Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

EUChemie und Pharma Alle Filter entfernen
5Fälle aus 4 Jurisdiktionen
488 Mio. €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
462,6 Mio. €Größter Einzelfall: Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)
12,3 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023113,4 Mio. €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241462,6 Mio. €
Q1 20251800.000 €
Q2 2025111,2 Mio. €
Q3 20251—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

5 Fälle

31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 462,6 Mio. €

Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken BelgienKartelle und Absprachen 11,2 Mio. €

Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen von Category Management

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Pharnext SAPharnext: FDA-Rückschläge verspätet gemeldet und beschönigt FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 800.000 €

Das Biotech-Unternehmen veröffentlichte die Forderung der FDA nach einer zusätzlichen Studie zu PXT-3003 und die spätere Ablehnung eines SPA-Antrags nicht so bald wie möglich und verbreitete irreführende Mitteilungen an Aktionäre. Sanktionen: Pharnext 500.000 €, Ex-CEO Daniel Cohen 200.000 €, Ex-CEO David Horn Solomon 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Rückmeldungen von Zulassungsbehörden sind regelmäßig Insiderinformationen und dürfen in Aktionärsbriefen nicht positiv umgedeutet werden.

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 MAR; Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Chemie und Pharma
Haftung von Führungskräften
Daniel Cohen (Mitgründer, Generaldirektor bis April 2020): 200.000 €; David Horn Solomon (Generaldirektor ab April 2020): 100.000 €
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.10.2023 Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea, Transo-Pharm (C2 PHARMA Kronzeuge)EU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB für Buscopan) EU-EbeneKartelle und Absprachen 13,4 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für Buscopan und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; C2 PHARMA erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (C2 PHARMA 100 %, Transo-Pharm 50 %, Linnea 30 %), 10 % Vergleichsnachlass

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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