Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

JapanChemie und Pharma Alle Filter entfernen
2Fälle aus 1 Jurisdiktion
4,18 Mio. €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
4,18 Mio. €Größter Einzelfall: ein japanischer Pharmahersteller
4,18 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA) 4,18 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Verbraucherschutz und Onlinehandel 4,18 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 4,18 Mio. € 100 % · 1 Fall
  2. P&G Japan G.K. (P&Gジャパン合同会社) – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202314,18 Mio. €
20240–
20251–
20260–

2 Fälle

01.08.2025 P&G Japan G.K. (P&Gジャパン合同会社)P&G Japan: Anordnung wegen unbelegter Anti-Schimmel-Werbung für Febreze-Produkt JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

P&G Japan bewarb das Produkt „Febreze Anti-Schimmel fürs Bad“ (ファブリーズ お風呂用防カビ剤), unter anderem von April 2022 bis Mai 2023 auf der Verpackung, damit, dass bloßes Aufstellen im Badezimmer schwarzen Schimmel etwa sechs Wochen lang verhindere. Die eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Wirkung verspricht, muss belastbare Nachweise schon vor der Werbung haben; fehlen sie, gilt die Aussage als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 und 2 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
01.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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11.04.2023 ein japanischer PharmaherstellerPharmahersteller: Surcharge für unbelegte Virenschutz-Werbung für Chlordioxid-Produkte JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 4,18 Mio. €

Der Pharmahersteller warb von September 2018 bis April 2022 auf Verpackungen, der eigenen Website, im Fernsehen und in Anzeigen auf einer Videoplattform damit, dass Produkte seiner Marke (Raumdosen zum Aufstellen, Ansteck-Sticks, Sprays) mit Chlordioxid in der Raumluft schwebende Viren und Bakterien beseitigen. Die vorgelegten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, und die Hinweise auf der Packung änderten den Gesamteindruck nicht; der Surcharge von 607.440.000 JPY setzt sich aus Einzelbeträgen für fünf Produktgruppen zusammen, darunter 452.200.000 JPY für die Raumdosen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hygieneversprechen brauchen Belege für die beworbene Nutzungssituation; ein Hinweis auf Tests im geschlossenen Raum rettet eine pauschale Werbeaussage nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksamkeits- und Gesundheitsaussagen in der Werbung belegen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
11.04.2023

Originalbetrag 607.440.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.04.2025 · Direktlink

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