Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 113,3 Mio. € 93 % · 1 Fall
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo 7,92 Mio. € 7 % · 2 Fälle
- Controladoria-Geral da União (CGU) 483.622 € 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 113,8 Mio. € 93 % · 2 Fälle
- Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen) 7,15 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Bayer S.A. 773.398 € 1 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 113,3 Mio. € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 2 | 7,63 Mio. € |
| 2025 | 1 | 773.398 € |
| 2026 | 0 | – |
4 Fälle
28.04.2025 Bayer S.A.Bayer zahlt 5 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Informationsaustausch unter Arbeitgebern 773.398 €
Die Bayer S.A. schloss mit dem CADE einen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) in einem Verfahren wegen des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen zwischen Arbeitgebern der Konsumgüterbranche mit möglichen Auswirkungen auf den brasilianischen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, verpflichtete sich zur Beendigung des Verhaltens und zur Mitwirkung an den Ermittlungen und zahlt mutmaßlich 5.003.188,80 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD). Im selben Verfahren schloss die 3M do Brasil einen eigenen Vergleich über mutmaßlich 4.454.414,82 BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch der Austausch sensibler Personal- und Arbeitsmarktinformationen zwischen konkurrierenden Arbeitgebern ist kartellrechtlich riskant.
Kartellrecht im Personalbereich: Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
Originalbetrag 5.003.188,8 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- CADE – Cade celebra seis acordos em investigações de condutas anticompetitivas (06.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 06.05.2025 – CADE Ata nº 8/2025 (Circuito Deliberativo Virtual), Processo nº 08700.007344/2024-40 (Bayer S.A.) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.12.2024 Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen)CADE: Hub-and-Spoke-Kartell bei Arzneimitteln – 45,3 Mio. BRL gegen fünf Firmen 7,15 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte fünf Unternehmen wegen eines Kartells bei öffentlichen Ausschreibungen für Arzneimittel und im privaten Arzneimittelhandel, das laut CADE mindestens von 2007 bis 2011 u. a. in Minas Gerais, São Paulo, Bahia und Pernambuco bestand; neben direkten Preisabsprachen zwischen Herstellern erleichterten einzelne Hersteller Absprachen zwischen Händlern (Hub-and-Spoke-Kartell). Die Unternehmensbußen betragen 45.328.574,05 BRL (Hipolabor Farmacêutica 15.741.025,02; Sanval 12.191.091,60; Comercial Cirúrgica Rioclarense 11.952.437,72; Rhamis Distribuidora Farmacêutica 3.585.615,18; Macromed 1.858.404,53 BRL). Gegen mehrere weitere Beteiligte wurde das Verfahren mangels Beweisen oder wegen erfüllter Vergleiche eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Hersteller dürfen Preisabstimmungen zwischen ihren Händlern weder organisieren noch erleichtern; auch die Vermittlerrolle als „Hub“ ist ein Kartellverstoß.
Hub-and-Spoke-Absprachen zwischen Herstellern und Händlern bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 I–IV i. V. m. Art. 21 I, II, III, VIII Lei nº 8.884/1994, entsprechend Art. 36 I–IV, § 3 I a, c, d Lei nº 12.529/2011; Bemessung nach Art. 37 Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
Originalbetrag 45.328.574,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.
- Diário Oficial da União, 18.12.2024, Seção 1, S. 92: Ata da 241ª Sessão Ordinária de Julgamento (11.12.2024), PA nº 08012.002222/2011-09 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 12.12.2024: Tribunal do Cade condena cartel no setor de medicamentos Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianischer ArzneimittelhändlerArzneimittelhändler: CGU-Buße wegen falscher Unterlagen im Impfstoffvertrag 483.622 €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Arzneimittelhändler, der inzwischen unter anderem Namen firmiert, eine Geldbuße von 3.879.251,35 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit (declaração de inidoneidade). Nach dem Abschlussbericht legte das Unternehmen beim geplanten Kauf von 20 Mio. Dosen eines Covid-19-Impfstoffs durch das Gesundheitsministerium ein Dokument vor, das der Impfstoffhersteller später als falsch bezeichnete, sowie Proforma-Rechnungen, die nicht den Vertragsbedingungen entsprachen. Auf einen Antrag auf Überprüfung (pedido de reconsideração) setzte die CGU die Geldbuße am 05.05.2025 auf 2.586.167,56 BRL herab und verkürzte die Aushangfrist der Veröffentlichung von 75 auf 60 Tage; die Erklärung der Vergabeunwürdigkeit blieb bestehen.
Wer als Vertreter eines ausländischen Herstellers Verträge mit dem Staat schließt, muss Vollmachten und Rechnungen sorgfältig prüfen; falsche Unterlagen führen zu Geldbuße und Vergabesperre.
Echtheit von Vertretungsnachweisen und Rechnungen in öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Auf den Antrag auf Überprüfung hin setzte die CGU die Geldbuße von 3.879.251,35 BRL auf 2.586.167,56 BRL herab.
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
Originalbetrag 2.586.167,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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19.12.2022 ein US-amerikanisches Chemie- und TechnologieunternehmenUS-Chemieunternehmen: 638 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung bei Staatsaufträgen 113,3 Mio. €
Ein US-amerikanisches Chemie- und Technologieunternehmen verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) zur Zahlung von 638.046.365,87 BRL (umgerechnet 120.828.384,25 USD), weil es im Zusammenhang mit Verträgen mit einem staatlich kontrollierten Ölkonzern über zwischengeschaltete Gesellschaften unzulässige Zahlungen zugunsten von Amtsträgern geleistet hatte. Laut den Anlagen entfallen 75.817.531,39 USD auf die Abschöpfung des Gewinns und 10.601.873,74 USD auf einen pauschalierten Schaden (Schmiergelder) zugunsten des Ölkonzerns sowie 5.708.217,91 USD auf die Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz (Lei 12.846/2013) und 28.700.761,19 USD auf die Geldbuße nach dem Gesetz über administrative Unredlichkeit (Lei 8.429/1992). Nach eigener Angabe schloss das Unternehmen am selben Tag Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF), dem US-Justizministerium und der SEC.
Zahlungen über zwischengeschaltete Gesellschaften an Amtsträger staatlicher Auftraggeber führen zu Gewinnabschöpfung und Bußen auf mehreren Rechtsgrundlagen zugleich.
Bestechung über zwischengeschaltete Gesellschaften bei Aufträgen eines Staatskonzerns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Mildernd angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (3,06 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Bußgeldberechnung wertete Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend.
Originalbetrag 638.046.365,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink