Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.869 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
32,1 Mio. €Summe der Geldbeträge
32,1 Mio. €Größter Einzelfall: Novamont S.p.A., Eni S.p.A.
32,1 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 2025132,1 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

10.06.2025 Novamont S.p.A., Eni S.p.A.AGCM: 32,1 Mio. Euro gegen Novamont und Eni wegen Exklusivbindungen bei Biokunststoff ItalienMissbrauch von Marktmacht 32,1 Mio. €

Novamont band nach Feststellung der AGCM mindestens von Januar 2018 bis Dezember 2023 Folienhersteller über Allein- oder Teilbezugspflichten an ihren Biokunststoff Mater-Bi und Handelsketten an Tragetaschen ihrer Lizenznehmer und verdrängte so Wettbewerber bei Bio-Compounds für leichte und sehr leichte Kunststofftragetaschen (Art. 102 AEUV). Novamont muss 30.359.000 Euro zahlen (auf die Höchstgrenze von 10 % ihres Umsatzes gekappt); für die Zeit ab dem Erwerb durch den Eni-Konzern am 18. Oktober 2023 haften Novamont und Eni gesamtschuldnerisch für weitere 1.701.052,08 Euro, zusammen 32.060.052,08 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Compliance-Programm muss die konkreten Kartellrisiken des eigenen Geschäfts, etwa Exklusivklauseln eines marktstarken Anbieters, abdecken, sonst mindert es die Buße nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivklauseln marktbeherrschender Anbieter und wirksame Compliance-Programme

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Keine anerkannt: Das Compliance-Programm des Eni-Konzerns, dem Novamont seit Oktober 2023 angehört, habe nicht wirksam funktioniert, weil Schulungen und Kontrollen andere Themen abdeckten und weiterhin Exklusivverträge geschlossen wurden; Novamonts früheres eigenes Programm hielt die AGCM für offenkundig unzureichend, u. a. weil ihr Kartellrechtshandbuch Exklusivbezugspflichten unter den Missbrauchsformen nicht eigens behandelte.
Veröffentlicht
24.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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