschwerden. Vorhandene Verfahren und Notfallpläne hätten den Vorfall verhindern sollen, wurden aber nicht ausreichend befolgt. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 176.000 GBP verurteilt.
Notfallpläne schützen nur, wenn das Personal sie im Ernstfall konsequent anwendet – regelmäßiges Üben gehört zur Genehmigungstreue.
Einhaltung von Betriebs- und Notfallverfahren in Industrieanlagen
- Behörde / Gericht
- Kirkcaldy Sheriff Court (Ermittlungen: Scottish Environment Protection Agency, SEPA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 67(1)(b) Pollution Prevention and Control (Scotland) Regulations 2012; Section 2 Pollution Prevention and Control Act 1999
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
Originalbetrag 176.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2025.
- ExxonMobil Chemical Limited fined £176,000 for six days of flaring that sounded like a jet engine Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.09.2025 Colorcon LimitedPharmazulieferer Colorcon zahlte Moskauer Gehälter über sanktionierte Banken 176.590 €
Das Moskauer Büro der britischen Tochter leistete 2022 Zahlungen – vor allem Gehälter – an Konten bei Alfa-Bank, Promsvyazbank, Sberbank und VTB; nach Abzug der durch eine Generallizenz gedeckten Zahlungen verblieben rund 128.300 GBP im Verstoß. Die Freigabe in Großbritannien prüfte nur Betrag und Empfänger, nicht die Bank; wegen vier Monaten Verzögerung bei der Meldung gab es nur 35 % statt 50 % Nachlass. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 280 Beschäftigte.
Wer Zahlungen freigibt, muss auch die Empfängerbank gegen Sanktionslisten prüfen – und entdeckte Verstöße ohne Verzögerung melden.
Zahlungsfreigabe mit Prüfung der Empfängerbank, zügige Meldung
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Mildernde Umstände
- Offenlegung und volle Kooperation, jedoch verspätet
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
Originalbetrag 152.750 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Colorcon Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Colorcon Limited (00999077) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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01.08.2025 P&G Japan G.K. (P&Gジャパン合同会社)P&G Japan: Anordnung wegen unbelegter Anti-Schimmel-Werbung für Febreze-Produkt Anordnung
P&G Japan bewarb das Produkt „Febreze Anti-Schimmel fürs Bad“ (ファブリーズ お風呂用防カビ剤), unter anderem von April 2022 bis Mai 2023 auf der Verpackung, damit, dass bloßes Aufstellen im Badezimmer schwarzen Schimmel etwa sechs Wochen lang verhindere. Die eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Wer eine Wirkung verspricht, muss belastbare Nachweise schon vor der Werbung haben; fehlen sie, gilt die Aussage als irreführend.
Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 und 2 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 01.08.2025
- P&Gジャパン合同会社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 01.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 01.08.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1255号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln Anordnung
Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.
Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.
- Behörde / Gericht
- Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Ettekirjutus Tamro Eesti OÜ-le ebaausate kaubandustavade kasutamise lõpetamiseks nr 11-4/2025-001, 25.07.2025 Entscheidung einer Behörde
- Konkurentsiamet – Ausad kaubandustavad: juhtumid Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.07.2025 Alchem International Pvt. Ltd. und Alchem International (H.K.) LimitedAlchem: 489.000 EUR wegen Beteiligung am Kartell für Pharmawirkstoff SNBB 489.000 €
Alchem beteiligte sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 1. November 2005 bis 12. Februar 2018 an einem EWR-weiten Kartell für den Wirkstoff N-Butylbromid-Scopolamin (SNBB), mit Mindestpreisen, Quoten und Austausch sensibler Informationen. Anders als die übrigen Beteiligten, gegen die im Oktober 2023 ein Vergleichsbeschluss erging, lehnte Alchem einen Vergleich ab und erhielt ohne Ermäßigung eine Geldbuße von 489.000 EUR.
Auch Zulieferer von Pharmawirkstoffen unterliegen dem Kartellverbot; wer nicht kooperiert, verzichtet auf Ermäßigungen.
Preis- und Quotenabsprachen zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 04.07.2025
- Commission fines Alchem for participating in a pharmaceutical cartel (IP/25/1721) Pressemitteilung einer Behörde
- Presscorner-Schnittstelle, Volltext IP/25/1721 Pressemitteilung einer Behörde
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24.06.2025 Grifols, S.A.CNMV: 1 Mio. Euro gegen Grifols wegen fehlerhafter Finanzberichte und Kennzahlen 1 Mio. €
Die CNMV verhängte gegen Grifols zwei Geldbußen von zusammen 1.000.000 Euro: 800.000 Euro, weil die Konzernabschlüsse 2021 bis 2023 und der Halbjahresbericht 2023 unrichtige oder unvollständige Angaben nach IFRS enthielten, und 200.000 Euro wegen irreführender Angaben zur Berechnung alternativer Leistungskennzahlen (APM) in den Lageberichten. Die Gesellschaft verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.
Alternative Leistungskennzahlen müssen transparent und nachvollziehbar berechnet werden; für falsche Finanzinformationen haftet der Emittent.
Richtigkeit von Finanzberichten und alternativen Leistungskennzahlen
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 282.1.b) und Art. 292.1.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- BOE-A-2025-16320: Resolución de 24 de julio de 2025 de la CNMV (Grifols, SA) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV, Registro público de sanciones impuestas por la CNMV Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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16.06.2025 Unicat Catalyst Technologies, LLCKatalysatorhersteller Unicat belieferte Iran und gesperrte Venezuela-Firma 3,35 Mio. €
Der texanische Anbieter von Katalysatoren für Raffinerien und Stahlwerke lieferte 2016 bis 2021 über Beschäftigte und Vertreter Produkte und Beratung an Kunden in Iran und verkaufte Waren an ein gesperrtes venezolanisches Unternehmen. OFAC sah einen schwerwiegenden, aber selbst angezeigten Fall; parallel gab es Vergleiche mit DOJ und BIS, die bei der Höhe berücksichtigt wurden.
Wenn die Geschäftsleitung selbst Embargogeschäfte steuert, helfen nur unabhängige Kontrollen und Hinweisgeberkanäle – eine Selbstanzeige nach Aufdeckung mindert die Strafe, verhindert sie aber nicht.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Venezuela Sanctions Regulations; IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
Originalbetrag 3.882.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.
- OFAC Enforcement Release: Unicat Catalyst Technologies, LLC Settles with OFAC for $3,882,797 (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.06.2025 Novamont S.p.A., Eni S.p.A.AGCM: 32,1 Mio. Euro gegen Novamont und Eni wegen Exklusivbindungen bei Biokunststoff 32,1 Mio. €
Novamont band nach Feststellung der AGCM mindestens von Januar 2018 bis Dezember 2023 Folienhersteller über Allein- oder Teilbezugspflichten an ihren Biokunststoff Mater-Bi und Handelsketten an Tragetaschen ihrer Lizenznehmer und verdrängte so Wettbewerber bei Bio-Compounds für leichte und sehr leichte Kunststofftragetaschen (Art. 102 AEUV). Novamont muss 30.359.000 Euro zahlen (auf die Höchstgrenze von 10 % ihres Umsatzes gekappt); für die Zeit ab dem Erwerb durch den Eni-Konzern am 18. Oktober 2023 haften Novamont und Eni gesamtschuldnerisch für weitere 1.701.052,08 Euro, zusammen 32.060.052,08 Euro.
Ein Compliance-Programm muss die konkreten Kartellrisiken des eigenen Geschäfts, etwa Exklusivklauseln eines marktstarken Anbieters, abdecken, sonst mindert es die Buße nicht.
Exklusivklauseln marktbeherrschender Anbieter und wirksame Compliance-Programme
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Keine anerkannt: Das Compliance-Programm des Eni-Konzerns, dem Novamont seit Oktober 2023 angehört, habe nicht wirksam funktioniert, weil Schulungen und Kontrollen andere Themen abdeckten und weiterhin Exklusivverträge geschlossen wurden; Novamonts früheres eigenes Programm hielt die AGCM für offenkundig unzureichend, u. a. weil ihr Kartellrechtshandbuch Exklusivbezugspflichten unter den Missbrauchsformen nicht eigens behandelte.
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- AGCM, Provvedimento A573 (Adunanza 10.06.2025), Chiusura istruttoria e sanzioni Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 24.06.2025: A573 – sanzioni complessivamente pari a oltre 32 milioni di euro a Novamont e alla controllante Eni Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.05.2025 Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern)CMA: Vifor zahlt 23 Mio. GBP an den NHS nach Verdacht auf Herabsetzung eines Konkurrenten 27,4 Mio. €
Die CMA hatte untersucht, ob Vifor zwischen 2010 und 2024 eine vermutete beherrschende Stellung bei hochdosierten intravenösen Eisenpräparaten missbraucht hatte, indem es potenziell irreführende Aussagen über die Sicherheit des Konkurrenzprodukts Monofer im Vergleich zum eigenen Ferinject verbreitete. Sie nahm verbindliche Zusagen an: eine freiwillige Zahlung von 23 Mio. GBP an den NHS, eine Richtigstellungskampagne gegenüber Fachkreisen und zusätzliche Compliance-Maßnahmen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Aussagen über die Sicherheit von Konkurrenzprodukten gegenüber Fachkreisen müssen belegt und ausgewogen sein – Herabsetzung kann als Missbrauch von Marktmacht verfolgt werden.
Aussagen über Konkurrenzprodukte im Pharmamarketing
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Chapter II prohibition, section 18(1) Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
Originalbetrag 23.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.
- CMA case page: Investigation into suspected anti-competitive conduct by Vifor Pharma in relation to intravenous iron treatments Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Decision to accept commitments offered by Vifor in relation to the supply of high-dose intravenous iron, Case 51377 (23 May 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Gilead Sciences, Inc.Gilead: 202 Mio. USD – Rednerprogramme mit Honoraren, Luxus-Essen und Reisen 177,8 Mio. €
Gilead zahlte Ärzten, die bei Veranstaltungen zu seinen HIV-Medikamenten sprachen oder sie besuchten, Honorare, Essen und Reisekosten, um Verschreibungen zu fördern; Hochverschreiber erhielten Hunderttausende Dollar, Veranstaltungen fanden in Luxusrestaurants statt. Der vom Gericht genehmigte Vergleich über 202 Mio. USD enthält umfangreiche Tatsachengeständnisse.
Wer Redner nach Verschreibungsvolumen auswählt, macht aus Fortbildung Bestechung – Auswahlkriterien und Bewirtungsgrenzen müssen dokumentiert sein.
Honorare und Bewirtung bei Fachveranstaltungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Southern District of New York; U.S. District Court (S.D.N.Y.)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
Originalbetrag 202.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- HHS-OIG Enforcement Actions: U.S. Attorney Announces $202 Million Settlement With Gilead Sciences … Speaker Programs (29.04.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Bayer S.A.Bayer zahlt 5 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Informationsaustausch unter Arbeitgebern 773.398 €
Die Bayer S.A. schloss mit dem CADE einen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) in einem Verfahren wegen des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen zwischen Arbeitgebern der Konsumgüterbranche mit möglichen Auswirkungen auf den brasilianischen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, verpflichtete sich zur Beendigung des Verhaltens und zur Mitwirkung an den Ermittlungen und zahlt mutmaßlich 5.003.188,80 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD). Im selben Verfahren schloss die 3M do Brasil einen eigenen Vergleich über mutmaßlich 4.454.414,82 BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch der Austausch sensibler Personal- und Arbeitsmarktinformationen zwischen konkurrierenden Arbeitgebern ist kartellrechtlich riskant.
Kartellrecht im Personalbereich: Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
Originalbetrag 5.003.188,8 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- CADE – Cade celebra seis acordos em investigações de condutas anticompetitivas (06.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 06.05.2025 – CADE Ata nº 8/2025 (Circuito Deliberativo Virtual), Processo nº 08700.007344/2024-40 (Bayer S.A.) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken 11,2 Mio. €
Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.
Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.
Kartellrechtliche Grenzen von Category Management
- Behörde / Gericht
- Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- BMA – Communiqué de presse N°16/2025 (24.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- BMA – Beslissing BMA-2025-RPR-13-AUD (SMAN), publieke versie Entscheidung einer Behörde
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10.04.2025 Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, C2 PHARMA u. a. (7 Unternehmen)WEKO sanktioniert Wirkstoffkartell bei Butylscopolaminbromid mit rund 600'000 CHF 645.231 €
Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Alchem, C2 PHARMA, Linnea und Transo-Pharm legten zwischen 2005 und 2019 Mindestverkaufspreise für den Wirkstoff Butylscopolaminbromid (SNBB) fest, teilten Quoten auf und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus. Die WEKO beendete das Verfahren mit einvernehmlichen Regelungen; die Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 600'000 CHF, wobei C2 PHARMA als Selbstanzeigerin vollständig und Transo-Pharm sowie Linnea teilweise von der Sanktion befreit wurden. Es ist das erste Kartell um einen pharmazeutischen Wirkstoff, das die WEKO sanktioniert hat.
Auch kleine Nischenmärkte für Vorprodukte stehen im Blick der Kartellbehörden, und wer zuerst meldet, kann der Sanktion ganz entgehen.
Kartellrisiken bei Vorprodukten und Wirkstoffen; Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellgesetz (KG): Preis- und Mengenabrede, einvernehmliche Regelungen, Bonusregelung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Regelungen; vollständiger Sanktionserlass für C2 PHARMA (Bonusregelung), teilweiser Erlass für Transo-Pharm und Linnea.
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
Originalbetrag 600.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.
- WEKO-Medienmitteilung vom 10.04.2025: WEKO sanktioniert Abrede über pharmazeutischen Wirkstoff Pressemitteilung einer Behörde
- Newsroom-Schnittstelle der Bundesverwaltung: Volltext der WEKO-Medienmitteilung vom 10.04.2025 (onsb_de_105610) Pressemitteilung einer Behörde
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08.04.2025 Pailpac (Pty) LtdVorwurf des Marktmachtmissbrauchs: Pailpac zahlt mutmaßlich 5 Mio. ZAR und beendet Exklusivverträge 236.068 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 08.04.2025 einen Vergleich mit Pailpac (Pty) Ltd, einem Hersteller spritzgegossener Kunststoffeimer für die Farben- und Lackindustrie. Die Competition Commission warf dem Unternehmen vor, als marktbeherrschender Anbieter von Behältern für wasserbasierte Farben Großkunden mit (nahezu) exklusiven Lieferverträgen gebunden und Preise unter Kosten eingesetzt zu haben; Pailpac bestreitet dies. Es zahlt dennoch mutmaßlich 5.000.000 ZAR Verwaltungsstrafe, entlässt Kunden aus Exklusivitäts- und automatischen Verlängerungsklauseln, bezieht fünf Jahre lang Verpackungsabfälle von Kleinunternehmen und informellen Sammlern und führt ein Compliance-Programm ein.
Marktstarke Lieferanten sollten Exklusivitäts- und automatische Verlängerungsklauseln kartellrechtlich prüfen lassen, bevor sie Großkunden daran binden.
Exklusivverträge und Preise unter Kosten bei Marktbeherrschung
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Section 8(1)(d)(i) und 8(1)(c) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf der Competition Commission, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 5.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.
- Competition Tribunal: Tribunal confirms Pailpac consent agreement: R5 million administrative penalty and an end to exclusive supply arrangements (09.04.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal case file CR055Jun24/SA142Dec24 (Outcome: Confirmed, Order date 2025-04-08) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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18.03.2025 Ballance Agri-Nutrients LimitedBallance Agri-Nutrients: 420.000 NZD nach tödlichem Unfall an einem Förderband 223.678 €
Im Düngemittelwerk Mount Maunganui geriet ein Beschäftigter im Juli 2023 beim Reinigen der Förderbandanlage auf ein laufendes Band, wurde unter den Rahmen eines anderen Bandes gezogen und starb. Es fehlten ein wirksames, geschultes und überwachtes Arbeitsverfahren für Reinigung und Wartung sowie wirksame Schutzeinrichtungen und Not-Aus-Schalter. Das Tauranga District Court verhängte am 18. März 2025 eine Geldstrafe von 420.000 NZD (Ausgangspunkt 700.000 NZD, 40 % Abschläge) und ordnete keine Wiedergutmachung an, weil die Familie bereits 287.202,86 NZD erhalten hatte (77.000 NZD direkt vom Unternehmen, 210.202,86 NZD aus einer vom Unternehmen gehaltenen Gruppen-Lebensversicherung).
Reinigung und Wartung an Förderbändern nur an gesicherter Anlage, mit Schutzeinrichtungen, erreichbarem Not-Aus und einem geschulten, kontrollierten Arbeitsverfahren.
Sichere Reinigung und Wartung an Förderbändern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Tauranga District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c) ([2025] NZDC 5282)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis, Reue, Kooperation und Wiedergutmachung mit Abschlägen von insgesamt 40 %; Zahlungen an die Familie von insgesamt 287.202,86 NZD, davon 77.000 NZD direkt und 210.202,86 NZD aus einer Gruppen-Lebensversicherung des Unternehmens.
Originalbetrag 420.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2025.
- WorkSafe New Zealand, Court summaries: Ballance Agri-Nutrients Limited Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- WorkSafe New Zealand v Ballance Agri-Nutrients Limited [2025] NZDC 5282, Reserved decision (18.03.2025) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.01.2025 Pfizer Inc. (für die Tochter Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd.)Pfizer/Biohaven: 59,7 Mio. USD wegen Rednerhonoraren und Luxusessen für Ärzte 57,1 Mio. €
Pfizer zahlt für seine Tochter Biohaven 59.746.277 USD, um Vorwürfe nach False Claims Act und Anti-Kickback Statute aus der Zeit vor der Übernahme beizulegen; rund 50,2 Mio. USD gehen an den Bund, rund 9,5 Mio. USD an die Medicaid-Programme der Bundesstaaten. Biohaven soll von März 2020 bis September 2022 ausgewählten Ärzten Rednerhonorare und Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen des Migränemittels Nurtec ODT zu fördern; an Veranstaltungen nahmen teils wiederholt dieselben Ärzte oder Ehepartner, Angehörige und Praxiskollegen ohne fachlichen Bedarf teil. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Bei Übernahmen gehören Rednerprogramme und Ärztezahlungen des Zielunternehmens in die Due Diligence – die Haftung geht auf den Käufer über.
Rednerprogramme: Auswahl der Redner, Wiederholungsteilnahmen, Bewirtung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Civil Division; USAO Western District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
Originalbetrag 59.746.277 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.01.2025.
- Pfizer Agrees to Pay Nearly 60M to Resolve False Claims Allegations Relating to Improper Physician Payments by Subsidiary (DOJ, 24.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Pfizer agrees to pay nearly $60 million to resolve false claims allegations (USAO W.D.N.Y., 24.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.01.2025 Pharnext SAPharnext: FDA-Rückschläge verspätet gemeldet und beschönigt 500.000 €
Das Biotech-Unternehmen veröffentlichte die Forderung der FDA nach einer zusätzlichen Studie zu PXT-3003 und die spätere Ablehnung eines SPA-Antrags nicht so bald wie möglich und verbreitete irreführende Mitteilungen an Aktionäre. Sanktion gegen Pharnext: 500.000 €.
Negative Rückmeldungen von Zulassungsbehörden sind regelmäßig Insiderinformationen und dürfen in Aktionärsbriefen nicht positiv umgedeutet werden.
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 MAR; Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Chemie und Pharma
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Décision SAN-2025-01 Entscheidung einer Behörde
- Décision n° 1 du 20 janvier 2025 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.01.2025 AFCO (Tochtergesellschaft der Zep Inc.)Zep-Tochter AFCO: 161.310 $ vorgeschlagen nach Stickstoffdioxid-Freisetzung 157.452 €
Im Juli 2024 wurde im Werk der Zep-Tochter AFCO in Chambersburg (Pennsylvania) bei der Chemikalienverarbeitung Stickstoffdioxid oberhalb des Grenzwerts freigesetzt; zwölf Beschäftigte wurden im Krankenhaus untersucht, zwei stationär behandelt. OSHA bemängelte fehlenden Notfallplan, mangelhaftes Atemschutz- und Gefahrstoffprogramm sowie verspätete Evakuierung und schlug 161.310 $ vor (u. a. ein Wiederholungsverstoß).
Ein geübter Notfall- und Evakuierungsplan entscheidet bei Chemikalienfreisetzungen darüber, wie viele Beschäftigte zu Schaden kommen.
Verhalten bei Gasfreisetzung und Evakuierung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1910.120, 1910.134, 1910.1200
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
Originalbetrag 161.310 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.12.2024 Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen)CADE: Hub-and-Spoke-Kartell bei Arzneimitteln – 45,3 Mio. BRL gegen fünf Firmen 7,15 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte fünf Unternehmen wegen eines Kartells bei öffentlichen Ausschreibungen für Arzneimittel und im privaten Arzneimittelhandel, das laut CADE mindestens von 2007 bis 2011 u. a. in Minas Gerais, São Paulo, Bahia und Pernambuco bestand; neben direkten Preisabsprachen zwischen Herstellern erleichterten einzelne Hersteller Absprachen zwischen Händlern (Hub-and-Spoke-Kartell). Die Unternehmensbußen betragen 45.328.574,05 BRL (Hipolabor Farmacêutica 15.741.025,02; Sanval 12.191.091,60; Comercial Cirúrgica Rioclarense 11.952.437,72; Rhamis Distribuidora Farmacêutica 3.585.615,18; Macromed 1.858.404,53 BRL). Gegen mehrere weitere Beteiligte wurde das Verfahren mangels Beweisen oder wegen erfüllter Vergleiche eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Hersteller dürfen Preisabstimmungen zwischen ihren Händlern weder organisieren noch erleichtern; auch die Vermittlerrolle als „Hub“ ist ein Kartellverstoß.
Hub-and-Spoke-Absprachen zwischen Herstellern und Händlern bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 I–IV i. V. m. Art. 21 I, II, III, VIII Lei nº 8.884/1994, entsprechend Art. 36 I–IV, § 3 I a, c, d Lei nº 12.529/2011; Bemessung nach Art. 37 Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
Originalbetrag 45.328.574,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.
- Diário Oficial da União, 18.12.2024, Seção 1, S. 92: Ata da 241ª Sessão Ordinária de Julgamento (11.12.2024), PA nº 08012.002222/2011-09 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 12.12.2024: Tribunal do Cade condena cartel no setor de medicamentos Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 Viatris Inc.Viatris: 1,5 Mio. GBP – Schlüsselpersonal trotz Stillhalteanordnung ausgetauscht 1,8 Mio. €
Während der Prüfung des Verkaufs der europäischen Rechte an den Hormonpräparaten Duphaston und Femoston an Theramex galt eine Initial Enforcement Order. Viatris tauschte ohne Zustimmung der CMA Mitglieder des britischen Managements aus und meldete den Verstoß anschließend nicht; die CMA verhängte 1,5 Mio. GBP.
Während einer Fusionsprüfung sind auch Personalentscheidungen im Zielgeschäft zustimmungspflichtig – und Verstöße müssen sofort gemeldet werden.
Stillhalte- und Interimspflichten in Fusionsverfahren (Management, HR)
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, s. 72(2) (Initial Enforcement Order), s. 94A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- CMA: Viatris fined £1.5m for failure to comply with CMA order (22.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels 462,6 Mio. €
Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.
Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.
Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Commission fines Teva €462.6 million over misuse of the patent system and disparagement (IP/24/5581) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.06.2024 ein US-amerikanischer Duftstoff- und Aromenhersteller und seine französische TochtergesellschaftDuftstoffhersteller: 15,9 Mio. EUR wegen gelöschter WhatsApp-Nachrichten bei Nachprüfung 15,9 Mio. €
Bei einer Nachprüfung der Europäischen Kommission in der Duftstoffbranche im März 2023 löschte ein leitender Beschäftigter des Herstellers, nachdem er über die Nachprüfung informiert worden war, WhatsApp-Nachrichten mit einem Wettbewerber auf einem Mobiltelefon; die Kommission wertete dies als Behinderung der Nachprüfung. Es ist die erste Geldbuße der Kommission für das Löschen von Nachrichten in einer Messenger-App; wegen der Kooperation des Herstellers wurde der Betrag um 50 % auf 15,9 Mio. EUR (0,15 % des Gesamtumsatzes) gesenkt.
Bei behördlichen Durchsuchungen müssen Unternehmen sofort sicherstellen, dass niemand Daten auf Diensthandys oder in Messengern löscht.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Beweissicherung in Messengern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (Behinderung einer Nachprüfung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Sofortiges Eingeständnis, proaktive Kooperation und Hilfe bei der Wiederherstellung der Daten: 50 % Ermäßigung.
- Haftung von Führungskräften
- Die Löschung nahm ein leitender Beschäftigter vor; die Geldbuße richtet sich gegen die Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 24.06.2024
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink
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19.04.2024 ein thailändisches KunststoffunternehmenThailändischer Kunststoffhersteller zahlt 20 Mio. USD für verschleierte Iran-Polyethylen-Verkäufe 18,8 Mio. €
Die thailändische Kunststoffgesellschaft ließ 2017–2018 US-Banken 467 Zahlungen über 291 Mio. USD für HDPE-Kunststoff abwickeln, der in einem iranischen Gemeinschaftsunternehmen mit dem staatlichen iranischen Petrochemiekonzern hergestellt wurde. Versand- und Dokumentationspraktiken verschleierten den iranischen Ursprung.
Wer in US-Dollar abrechnet, holt US-Sanktionsrecht ins Geschäft – Beteiligungen in Embargoländern erfordern eine strikte Trennung der Zahlungsströme.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 19.04.2024
Originalbetrag 20.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianischer ArzneimittelhändlerArzneimittelhändler: CGU-Buße wegen falscher Unterlagen im Impfstoffvertrag 483.622 €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Arzneimittelhändler, der inzwischen unter anderem Namen firmiert, eine Geldbuße von 3.879.251,35 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit (declaração de inidoneidade). Nach dem Abschlussbericht legte das Unternehmen beim geplanten Kauf von 20 Mio. Dosen eines Covid-19-Impfstoffs durch das Gesundheitsministerium ein Dokument vor, das der Impfstoffhersteller später als falsch bezeichnete, sowie Proforma-Rechnungen, die nicht den Vertragsbedingungen entsprachen. Auf einen Antrag auf Überprüfung (pedido de reconsideração) setzte die CGU die Geldbuße am 05.05.2025 auf 2.586.167,56 BRL herab und verkürzte die Aushangfrist der Veröffentlichung von 75 auf 60 Tage; die Erklärung der Vergabeunwürdigkeit blieb bestehen.
Wer als Vertreter eines ausländischen Herstellers Verträge mit dem Staat schließt, muss Vollmachten und Rechnungen sorgfältig prüfen; falsche Unterlagen führen zu Geldbuße und Vergabesperre.
Echtheit von Vertretungsnachweisen und Rechnungen in öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Auf den Antrag auf Überprüfung hin setzte die CGU die Geldbuße von 3.879.251,35 BRL auf 2.586.167,56 BRL herab.
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
Originalbetrag 2.586.167,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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20.12.2023 ein portugiesischer Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und GesundheitsproduktenPortugal: 1,04 Mio. Euro gegen Gesundheitsprodukt-Anbieter wegen Preisvorgaben 1,04 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten eine Geldbuße von 1.040.000 EUR, weil er Händlern zwischen 2016 und 2022 Endverkaufspreise und Rabattgrenzen vorschrieb, dies überwachte und Abweichungen mit Konditionskürzungen oder Lieferbeschränkungen beantwortete. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Lieferanten sollten Preisvorgaben an Händler und deren Überwachung vertraglich wie praktisch ausschließen.
Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 29.12.2023
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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19.10.2023 sechs Hersteller und Händler eines PharmawirkstoffsEU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB) 13,4 Mio. €
Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für ein Markenarzneimittel und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; der Kronzeuge erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.
Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.
Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Kronzeuge 100 %, ein weiteres Unternehmen 50 %, ein drittes 30 %), 10 % Vergleichsnachlass
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink
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08.09.2023 ein US-amerikanisches Cleantech-UnternehmenSEC: US-Cleantech-Firma zahlt 225.000 US-Dollar wegen Prämienverzicht 210.202 €
Das nicht börsennotierte Cleantech-Unternehmen (rund 236 Beschäftigte) ließ von Februar 2020 bis März 2023 22 ausscheidende Beschäftigte auf Prämien für Hinweise an Behörden verzichten. Nach Kontakt durch die SEC änderte das Unternehmen die Verträge und informierte Betroffene; die Strafe betrug 225.000 US-Dollar.
Auch nicht börsennotierte Unternehmen unterliegen dem SEC-Hinweisgeberschutz.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Überarbeitung der Aufhebungsverträge und Information der betroffenen Ex-Beschäftigten
- Veröffentlicht
- 08.09.2023
Originalbetrag 225.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2023.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.09.2025 · Direktlink
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21.08.2023 ein US-amerikanischer GenerikaherstellerDOJ: US-Generikahersteller zahlt 225 Mio. US-$ Strafe wegen Preisabsprachen bei Generika 206,3 Mio. €
In einem Deferred Prosecution Agreement räumte der Hersteller drei Verschwörungen zur Preisabsprache, Kundenaufteilung und Angebotsmanipulation bei Generika (u. a. Pravastatin) ein. Der Hersteller zahlt 225 Mio. US-$ Strafe in Raten, spendet Arzneimittel im Wert von 50 Mio. US-$ und muss das Pravastatin-Geschäft unter Aufsicht eines Monitors veräußern.
Kartellverstöße können Unternehmen neben Millionenstrafen auch zur Veräußerung ganzer Produktlinien zwingen.
Absprachen unter Generikaherstellern über Preise und Kunden
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Antitrust Division
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- 15 U.S.C. § 1 (Sherman Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 225.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2023.
- DOJ Antitrust Division, Case Filings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2025 · Direktlink
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28.07.2023 ein ungarisches PharmaunternehmenPharmaunternehmen: 37 Mio. HUF Bußgeld für Ärztehonorare und überhöhte Bewirtung 96.540 €
Die ungarische Arzneimittelbehörde OGYÉI belegte ein ungarisches Pharmaunternehmen mit einem Bußgeld von 37.000.000 HUF und untersagte die Fortsetzung der Verstöße, weil das Unternehmen verschreibungsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in zahlreichen Fällen über Honorarverträge unzulässige Vermögensvorteile gewährt hatte – etwa für Rollenspiele zur Schulung des eigenen Außendienstes, Fachbeiträge in einer firmeneigenen Werbezeitschrift, werbliche Vorträge sowie bezahlte Vorträge von Abteilungschefärzten vor ihren eigenen Mitarbeitern. Hinzu kamen eine Bewirtung über dem gesetzlichen Satz je Teilnehmer in vier Fällen bei eigenen Fachveranstaltungen, die nicht gemeldete Unterstützung der Teilnahme von Ärzten an zwei internationalen Fachveranstaltungen sowie Mängel bei Warnhinweisen in Werbematerial, bei der Abgabe von Mustern und bei Spendenprotokollen. Der Bescheid erging in einem neuen Verfahren, nachdem das Hauptstädtische Gericht (Fővárosi Törvényszék) einen früheren Bescheid von 2020 wegen unzureichender Begründung der Sanktionshöhe aufgehoben, die rechtliche Bewertung der Honorarverträge aber bestätigt hatte.
Honorarverträge mit verschreibenden Ärztinnen und Ärzten brauchen eine echte, von der Verkaufsförderung getrennte fachliche Leistung zu angemessenem Preis – sonst gelten sie als verbotener Vorteil.
Honorarverträge, Vorträge und Bewirtung von Ärztinnen und Ärzten im Pharmamarketing
- Behörde / Gericht
- Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet (OGYÉI; Rechtsnachfolger NNGYK)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Gyftv. (Gesetz Nr. XCVIII/2006) § 14 Abs. 1, 2 und 10, § 11/B Abs. 2, § 19 Abs. 2 lit. c und d; EüM-Verordnung 3/2009 § 7 Abs. 1 lit. a, § 10 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 28.07.2023
Originalbetrag 37.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2023.
- OGYÉI, endgültige behördliche Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.07.2025 · Direktlink
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11.04.2023 ein japanischer PharmaherstellerPharmahersteller: Surcharge für unbelegte Virenschutz-Werbung für Chlordioxid-Produkte 4,18 Mio. €
Der Pharmahersteller warb von September 2018 bis April 2022 auf Verpackungen, der eigenen Website, im Fernsehen und in Anzeigen auf einer Videoplattform damit, dass Produkte seiner Marke (Raumdosen zum Aufstellen, Ansteck-Sticks, Sprays) mit Chlordioxid in der Raumluft schwebende Viren und Bakterien beseitigen. Die vorgelegten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, und die Hinweise auf der Packung änderten den Gesamteindruck nicht; der Surcharge von 607.440.000 JPY setzt sich aus Einzelbeträgen für fünf Produktgruppen zusammen, darunter 452.200.000 JPY für die Raumdosen.
Hygieneversprechen brauchen Belege für die beworbene Nutzungssituation; ein Hinweis auf Tests im geschlossenen Raum rettet eine pauschale Werbeaussage nicht.
Wirksamkeits- und Gesundheitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 11.04.2023
Originalbetrag 607.440.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2023.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.04.2025 · Direktlink
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24.03.2023 ein börsennotierter bulgarischer DüngemittelherstellerDüngemittelhersteller: 35.000 BGN für irreführende Mitteilung zum Produktionsstopp 17.895 €
Der börsennotierte Düngemittelhersteller meldete am 01.08.2022 auf seiner Website, er habe die Produktion für eine planmäßige Jahresrevision eingestellt, verschwieg aber den eigentlichen Grund, die für ihn nicht tragbaren Erdgaspreise; die KFN sah darin irreführende Signale für den Aktienkurs. Mit dem Sanktionsakt Р-14-9 vom 24.03.2023 wurden dafür 35.000 BGN festgesetzt; zwei weitere Akte vom selben Tag setzten 3.500 BGN für die verspätete Veröffentlichung der Insiderinformation und 1.400 BGN für nicht veröffentlichte Eigengeschäfte nach Art. 19 MAR fest.
Eine Unternehmensmeldung mit einem beschönigenden Grund für einen Produktionsstopp kann selbst Marktmanipulation sein.
Ad-hoc-Kommunikation: wahre Gründe nennen, Insiderinformation rechtzeitig veröffentlichen
- Behörde / Gericht
- Комисия за финансов надзор (КФН, Bulgarische Finanzaufsichtskommission)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 35.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2023.
- FSC (BG), Strafbescheide (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.03.2025 · Direktlink
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16.01.2023 ein britischer FarbenherstellerFarbenhersteller: 650.000 GBP Strafe nach TBT-Eintrag in Naturschutz-Ästuar 895.685 €
Aus einem Tank der Farbtestanlage des Unternehmens gelangten 2015/2016 Sedimente mit dem verbotenen Antifouling-Wirkstoff Tributylzinn (TBT) sowie Kupfer, Quecksilber und Arsen in ein geschütztes Ästuar; eine Probe überschritt den sicheren TBT-Wert um das 80.000-Fache. Die Tochter eines Farbenkonzerns wurde zu 650.000 GBP Strafe und 144.992 GBP Kosten verurteilt; sie hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten.
Altstandorte mit gefährlichen Stoffen brauchen dichte Rückhaltesysteme und Abfallpflichten gelten auch für Rückstände aus Testanlagen.
- Behörde / Gericht
- Plymouth Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010; Sections 34(1)(b) und 34(6) Environmental Protection Act 1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 16.01.2023
Originalbetrag 794.992 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2023.
- Environment Agency, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2025 · Direktlink
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19.12.2022 ein US-amerikanisches Chemie- und TechnologieunternehmenUS-Chemieunternehmen: 638 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung bei Staatsaufträgen 113,3 Mio. €
Ein US-amerikanisches Chemie- und Technologieunternehmen verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) zur Zahlung von 638.046.365,87 BRL (umgerechnet 120.828.384,25 USD), weil es im Zusammenhang mit Verträgen mit einem staatlich kontrollierten Ölkonzern über zwischengeschaltete Gesellschaften unzulässige Zahlungen zugunsten von Amtsträgern geleistet hatte. Laut den Anlagen entfallen 75.817.531,39 USD auf die Abschöpfung des Gewinns und 10.601.873,74 USD auf einen pauschalierten Schaden (Schmiergelder) zugunsten des Ölkonzerns sowie 5.708.217,91 USD auf die Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz (Lei 12.846/2013) und 28.700.761,19 USD auf die Geldbuße nach dem Gesetz über administrative Unredlichkeit (Lei 8.429/1992). Nach eigener Angabe schloss das Unternehmen am selben Tag Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF), dem US-Justizministerium und der SEC.
Zahlungen über zwischengeschaltete Gesellschaften an Amtsträger staatlicher Auftraggeber führen zu Gewinnabschöpfung und Bußen auf mehreren Rechtsgrundlagen zugleich.
Bestechung über zwischengeschaltete Gesellschaften bei Aufträgen eines Staatskonzerns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Mildernd angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (3,06 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Bußgeldberechnung wertete Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend.
Originalbetrag 638.046.365,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink
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29.11.2022 sechs Käufer von Styrol-MonomerEU: 157 Mio. € gegen Einkaufskartell für Styrol-Monomer 157,1 Mio. €
Sechs Käufer von Styrol stimmten von 2012 bis 2018 ihre Verhandlungsstrategie für den Branchen-Referenzpreis (SMCP) ab und tauschten Preisinformationen aus, um den Einkaufspreis zu drücken. Die Kommission verhängte insgesamt 157 Mio. €, u. a. 32,505 Mio. € gegen ein Unternehmen und 31,72 Mio. € gegen ein weiteres; der Kronzeuge blieb bußgeldfrei.
Nicht nur Verkaufs-, auch Einkaufsabsprachen sind verboten – Einkäufer brauchen ebenso Kartellrechtsschulung wie der Vertrieb.
Einkaufskartell: Abstimmung von Verhandlungsstrategien unter Käufern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung für fast alle Parteien, 10 % Vergleichsnachlass
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.11.2024 · Direktlink
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15.11.2022 ein portugiesischer Anbieter von NahrungsergänzungsmittelnPortugal: 1,26 Mio. Euro gegen Nahrungsergänzungsmittel-Anbieter wegen Preisbindung 1,26 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln eine Geldbuße von 1.258.900 EUR, weil er Händlern von Oktober 2015 bis Januar 2022 die Endverkaufspreise und maximale Rabatte vorgab, deren Einhaltung überwachte und Abweichungen mit schlechteren Konditionen oder Lieferstopps sanktionierte. Die Geldbuße wurde im Vergleichsverfahren um 30 % reduziert.
Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Einhaltung kontrolliert und Abweichung sanktioniert wird.
Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (transação), Abstellen der Praxis; Reduktion um 30 %.
- Veröffentlicht
- 19.12.2022
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2024 · Direktlink
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10.11.2022 drei Gesellschaften einer internationalen PharmagruppeCNMC: 10,25 Mio. Euro gegen Pharmagruppe wegen überhöhten Preises für Orphan-Arzneimittel 10,3 Mio. €
Die CNMC verhängte gegen drei Gesellschaften der Pharmagruppe gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.250.000 Euro, weil sie als einziger Anbieter von CDCA-Arzneimitteln zur Behandlung der seltenen Stoffwechselkrankheit zerebrotendinöse Xanthomatose ihre beherrschende Stellung missbrauchten und dem spanischen Gesundheitssystem einen überhöhten Preis abverlangten. Zusätzlich muss die Gruppe auf die Exklusivbindung des einzigen Wirkstofflieferanten verzichten und das Präparat unmittelbar in Spanien vertreiben.
Wer als einziger Anbieter eines unentbehrlichen Arzneimittels auftritt, muss Preissprünge sachlich begründen können und darf Wettbewerber nicht über Exklusivlieferverträge vom Wirkstoff abschneiden.
Preissetzung bei marktbeherrschender Stellung (überhöhte Preise)
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 2 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 14.11.2022
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
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24.10.2022 ein kanadischer CannabisherstellerCannabishersteller: 1,3 Mio. CAD wegen fehlerhafter Zwischenabschlüsse und schwacher Kontrollen 962.820 €
Das Capital Markets Tribunal genehmigte einen Vergleich, in dem der Cannabis-Hersteller einräumte, Zwischenabschlüsse nicht nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt zu haben: 2019 wurden rund 7,6 Mio. CAD Umsatz aus Großhandelsgeschäften ohne wirtschaftliche Substanz erfasst, und im zweiten Quartal 2021 fehlte eine Wertminderung von 234,9 Mio. USD auf Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte. Der Hersteller zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.300.000 CAD und Ermittlungskosten von 40.000 CAD (zusammen 1.340.000 CAD) und muss seine internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung von einem unabhängigen Berater prüfen lassen und dessen Empfehlungen umsetzen.
Nicht-routinemäßige Geschäfte und Werthaltigkeitstests brauchen wirksame Kontrollen, sonst drohen Korrekturen der Abschlüsse und Sanktionen der Wertpapieraufsicht.
Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung und Umsatzrealisierung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 77 (Zwischenabschlüsse nach GAAP); Anordnungen nach s. 127(1) und s. 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen deckte die Fehler nach internen Hinweisen von Beschäftigten selbst auf, meldete sie der Kommission noch vor Abschluss der internen Untersuchung, kooperierte umfassend, korrigierte die Abschlüsse und verbesserte Kontrollen, Schulungen und Personalausstattung im Rechnungswesen.
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
Originalbetrag 1.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2022.
- Capital Markets Tribunal, Verfahren (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink
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13.10.2022 fünf PharmaunternehmenPay-for-Delay bei Krebsmedikamenten: KFTC sanktioniert Originator- und Generikahersteller 1,9 Mio. €
Die Korea Fair Trade Commission (KFTC) beanstandete eine Vereinbarung von Ende September 2016, in der sich die Generikaseite verpflichtete, von Oktober 2016 bis Dezember 2020 in Korea keine Generika dreier Krebsmedikamente herzustellen oder auf den Markt zu bringen, und dafür von der Originatorseite die exklusiven Vertriebsrechte für diese Originalpräparate erhielt; laut KFTC wurde die Absprache am 12. Januar 2018 vorzeitig beendet. Sie erließ Unterlassungsanordnungen gegen alle fünf Gesellschaften (zwei auf der Originatorseite, darunter deren koreanische Gesellschaft, und drei auf der Generikaseite, darunter deren koreanische Gesellschaft) und setzte vorläufig Geldbußen von insgesamt 2.645 Mio. KRW fest: 1.146 Mio. KRW für die Originatorseite und 1.499 Mio. KRW für die Generikaseite.
Vertriebs- oder Lizenzverträge mit einem potenziellen Generikahersteller dürfen keine Klausel enthalten, die dessen eigenen Markteintritt ausschließt.
Absprachen mit potenziellen Wettbewerbern über den Verzicht auf Markteintritt (Pay-for-Delay)
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 MRFTA a. F. (Monopoly Regulation and Fair Trade Act; heute Art. 40 Abs. 1 Nr. 3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 13.10.2022
Originalbetrag 2.645.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2022.
- Korea Fair Trade Commission (KFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2024 · Direktlink