Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
476 Mio. €Summe der Geldbeträge
462,6 Mio. €Größter Einzelfall: Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)
238 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023113,4 Mio. €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241462,6 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 462,6 Mio. €

Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.10.2023 Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea, Transo-Pharm (C2 PHARMA Kronzeuge)EU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB für Buscopan) EU-EbeneKartelle und Absprachen 13,4 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für Buscopan und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; C2 PHARMA erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (C2 PHARMA 100 %, Transo-Pharm 50 %, Linnea 30 %), 10 % Vergleichsnachlass

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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